OÖ. Heimatblätter 1968, 22. Jahrgang, Heft 1/2

Salzamtmannes unterworfen, im Fall ihres Ablebens hatte „das Verweser ambt und das marktgericht (Ischl) mit gesambter handt die spör / inventurn / abhandlungen / und was deme weiter anhängig / fürzunehmen und zu handeln^". Das Salzkammergut wurde keine Landschaft der Burgen und Schlösser, es war Bereich genau geregelter Arbeit, es war Groß wirtschaftsraum der Landesfürsten. Notwendigerweise mußte nicht nur für die Verpflegung, sondern auch für die Wohnstätten der Arbeiter gesorgt werden. In Zeiten eines weiteren Ausbaues des Salzwesens herrschte Mangel an Arbeitskräften, später Überschuß. Ohne Zweifel sind Bauten die augenfälligsten Bezeugungen der Kultur. Sie erwuchsen aus wirtschaftlichen Notwendigkeiten und klimatischen Gegebenheiten, wie aus den inneren Kräften jener, die sie errichteten. Wären vor allem die schaffenden, geistigen Kräfte überall gleich gewesen, sähen die Gebäude überall gleich aus oder wären zumindest einander sehr ähnlich. Aber wie sich aus fast gleichen äußeren Gegebenheiten und inneren Kräften selbst aufengem Raum reizvolle Verschiedenheiten in der Mundart bzw. ihrem Tonfall und Wortschatz sowie in Tracht und Brauchtum ausbildeten, die als kostbares Kulturgut festzuhalten und weiterzupflegen unbestrittene Kulturaufgabe ist, so ist es eine ebensolche, auch dem Werden der Bauformen in den einzelnen Landschaften nachzugehen. Das ist im Salzkammergut infolge erhaltener, das Bauwesen betreffende Bestimmungen möglich. Im 1. „Libell der neuen reformation und Ordnung des siedens Hallstatt und Gmunden, auffgericht im 1524jar^" wird im Abschnitt „Guet arbeiter zehalten und denen gnad gellt zu heurat steur zegeben" befohlen, tüchtige Arbeiter zu halten und sie so zu entlohnen, daß sie „besteen mögen". In Hallstatt kam es immer wieder vor, daß sich angelernte Pfannhaus arbeiter „grundt halben", d. h. in Ermangelung von Baugrund „nit enthalten können", daß sie wegzogen und sich anderswo im Salzkammergut verheirateten und sich „heußlich setzen", sich ein Häuschen bauten. Da man sie aber in Hallstatt benötigte, solle man geschickten, fleißigen Pfannhausarbeitern, die sich verheiraten wollten, aber arm waren, nach einge holtem Rat bzw. mit Zustimmung der Amtleute in Gmunden aus dem Amtshofzu Hallstatt 10 bis 15 Gulden rheinisch als Heiratssteuer geben, „doch daß sich die verschreiben, nach empfahung der heurat steur nit weg setzen, sonder der arbeit peym sieden ir lebentag getreulich warttn". Kein Arbeiter beim Salzwesen, gleichgültig ob Berg-, Sud- oder Waldarbeiter, durfte ohne Bewilligung aus dem Salzkammergut wegziehen. Tat er es, verfiel seine Habe. Er wurde ausgeforscht, von der Herrschaft, in deren Gebiet er sich befand, ausgeliefert und im Salz kammergut bestraft. Dagegen wurde für Unterkunft und bescheidenes Auskommen jedes fleißigen Arbeiters nach gegebenen Möglichkeiten gesorgt. Mit wachsender Salzerzeugung wuchs die Zahl der Arbeiter, und damit die Notwendigkeit, mehr Häuser zu bauen. Doch gerade hinsichtlich des Baues von Wohnhäusern, Ställen und Stadeln, auch Almen,standen die Interessen der Bewohner des Salzkammergutes mit denen des Salzwesens in Widerstreit, denn die Gebäude erforderten nicht nur Grund, sondern be lasteten die Waldungen außerordentlich, insbesondere solange man die Häuser allgemein aus Holz erbaute. ^ Wörtlich aus 3. Libell ^656). 8 1. Libell, 1524, Hs. O.Ö. Ld. A.

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