OÖ. Heimatblätter 1955, 9. Jahrgang, Heft 2/3

Neweklowsky: Die Schiff- und Floßleute von Steyr Die Schiff- und Flofileute von Steyr Von Ernst New e k 1o w s k y (Linz) Schiffahrt und Flößerei spielten sich auf jedem der aus den Alpen kommenden Nebenflüsse der oberen Donau verschieden ab. Auf der Enns sind sie im allgemeinen durch das verfrachtete Eisen und das Holz gekennzeichnet. Wohl gab es auf der oberhalb des Gesäuses liegenden Strecke des Flusses eine nicht sehr bedeutende Flößerei, dafür finden wir eine solche ungemein rege auf dem unterhalb des Gesäuses liegenden Teile der Enns, die sehr weit zurückreicht, sowie eine Schiffahrt, die in zwei von einander verschiedene Teile zerfiel. In dieser Strecke war Steyr der wichtigste Punkt. Der Holzhandel dieser Stadt wird schon im Steyrer Stadtrecht vom Jahre 1287 erwähnt. Bereits im 14. Jahrhundert war Steyr der einzige berechtigte Verlagsplatz für das Eisen, das samt den Flößen, auf denen man es herausführte, dort drei Tage lang zum Verkauf ausgeboten werden mußte. Von Steyr abwärts fuhren Schiffe, wenn auch nur in geringer Zahl, schon lange, bevor Schiffahrt auf der Enns oberhalb dieser Stadt betrieben werden konnte, denn eine solche wurde erst möglich, nachdem dort ein Treppelweg erbaut worden war, der es gestattete, die Schiffe mit Pferden gegenwärts zu führen. Die Fertigstellung des Schiffwegs erfolgte im Jahre 1563 bis Haimbach und weiter in den folgenden Jahren bis Hieflau. Die Schiff- und Floßmeister von Steyr beherrschten den Verkehr auf dem Wasser von Steyr abwärts 1 ). 1. Die Ordnung der Schiff- und F1oß1eute von Steyr vom Jahre 1655 Am 31. Mai 1655 erteilten Bürgermeister, Richter und Rat der Stadt Steyr den dortigen Schöff- und Floßleuten „als deren ordentliche Instanz und Obrigkeit" eine Ordnung, nach welcher sie sich in und außer Lands zu richten hatten 2 ). Mehr noch als die von Ferdinand III. den Linzer Schiffmeistern verliehene Schiffordnung vom 5. Mai 1646 3 ) steht die Steyrer Schiffordnung im Zeichen der Gegenreformation und ergeht sich weitschweifig in Vorschriften über die religiösen Verpflichtungen ihrer Mitglieder. Sie enthält keinerlei schiffahrtspolizeiliche Vorschriften für die Abwicklung des Schiff- und Floßverkehrs auf dem Wasser und ist hauptsächlich auf das Wohl der Meister bedacht. Sie unterscheidet sich wesentlich von der erwähnten Linzer Schiffordnung, aus deren Punkt 17 wir erfahren, daß nach altem Brauch alle Güter, die von der Stadt Steyr ins Reich geführt wurden, in Linz abgeladen werden mußten, um durch Linzer Schiffmeister weiter befördert zu werden. Hinsichtlich der Leitung der Bruderschaft setzte die Steyrer Ordnung fest, daß sie zwei Zechmeister haben sollte, und zwar einen „bei hiesiger Stadt" und einen „auf dem Lande", sowie zwei Viermeister, gleichfalls einen in der Stadt 8 113

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