Johann Gotthard Hayberger 1695-1764

Herausgehoben sind die beiden siebenachsigen Mittelpavillons, in deren Inneren jeweils ein dreischiffiges Einfahrtsvestibül liegt, das die ganze Sockelgeschoßhöhe einnimmt. Im hofseitigen Risalit befindet sich wie schon in der ersten Planung (BQ. 40 - 42) [1058] eine zweiarmig-symmetrische Treppenanlage, die man sowohl von der Durchfahrt als auch vom Vestibül über zwei kurze fünfstufige Läufe begehen kann. Von einem unteren quadratischen Antrittspodest gelangt man unter Umgehung des Zwischengeschosses [1059] über zwei zehnstufige Läufe mit schmalem Mittelpodest zum äußeren, wiederum quadratischen Endpodest. Von dort führen nochmals fünf Stufen auf das Niveau des Hauptgeschosses, von dem wohl ein oberes, zweites Treppengeschoß mit flacher ansteigenden Läufen zum zweiten Stockwerk des Hauptgeschosses emporführen sollte. In der Verbindung der Einfahrtspavillons mit einem zweiarmig-symmetrischen Treppenhaus enthält Haybergers Entwurf gegenüber dem ersten Neubauprojekt eine Planungskonstante, die auf eine diesbezügliche Vorgabe des Abtes schließen läßt. Unklarheiten bestehen hinsichtlich der Unterbringung von Saalräumen (Festsaal, Refektorium) in den beiden Pavillons [1060]. Die im Klosterbau des 18. Jahrhunderts geläufige Verbindung von Einfahrtstrakt und Festsaal, die in Admont schon auf die frühbarocke Anlage zurückgeht [1061], liegt auch hier nahe, zumal die Pavillons die einzigen am Außenbau hervorgehobenen Bauteile sind. Eine solche äußere Auszeichnung des Festsaales, zumindest durch einen eigenen Mittelrisalit, hielt man im 18. Jahrhundert aber für unbedingt notwendig. Nimmt man an, daß der hofseitige Gang die Einfahrtspavillons auch in den Obergeschossen durchlaufen sollte - nur so wäre eine Anbindung der Treppe möglich -, und berücksichtigt man die angegebenen Zwischenwände im E_rdgeschoß, so ergeben sich zwei Lösungsmöglichkeiten: entweder sollte der Saal die ganze Breite des Risalits einnehmen oder nur seine mittleren drei Achsen. Die Saaltiefe hätte jeweils der Tiefe der beiden westlichen Vestibüljoche entsprochen. Im ersten Fall hätte der Raum äußerst ungünstige Grundrißproportionen von l ; 3,9 erhalten - gegen diese Lösung spricht auch, daß die Zugänge der Schmalseiten nicht achsialsymmetrisch ausgerichtet sind-,im anderen Fall wäre der Raum ganz im Gegensatz zur Gesamtanlage weit unter den Abmessungen vergleichbarer barocker Klostersäle geblieben. In beiden Fällen hätte der Saal nicht die gesamte Höhe des Pavillonobergeschosses nutzten können. Die Schwierigkeiten resultieren aus der ungewöhnlichen, von Klosterneuburg (1.730 ff.) angeregten Verbreiterung des Vestibülquerganges gegenüber den anschließenden Traktgängen [1062].

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