Anklageschrift gegen Alfred Engleder 1958

15 Tuch vom Knebel stammt aus dem Fetzen, die ich in den Steyr-Werken zum Werksteile reinigen aus- fasste. Das Motiv der Tat ist grenzenloser Hass und Wut gegenüber den Weibern wegen einer schwe- ren Lebensenttäuschung.“ „Der Mörder.“ Nicht unerwähnt kann bleiben, dass sich der Beschuldigte das Begräbnis der Herta F. ansah, was ein erschwerendes Schlaglicht auf seine Gefühlskälte und seine Verrohung wirft. Die Darstellung des Beschuldigten über den Hergang der Tat, die er im Zuge seines polizeilichen und gerichtlichen Geständnisses, sowie in dem, erwiesenermaßen von ihm verfassten anonymen Brief gab, erscheint auch objektiv durch die Erhebungen am Tatort als richtig fettgestellt. Spuren des an H. F. verübten Verbrechens waren am 11.6.57 von zwei Knaben gefunden worden. Bei dem hierauf am Tatort vorgenommenen Lokalaugenschein war in unmittelbarer Nähre des Stark- strommastes 11-49 -4 -A eine Stelle mit niedergetretenem Gras erkennbar, von der ca.17 m entfernt ein Schuh der H. F. gefunden wurde. Bei demMast lag der eberwähnte Teil des Hutschweißbandes und befand sich in der Nähe des Mastes eine 10 cm lange und 2 ½ cm breite Blutlache und ca. 30 cm hievon entfernt eine zweite Blutlache im Ausmaß 24:30 cm. In dem der Straße angrenzenden Weizenfeld wa- ren mehrere niedergetretene Stellen feststellbar und lag dort auch die mit Halmen zugedeckte Leiche. Kleid und Unterkleid waren bei der Leiche, deren Füße unbekleidet waren, bis gegen die Schuhgegend hochgeschoben. An Halmen und Erdreich waren Blutspritzer bemerkbar. Neben der Leiche lag die Hose und die Armbanduhr des Mädchens. Aus dem halbgeöffneten Mund der Leiche ragte ein rotweißes, kariertes Dreieckstuch im Ausmaß von 118:70:70 cm und aus dem linken Mundwinkel ein blutiges Schuhband heraus. An der blutbefleckten Wollweste, die die Leiche am Körper trug, war die Innennaht bei rechten Ärmel, sowie die Achselnaht aufgesprengt. Die Kleider am Halsausschnitt, sowie in der Scham und Hüftengegend blutbesudelt. Der Plastikgürtel des Kleides befand sich im geöffneten Zu- stand. Der Büstenhalter mit abgerissenem linken Band war bis zum Hals hochgeschoben. Der Zippver- schluss des Kleides war linksseitig bis zur Hälfte geöffnet und der Stoff in der Nähe des Verschlusses teilweise eingerissen. Am Hemd war der rechte Träger gleichfalls abgerissen. An der Leiche waren folgende Verletzungen feststellbar: 1.) Am äußeren Rande der linken Braue eine 25 cm lange, spaltförmige Wunde mit leicht gequetsch- ten Rändern 2.) oberhalb des linken Ohransatzes eine 43 mm lange spaltförmige Wunde 3.) oberhalb dieser Verletzung eine viertelkreisförmige Wunde von 40 mm Länge, die teilweise eine 15 mm tiefe Tasche aufwies 4.) 6 cm ober und hinter dem linken Ohransatz eine H -förmige Rissquetschwunde, in einer Länge von 4 cm und einer Breite von 2 cm mit Ausstrahlungen und denen Knochentrümmer tastbar waren 5.) in der Nähe des Hinterkopfhöckers eine doppelt Y-förmige Wundgruppe in einer Länge von 8 ½ cm, durch eine schmale Hautbrücke von einer wieder fast viertelkreisförmigen,3 cm langen Wunde getrennt mit darunter freiliegenden Stellen des Schädeldaches 6.) Unterhalb dieser Wundgruppe (8 cm hinter dem linken Ohr) eine annähernd rechteckige Wunde im Ausmaß von 4:1.5 cm 7.) Unterhalb des Hinterhaupthöckers in der Nähe der Wundgruppe eine bogenförmige Wunde von 4 cm Länge 8.) 3 ½ cm aufwärts eine bogenförmige, teilweise unterminierte Wunde in einer Länge von 4 cm 9.) 5 cm hievon entfernt eine gleichfalls unterminierte Wunde in einer Länge von 4 cm 10.) 1 cm nach rechts beim Scheitelhöcker eine kreuzförmige an den Knochenreichende Riss- quetschwunde mit stark eingerissenen Rändern 11.) 2 cm vor dem rechten Ohrbogen eine bogenförmige 25 mm lange Wunde mit einer Wundta- sche gegen das Ohr 12.) am oberen Mundwinkel eine annähernd quadratische mit blauvioletten Linien gezeichnete Flä- che 4,3:4,3 cm 13.) Im Bereich des rechten Jochbogens eine Gruppe blauviolett gefärbter Flecken

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