Vertrag Elektrizitätswerke Steyr 1919

24 — Anhang. Bedingungen und Tarif für die Lieferung von elektrischem Strom aus den Elektrizitätswerken Steyr. Bedingungen für den Anschluß nach dem Zählertarif (A). Für Anlagen nach dem Zählertarif gelten folgende Bestimmungen: 1. Es werden nach diesem Tarife Licht= und Kraftinstallationen jeder Art und in jedem Umfange angeschlossen, soferne sie den all¬ gemeinen Stromlieferungsbedingungen entsprechen. 2. Die Kosten der elektrischen Einrichtungen hinter dem Zähler hat der Konsument zu tragen, auchobliegt ihm die Beistellung und Aus¬ wechslung der verwendeten Glühlampen auf seine Kosten. Die Glüh¬ lampen sollen normale Edisonsockel besitzen. 3. Der Preis des elektrischenStromes für Beleuchtungszwecke be¬ trägt nachdem Zählertarife per Kilowattstunde 70 k. Der Preis des elektrischen Stromes für Kraftzwecke beträgt a) 30 h pro Kilowattstunde für unbeschränkten Betrieb b) für beschränkten Betrieb d. i. mit Ausschluß der Winter¬ abendstunden (genannt Sperrzeit) nach untenstehendem Kalender 24 k c) ür Doppeltarif, nur für Anlagen über 3 PS, während der 60 f Winterabendstunden nach untenstehendem Kalender * * Während der übrigen Tages= und Nachtzeit: Für Anlagen von 3—10 PS 24 7 Für Anlagen über 10 PS 20 h Als Winterabendstunden (genanntSperrstundenzeit) gelten: 15. bis 31. Oktober 5—8 Uhr von 1. November 30. ½5—8 H „ „ 1. Dezember 4—8 31. „ H „ 31. 1. 4—8 Jänner H. „ „ 28. Februar 1. ½5—8 „ „ „ 1. „ 15. März 5—8 „ 9

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