Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

Einleitung. LXXXIX ebenso Kirchenlehen von Passau wie das reiche/eztofam advocati Ratisponensis im Süden der Donau um Lenghach und Sitzenberg.i Der Besitz in der Riedmark aber fällt großenteils eben in jenes Gebiet, das mindestens nach Aussage der Passauer Aufzeichnungen aus der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts^ diesem Hochstifte gehörte. Von Freising hatten die Landesherren hauptsächlich Güter im Marchfeld — das Landbuch spricht von 35 Dörfern ^ — und den Markt Aschbach (GB. St. Peter i. d. Au) zu Lehen, welch' letzterer allerdings noch in der Babenbergerzeit verpfändet wuide,^ Lbendort lagen zum Teile auch Güter, die von Bamberg' zu Lehen rührten (Markt Hag); von demselben Hochstifte hatten die Herzoge auch Vogteirechte sowie Lehen um Kirchdorf und im Garstentale in Ober österreich inne.® Regensburger Lehen endlich waren einzelne Orte im Marchfeld," sowie hauptsächlich ein beträchtlicher Besitz im Amte Purgstall;' dazu kam noch der Markt Zell und Aisthofen in der Riedmark,» d. h. ein guter Teil jenes Besitzes des Landesherrn in der Riedmark, der nicht Passauer Lehensgut war. Schließlich ergab sich sogar die Vermutung, daß auch der Besitz um St. Peter i. d. Au Salzburger Kirchenlehen gewesen sein könnte." Wirft man auch nur einen Blick auf die Karte am Schlüsse hier, wo diese Kirchenlehen durch eine besondere Farbe kenntlich gemacht sind, so wird unmittelbar klar werden, wie ausgedehnt der Besitz an Kirchenlehen gewesen ist. Die bekannten Lehensbekenntnisse Herzog Fiiediichs II. für Passau und Salzburg, von welchen hier allerdings nur das erstere in Betracht kommt, bieten deutliche Belege dazu. Der Vogteibesitz anderseits war im allgemeinen kein geschlosse ne!, derart, daß er zumeist bloß an einzelnen Orten abgesondert nachzu weisen ist, ohne größere Komplexe in sich zu schließen. Neben dem Gute heimischer Klöster (Klosterneuburg, Zwettl,^" Heiligenkreuz," Gött- 'Ebd. S. 60 Nr. 240. Man muß zu dem Verzeichnis der „Pi-opi-ielates et possessiones et iuva Pat.amennis ecclene in Riedmarchia^' auch noch die folgenden Angaben über die „Proprietates et termini, qui eeperunt vacare Pataviensi ecclesie in Riedmarchia ex morte advocati", d. h. des Regeushurger Domvogtes (f 1235) hinzuhalten. MB.28i', 188. ^ Vgl. Lampel, Diss., S. 14, dazu im Text S. 1 Nr. 1. ^ Vgl. FEA.II. 31, 133 (1236). ® Vgl.die Urk.K.Rudolfs vom J.1279,0ÖUB.3,505,dazu unten im TextS.221 Nr.578. ® Vgl.im Text S. 11 Nr. 23, dazu das Landhuch MG.DChr. III. 2, 715. 'Vgl. im Text S.58 Nr. 225; S. 59 Nr. 230; S. 62 Nr. 246. Dazu die Angaben des Landbuches MG.DChr.III. 2, 715. ® Vgl.im Text S. 112 Nr. 149, dazu das Landbuch a. a. 0.714. » Vgl.im Text S. 78 Nr. 314. "OÖUB.3, 101 (1241). "Steierm. UB. 2, 514. "Vgl. im Text S. 15 Nr.34 n. 2. Ebd. S.44 Nr. 148. » Ebd.S.4 Nr. 8.

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