Häuser-Chronik der Stadt Gmunden

VI Häuser-Chronik. dienten außerdem das „Stadtbuech" (1490 — 1526), das „Amtorium" (Mitte des XVI. Jahrhunderts), das „Traundorfferisch' Jnventarjbnech" (1604 — 1624), die „Contractbücher der k. k. landesfürstlichen Stadt Gmunden" (1628 — 1750) und ein zu deren Fortsetzung gehöriger Index (1750 — 1801), dann eine Reihe anderer Urkunden und Actenstücke aus den im Qnellenverzeichnisse der „Geschichte der Stadt Gmunden" (Band I, S. XV) aufgezähltenArchiven, endlich die k. k. Grund ­ bücher der Steuergemeinden Gmunden und Traundvrs. Deren Benützung wurde von dem jeweiligen Leiter des k. k. Bezirksgerichtes anstandslos gestattet, und durch amtliche Organe besorgt. Aengstliche Gemüther können somit in jeder Hinsicht beruhigt sein, daß der Verfasser über die verschiedenen kleinen Geheimnisse, welche jene Folianten bergen, völlig in Unkenntnis geblieben und daher auch nicht im Stande ist, irgend eine Jndiscretion zu begehen. Die Hänser-Chronik der Stadt Gmunden umsaßt, wie schon bemerkt, die Sleuergemeinden Gmunden und Traundvrs; die Angliederung der übrigen Ortsgemeindetheile (Schlagen und Traunstein) mußte aus triftigen Gründen unter ­ bleiben. In den erstgenannten Stenergemeinden, deren Bewohnerzahl nach der Volkszählung vom 31. December 1900: 5738 beträgt, gibt es nach dem Stande vom 15. August 1901: 630 Wohnhäuser, welche alle in die vorliegende „HäuserChrvnik" ausgenommen worden sind. Diese enthält die einzelnen Objecte nach den ämllichen Co n ser i p t i v n s z a h l c n (C. Z.) aneinandergereiht. Daneben finden sich sowohl die gegenwärtige Bezeichnung der Gassen und Plätze mit den modernen Ori e n tiernug s-Nummern (O. Nr.), als auch die alten Benennungen der einzelnen Stadttheile. Die darunter befindlichen Rubriken weisen nebeneinander die schon oben genannten Daten auf. Hiezu bemerken wir, daß, so viel die älteren Häuser betrifft, dir zu oberst stehende Jahreszahl nicht etwa die Erbauungszeit des betreffenden Objectes, sondern jenen Zeitpunkt andeutet, in welchem der daneben mit Namen und Stand angeführte Eigenthümer als solcher urkundlich nachgewiesen erscheint. Ihre chronologische Aufeinanderfolge ist mit wenigen Aus ­ nahmen eine vollkommen geschlossene. Nach ihnen kommen die Zeitangaben, wann die betreffende Besitzveränderung stattgesuudeu hat, dann die in volkswirtschaftlicher Hinsicht interessanten Kaufs- und Uebernahmspreise oder Schätzungswerte. Diese sind durchwegs in Gulden angesetzt, und gilt in Betreff der verschiedenen Geld ­ werte das, was hierüber bereits in Band II, 233, der „Geschichte der Stadt Gmunden" gesagt worden ist. Und weil die Guldenwährung auch in frühere Jahr ­ hunderte zurückreicht, so wurde sie zur Erzieluug der nöthigen Einheitlichkeit auch für die Geldbeträge der neuesten Zeit beibchalten, umsomehr, als sich ohnehin jedermann ganz leicht dieselben in die heute geltende Krvnenwährung nmrechnen kann. Die letzte Rubrik endlich bringt verschiedene Notizen, deren Wesen für sich

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