Johann Gotthard Hayberger 1695-1764

des Rathauses mag gewesen sein, daß er schon vom verstorbenen Bürgermeister payberger zur Ausarbeitung der von der Stadtverwaltung gewünschten Details herangezogen worden war. Er hatte überdies aus dem Nachlaß paybergers dessen paus und Maurergevechtigkeit erworben und auf Grund dieser Sachlage am 4. Februar )?65 um das Bürgerrecht angesucht, das ihm gewährt wurde. Schließlich heiratete er sogar die Witwe des Bürgermeisters??) Der Beauftragte für den Rathausbau, Mayrhofer, legte am 25. Februar 1765 neuerlich plan und Rostenvoranschlag dem Ratskollegium vor, um dessen Meinung über das von ihm vorgeschlagene Bauinaterial (Steine) und die vorzunehmenden Steinmetzarbeiten einzuholen. Die Stadtväter waren nrit dem Norschlage Mayrhofers «einverstanden, sie drückten ihre Anerkennung über die „große sorgfalt uni) aller orthen reif genomben überlegten bedacht" des Oberstadlkämmerers aus und erklärten, sich aus seinen weiteren Eifer zu verlassen. Der Erwähnte konnte am 26. März berichten, daß er am selben Tage den Rathausbau in „Gottes Namben" begonnen hätte. Da nun zur „Direction (als Bauaussichtsorgan)" ein Maurerpolier angestellt werden müßte, der üblicherweise „einen besseren Verdienst nebst der Rost 311 empfangen pfleget", fragte er an, welche Entschädigung er für diesen Posten vorsehen diirfe. Man bewilligte einen Tageslohn von 30 Rreuzer und die volle Verpflegung. Weiters verlangte Mayrhofer einen Vorschuß für Bauauslagen. vorläufig sollten ihm fiir diesen Zweck „etwo {oo sl. (Gulden) ... succe- sihve nach thunlichkeit der cahsa", ausgehändigt werden, entschied der Rat??) Anfangs Oktober desselben Jahres schlug der Oberstadtkämmerer vor, „311 For- mirung der Statuen die auf dz (das) Rath-Pauß gesetzet werden, soll ein dich- tiger (tüchtiger) Bildhauer außfiindig" gemacht werden. Da er weiter berichtete, daß der hiesige Bildhauer") „die erforderliche Dichtigkeit und Runst nicht besitzet, die Ehre des Magistrates auch bey so pretiosen gebäll abhanget", überließen es die Räte wieder dem Gntdiinken Mayrhofers einen geeigneten Bildhauer aus- findig zu machen.") Die Wahl scheint auf den Bildhauer Johann Jacob Sattler- aus St. Florian gefallen zu fein, der im Jahre >764 um das Bürgerrecht der Stadt Steyr „auf feine Profession und aus die käuflich an sich bringende pasen- kopfische Behausung" angesucht hatte rnrd der als Ronner seines Faches bekannt war. Ein Jahr nach dem Baubeginn sah sich Mayrhoser veranlaßt dem Nate nntzu- teilen, daß, „nach alter Gewohnheit", die fiir die Stadt arbeitenden Maurer einen um einen Rreuzer niedrigeren Taglohn erhielten, als ihve anderwärtig beschäftigten Arbeitskollegen. Es bestanden also Schwierigkeiten für den Bau Arbeitskräfte zu bekommen. „Da der Baumeister ohnehin viele Arbeit verrichtet die R ii ß (Risse) und dgl. macht", stellte es der Oberstadlkämmerer dein Rate anheim, Pueber hiefiir zu entlohnen. Außer der Entschädigung von acht Gulden, die pueber „wegen des Beschauens" beim Bau jährlich bezog, billigte ihm nun der Rat, solange beim Rathausumbau durch die Maurer gearbeitet würde, rückwirkend ab 1765, für das „R ü ß machen" und alle andere Lxtraarbeit, ein Entgelt von fünfzig Gulden je Jahr zu. Weiters teilte Mayrhofer in dieser Sitzung mit, daß die Poszufahrt („Schlauch") zum benachbarten Pose des Madlsederischen Pauses 72) RP 1765,41 ; RP 1766,30 ; BV 3762. 73J RP 1765,72,107. 74) Ferdinand Kreitsch (Greitsch). 75) RP 1765,315.

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