OÖ. Heimatblätter 1955, 9. Jahrgang, Heft 2/3

Oberösterreichlsche Heimatblätter worden, denn nach der Ordnung von 1655 war der Fronleichnamstag hiefür vorgesehen gewesen. Von 1727 an fand der Jahrtag in Hanns Weismayrs bürgerlichen Gastgebs Behausung statt. Weismayr wird ab 1750 Herbergsvater genannt. Ab 1831 ist Jakob Weismayr, bürgerlicher Gastgeb, Haus Nr. 139, der Herbergsvater. Ab 1838 ist der Herbergsvater der bürgerliche Gastgeb Franz Breitlahner auf dem gleichen Hause. Ab 1841 wird der Jahrtag jedoch in der Behausung des Herbergsvaters Josef Rahofer, bürgerlichen Gastgebs, Stadt Nr. 13, gehalten, welches Haus 1848 die Nummer 12 bekam. Ab 1853 scheint Franz Gerl als Herbergsvater auf dem gleichen Hause auf. Vom Jahre 1857 an hält die Bruderschaft den Jahrtag bei einem anderen Herbergsvater, dem bürgerlichen Gastgeber „Zum Goldenen Schiff", Josef Mayr, von 1858 an Matthias Mayr, Haus Nr. 53, bei dem auch noch der letzte in dem Handwerksprotokoll verzeichnete Jahrtag vom Jahre 1885 gehalten wurde. Vom Jahrtag 1806 fehlt das Protokoll, doch scheint der Jahrtag stattgefunden zu haben, das gleiche ist 1810 der Fall. Dagegen fand der Jahrtag 1801 nicht statt. 1802 wurde deshalb die Frage gestellt, ob nicht die doppelte Auflage gehalten werden könnte, womit die Bruderschaft jedoch nicht einverstanden war. 1850 wurde beschlossen, zur Ersparung der Auslagen in Zukunft nur mehr jedes zweite Jahr einen Jahrtag zu halten. Dieser Beschluß wurde aber nie durchgeführt, es ist auch nie mehr die Rede davon. Beim Jahrtag, der zwischen dem 7. und dem 13. Jänner schwankte, war ein vom Bürgermeister verordneter Commissarius anwesend. Es wurde zuerst die Zechamtsrechnung durch den Zechmeister vorgelesen und von „Commissionswegen ratificiert" oder auch „adjustiert". Sodann ist „die Umfrage geschehen", wo Klagen gegen einzelne Angehörige der Bruderschaft zur Sprache kamen, Beschwerden über Verstöße gegen die Zunftordnung erhoben und Schiffahrtshindernisse besprochen wurden. Bis gegen das Ende des achtzehnten Jahrhunderts fand regelmäßig alle zwei Jahre die Wahl des Zechmeisters, des Fürmeisters - in der Handwerksordnung heißt er Viermeister - und einige Zeit hindurch auch eines „Zechmeisters auf dem Lande" statt. Von dem letzteren ist allerdings seit 1760 keine Rede mehr. 1790 kommt das letzte Mal ein Fürmeister vor. Seit 1811 werden Fürknechte genannt, deren bis 1819 jährlich zwei aufscheinen, ab 1820 kommt nur mehr einer vor und zwar bis 1834. Von 1835 bis 1885 ist jeweils ein Nauferge zugleich Fürknecht. Seit den Siebzigerjahren des achtzehnten Jahrhunderts wurden öfters das Schiffahrtspatent vom Jahre 1770 „wohlbedächtig" oder „wohlbedeutlich" vorgelesen, ebenso auch andere Verordnungen hinsichtlich der Schiffahrt, wobei mehrmals auf jene Punkte besonders hingewiesen wurde, die von der Trunkenheit der Schiffleute handeln. Weiter wurden Junge aufgedungen, die Höhe der Auflage gegebenenfalls geändert und Almosen zuerkannt. Dann wurde zur Auflage geschritten, es wurden die „Hackenbüchse examiniert" und schließlich noch - das letzte Mal 1786 - die bei dem betreffenden Jahrtag erwachsenen Auslagen ver120

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