Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

Einleitung. LXV und Ramsau),' andererseits aber der Gutsbesitz um Wels® mit den Ämtern Wartberg,® EberstallzelH und Kirchdorf.® Endlich folgen am Schlüsse noch eine Reihe niederösterreichischer Orte,® die später das gleichfalls zur Hof mark Steyr gehörige Amt Pfriemreith bilden. Läßt sich hei der ersten Gruppe nachweisen, daß mindestens einige der hier verzeichneten Ämter, so Ternherg' und Molin,® zu welch letzterem Amte wohl auch die Breitenau und Ramsau gehörten, älterer traungauischer Besitz sind, der dann von den Bahenhergern geerbt wurde, so geht auch die Erwerbung der Güter um Wels bereits auf Herzog Leopold VI. zurück.® Es besteht also von vornherein die Möglichkeit, daß schon unter den Bahenhergern solche Verzeichnisse angelegt wurden. Man wird dies sogar als wahrscheinlich annehmen dürfen. Die hier vorliegenden Urbare aber sind sicher der Zeit Königs Ottokars zuzuweisen. Auf diese weisen neben der Überlieferung zunächst eine Reihe von Personennamen, die an ver schiedenen Stellen des Textes genannt werden (Heinrich Rauber," Ulrich RulFus,'® Konrad Kammerer,'® Heinrich Stader" und Heinrich Öder).'® Sie alle sind für eine Zeit urkundlich bezeugt, die sich mit der Herrschafts periode Ottokars entweder direkt deckt oder mindestens damit noch ver einigen läßt. Und wenn auch vielleicht die Identifizierung mit diesen in den Urkunden auftretenden Personen gleichen Namens nicht durchwegs sicher ist, so sprechen andere Momente noch für diese Annahme. Ottokar von Böhmen hat die Gebietsteile südlich der Donau im Frieden von Ofen 1254 erworben, indem sie damals von der Steiermark, zu der sie bis dahin gehörten, abgetrennt wurden.'® Aus dem folgenden Jahre nun liegt eine Urkunde Ottokars vor, durch welche eine Schenkung mehrerer Güter in den Ämtern Ternherg und Mölln an das Kloster Garsten verbrieft wird. Sie werden im einzelnen aufgezählt, und zwar sind es in jedem Amte 'Ebd. S. 208—211. ® Ebd.S. 211—216. = Ebd.S. 217—218. •> Ebd.S. 218—221. s Ebd.S. 221—222. « Ebd.S. 223—227. 'Vgl. S. 169 Nr.1 n. 1. 8 Ebd. S. 199 Nr. 153 n. 1. ® Ebd. S. 211 Nr.343 n. 1. '0 Vgl. oben S. XXIX. "Vgl. S. 177 Nr. 33 (ein Heinnch Rouber ist urkundlich 1268 bezeugt). Vgl. S. 186 Nr. 75 (ein Ulrich Ruffus wird 1287—1294 in Urkunden genannt). 13 Vgl. S. 197 Nr, 148 (ein Ohunradus camerarius ist 1258 nachzuweisen, vgl. dazu S. 165 Nr.330 n. 2). "Vgl. S. 205 Nr. 250 (ein Ileinricus Stadarius erscheint urkundlich 1272). 13 Vgl. S. 207 Nr. 278 (ein Hainrich von Ode ist 1278 zu belegen). Vgl. Strnadt, Geburt des Landes ob der Enns, S. 109. Österreichische Urhare I. 1. g

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2