Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

Einleitung. XCVII schlift „redditus in officio Purchstal" eine Reihe örtlich nahe zusammen gehöriger Besitzstücke zusammengefaßt, welche nach dem Texte von 0 noch mit besonderen Überschriften, entsprechend ihrer verschiedenen Her kunft, verzeichnet erscheinen.i Ähnliches ist übrigens auch bei dem früher besprochenen Amte Sitzenberg zu konstatieren, da dort auch einige Güter mit verzeichnet erscheinen, die nach Ulrich von Staats und Ulrich von Saxen ledig geworden waren.^ Die durch ihre Herkunft und Art der Erweihung gegebene Verbindung, sowie lokale Rücksichten, welche in der praktischen Verwaltung begründet waren, dürften das Entscheidende für die Abgienzung der Ämter gewesen sein. Bei dieser Annahme erklärt sich auch die auffallende Tatsache, daß wiederholt Einkünfte, die sich auf denselben Ort beziehen, in zwei verschiedenen Abschnitten verzeichnet werden.® Einen noch näheren Einblick in diese Verhältnisse gewähren die oberösterreichischen Urbarteile. Auch da finden wir Einkünfte von dem selben Orte gelegentlich unter zwei verschiedenen Abschnitten verzeichnet.^ Da hier ferner wegen der Siedlungsform (Einzelhöfe) die einzelnen Steuer oder Katastralgemeinden sich nicht — wie in Niederösterreich zumeist mit den einzelnen Dörfern decken, so läßt sich auch hinsichtlich dieser ein Rückschluß gewinnen. Es werden Orte derselben Katastralgemeinde in verschiedenen Ämtern gesondert verzeichnet, die einzelnen Officia sind somit nicht nach Maßgabe dieser Steuer- oder Katastralgemeinden gebildet worden. Das läßt sich an verschiedenen Stellen nachweisen; besonders deutliche Beispiele bietet ein Vergleich der Ämter Ternberg und Zell,® sowie Ternberg und Aschach ® oder Ternberg und Mölln' in den Ottokar'ischen Urbaren. Noch zahlreichere Belege lassen sich aus dem jüngeren Urbar der Hofmark Steyr (14. Jahrhundert)gewinnen, da hier eine reichere Gliederung in zahlreichere Ämter gegenüber jenen durchgeführt erscheint. 1 Ebd.S. 6G Nr. 217 ff. — Wir finden hier neben einigen Orten, die Eegensburger Kircbenleben waren(Nr. 223, 225, 230, 233), altes Zöbinger Gut(Nr.218) und auch solches, das vom Eegensburger Domvogt verpfändet, dann von den Pfandinbabern zurückgekauft worden war (Nr.238). ® Ebd.S. 64 Nr. 255. 'So werden Einkünfte zu Eisern (GB. Drosendorf) sowohl im Amte WeitersfeldPeinegg (Nr. 102) als auch später unter dem von den Zöbingern ledigen Gute wieder angeführt (Nr. 116 und 122). Ähnliches ist auch bei Dürnkrut der Fall. Vgl. Nr. 16 und 124. ^ Vgl. z. B. bei Spieldorf und Eberstallzell S. 216 Nr. 446 und S. 219 Nr. 527 (Kramoos), sowie hei den Ämtern Mölln und Breitenau S. 205 Nr. 258. 260. 264. 269. 271 und S. 207 Nr.280. 285. 288. 289. 291. ® Vgl. z. B. S. 172 Nr. 12 und 24 zu S. 180 Nr.54 und 57. " Vgl. S. 174 Nr. 20. 21 zu S. 178 Nr.41. 'Vgl. S. 176 Nr. 32 zu S. 203 Nr. 224. Österreichische Urbare I. 1. ^

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