OÖ. Heimatblätter 1953, 7. Jahrgang, Heft 2

Oberösterreichische Heimatblätter waren davon befreit. Die Winkelsteuer hatte der Hausherr einzuheben und abzuführen. Ein „Beamter" des Pfarrers war der Amtmann, einer seiner Untertanen. Er mußte auf des Grundherrn Nutzen sehen, acht haben, wie es mit den Untertanen und ihren Gütern steht und es dem Grundherrn aufrichtig sagen und ihn warnen. Auch die Roboter mußte er beaufsiichtigen. Dafür war er robotfrei und bekam zur Nutznießung eine abgabenfreie Wiese. Einzelne Untertanen hatten noch besondere Dienste. Der Besitzer des Hauses Nr. 2 (erbaut 1670 an Stelle des einstigen Pfarrhofstalles) errichtete 1721 auf Pfarrho:ligrund eine Düngerstätte. Dafür mußte er dem Pfarrer jährlich eine Fuhr Dung geben und Botengänge für den Pfarrhof machen. Auf Nr. 4, 1675 erbaut, war 1723 ein Salztrager. Der Grundherr hatte vom verkauften Zentner 12 Kreuzer. Hievon gab er dem Verschleißer 3 kr, dem Amtmann ebenfalls 3 kr, 6 kr behielt er. Nr. 5 war das Bäckenhaus. Der Bäcker mußte das Pfarrhofgetreide zum Backen nehmen, wenn ihm dies der Pfarrer zum üblichen Preis anbot. Der Flel!Scfühauer auf Nr. 19 war schuldig, „wenn der Pfarrer ein Vieh will zur Hausnotdurft 'Schlachten lassen, solche Arbeit umsonst ohne Lohn zu verrichten. Nachher bekommt er einen Trunk." Nun noch einige Bemerkungen über Dienste und Abgaben: Die Untertanskinder mußten zwei Jahre Hofdienst verrichten, sowohl von Groß- als auch Kleinhäusern außerhalb des Ortes. Wer den Hofdienst nicht abdiente, mußte, wenn er heiratete oder als Besitzer starb, je nach Vermögen 3 bis 10 Gulden geben. Der Roßknecht bekam, wenn er Untertan war und Hofdienst verrichtete, jährlich 6 Gulden, war er aber außer Hofdienst oder fremd, jährlicfü 17 Gulden Lohn und 1 Gulden Drangeld, der Unterknecht oder das „Dienstmensch", wenn sie Untertanen waren und zwei Ja,hre Hofdierust verrichteten, jährlich 4 Gulden, eine Köchin 15-20 Gulden. Alle Dienstboten bekamen „nach Wohlverhalten" ein „Marktkram" oder „Donarium" (,,Kirtageld") im Jahr im Werte von ½ Gulden. Der Taglohn für einen Tagwerker betrug 12 Kreuzer oder Kost und 6 Kreuzer. Zu den angeführten allgemeinen Giebigkeiten kamen noch Haar-, Käsegeld und Schafbürdlieferung. Die Untertanen waren schuldig, alle verkäuflichen Sachen vorher dem Pfarrer an:zrumeMen und ihm anzufailen (anzubieten), der dann das Recht ihatte, etwas um billigen Preis zu kaufen. Anstatt dieses Anfails g;aben dde Unter1lanen jährlich 1 Kadl = 2 Pfund Schmalz. Der Flachs wurde, wenn nicht in natura gegeben, mit 12 Kreuzer abgelöst. Haar, der in der Kirche gesammelt wurde, verkauften die Zechpröpste dem Pfarrer um 4 Kreuzer das Pfund. Anstatt der Käseabgabe wurde jährlich je Kuh 1 Kreuzer bezahlt. Diese Sammlung erfolgte um Maria Geburt durch einen Mann, der im Tag 15 Kreuzer bekam und etwa 4 Tage brauchte. Der Ertrag war jährlich bei 10 Gulden._ 246

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