Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

§. 1Die Überlieferung. (Handscliriften und Drucke sowie deren Vorlagen.) Die im folgenden zum Abdrucke gelaugeudeu Urbare sind uoch haudscbriftlich erkalten, und zwar kommen dafür im ganzen drei Hss. in Betracht. Jedoch enthält keine derselben den gesamten Text, sondern jede nur einen Teil davon, derart, daß bloß für den weitaus kleineren Teil(etwa ein Drittel) zwei Überlieferungsformen zur Verfügung stehen, während alles übrige lediglich in einer Hs. erhalten ist. Wir betrachten zunächst die einzelnen Hss. selbst. 1. Die Hs. Nr. 655 des Wiener Staatsarchives/) (Im folgenden mit 0 bezeichnet.) Sie wird von einem kleinen, 31 Pergamentblätter (152 x113 mm) umfassenden Kodex gebildet, dem in neuerem Einband je sechs Papier blätter am Eingange und Schlüsse zugebunden worden sind. Auf dem ersten Papierblatte findet sich von einer Hand aus dem Ende des 18. Jahr hunderts die Bemerkung: Urbarium superioris et inferioris Äustriae. Der durch die Pergamenthlätter dargestellte ursprüngliche Bestand der Hs. scheint vollkommen erhalten zu sein. Er beginnt (f. 1) mit der Überschrift: Hie notatur Uber hubarum et reddituum per totam Äustriam und schließt (f. 31)mit der Bemerkung: Explicit Uber hubarum sive reddiiuwYYi et ovfiniuTYi pvovetituuTYh peT totdTU ÄustTidTu d supvd et infTd. Eine Bezeichnung der einzelnen Lagen von Pergamentblättern oder Quaternionenzählung ist nicht vorhanden. Diesem einheitlichen Inhalt entspricht auch der Schriftbefund. Sämt liche Eintragungen, die sich für gewöhnlich in einer Kolumne über die ») Vgl. darüber Mitt. d. Inst. 14, 450 ff. sowie Erben, ebd. IG, 97 ff. und Strnadt, „Linzer Zeitung" 1894, Dez. 14. Nr. 285.

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