OÖ Heimatblätter 2010 Heft 3/4

141 dass die Entschädigung vielfach nicht in barem Gelde, sondern durch Beleuchtungsanlagen und Stromlieferungen verlangt und geleistet [wird]. Es erhielten 35Weideberechtigte zusammen 229 elektrische Lampen, mit Hinzurechnung der 189 Lampen, welche den Wasserrechts-Interessenten installiert wurden, beträgt somit die Gesamtzahl der unentgeltlich zu installierenden und zu betreibenden Lampen 418“, hält der Bericht von Stern & Hafferl fest.16 Auffallend ist, dass Stern & Hafferl über sämtliche Kompromisse und Einräumungen solo zu verhandeln hatte. Nur in einem Nebensatz fand sich erwähnt, dass die erzielten Vereinbarungen auch für den Fall eines Zuschlages an das Eisenbahnministerium gälten. Das Ministerium ließ also Josef Stern die heißen Kartoffeln aus dem Feuer holen, um zum Resultat – erst schlussendlich entspannt – seinen Sanctus zu geben … Zum Fazit der ersten Runde meldet das Ischler Wochenblatt: „Die Verhandlungen, welche volle acht Tage beanspruchten, ergaben ein vollkommen befriedigendes Resultat. Die wasserrechtlichen Fragen gegenüber den Privatinteressenten erscheinen gelöst, und es steht nur noch die Vereinbarung zwischen den in Betracht kommenden Ministerien, in erster Linie dem k.k. Eisenbahn-Ministerium mit dem Ackerbauministerium aus. Voraussichtlich wird auch da eine baldige Regelung der Frage wegen Versorgung der k.k. Staatsbahn mit elektrischer Kraft zustande kommen, worauf dann die Ausführung des Projektes baldigst in Angriff genommen werden kann. Zweifellos wird das Salzkammergut durch das Vorhandensein der geplanten großartigen Elektrizitätsanlage sehr gewinnen, wenn auch vielleicht in anderer Hinsicht etwas verloren geht; verschiedene Naturschönheiten werden sicher leiden. … Aber rium Zentrale I), war beiden Projekten wiederum gemeinsam. Die Verhandlungen in Gosau dauerten vom 14. bis zum 19. Oktober und waren hart und zäh. Praktisch jeder Betroffene oder Beeinträchtigte wollte sich seine Rechte teuer abkaufen lassen. Sechs wasserberechtigte Wirtschaftstreibende waren zu berücksichtigen (Gosauschmiede Nr. 57, Bauernmühle Nr. 50, Bäckermühle Nr. 49, Steinschleifer Nr. 59, Steinermühle Nr. 102/103 und die Gosaumühle mit Sägewerk), ferner 38 Weide- und sonstige Berechtigte entlang des Baches, die ihre Einwände allesamt geltend machten. Geschickt brachten die Gosauer auch noch Entschädigungsansprüche für alle möglichen und unmöglichen Ereignisse, Nachteile und Widrigkeiten unter. „Die Genannten erklärten sich bereit, auf ihre Wasserrechte zu verzichten, wenn ihnen seitens der Firma Stern & Hafferl während der Dauer des Bestandes der projektierten Elektrizitätswerke elektrische Energie für Kraft und Beleuchtung, deren Zuleitung, die Sekundärmotoren und gesamte Einrichtung in reichlich bemessenem Ausmaße der abzutretenden Wasserkraft unentgeltlich beigestellt, sowie jedem ein einmaliges Abtretungspauschale zugesichert werde. Wohl oder übel musste die Firma auf diese Forderungen eingehen, wenn sie überhaupt an das ihr vorgesteckte Ziel gelangen wollte. Da die zu errichtenden Staubecken zumTeil auf Privatbesitz, zum weitaus größeren Teil auf Besitz des k.k. Forstärars liegen, welch letzterer durch Weide-, Durchtriebs- und Streubezugsrechte zahlreicher Interessenten belastet ist, so wurden auch wegen Grunderwerb und Ablösung der erwähnten Rechte langwierige Verhandlungen geführt und bedeutende Opfer gebracht, bis sich alle Einspruchsberechtigten für befriedigt erklärten. Es ist ein erfreuliches Zeichen für den fortschrittlichen Sinn der Einwohner des Gosautales, 16 Broschüre „Die Gosauwerke“ (Anm. 13), S. 16.

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