Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

LVIII Einleitung. es sich auch hei dieser Schenkung vom Jahre 1277 nicht um Freising, sondern um Regensburg, so war mindestens die Tatsache der Veräußerung ehen dieser Gutsobjekte doch bekannt. Hier aber werden sie gleichwohl ohne jede Bemerkung über diese Änderung im Besitzverhältnis einfach so wieder angeführt, wie sie die alte Vorlage bot. Wie da, so fehlen auch sonst solche Bemerkungen, die etwa analog dem ersten Teile des nieder österreichischen Urbares dem jüngeren Besitzstande der späteren Zeit ent sprechen würden, durchaus. 2. Die Urbare aus der Zeit Ottokars von Böhmen (1251—1276). a) Niedcrösterreieli. Wie bereits bemerkt wurde, tritt unter den Eintragungen, die 0über den Bestand von II hinaus aufweist, auch ein großer geschlossener Ab schnitt auf, welcher bisher schon ^ der Zeit Ottokars von Böhmen zuge wiesen wurde. Dieser Abschnitt enthält: 1. Ein Verzeichnis von Zehnten, die nahezu sämtlich die Pfarrei von Stadlau betreffen.^ 2. Eine Aufzeichnung über den Besitz um Himberg.® 3. Ein Verzeichnis der Marchfutterleistungen (aus der Umgebung Wiener-Neustadts) 4. Mehrere Einzelabschnitte über landesfürstlichen Besitz um WienerNeustadt.® 5. Eine Liste der seit dem Tode Herzog Friedrichs II. widerrechtlich erbauten Burgen desselben Bezirkes.® 6. Eine Reibe von Eintragungen über widerrechtlich okkupierten Besitz des Landesherrn.' Diese Eintragungen stellen sich auch äußerlich schon als spätere Nachträge ohne jeden Zusammenhang mit dem Früheren dar,® da die ein zelnen Teile meistens immer wieder mit der charakteristischen Überschrift eingeleitet werden: Ilic notantur .. hie descrihuntur .. inscribmitur etiam ..., item nota ... ^ Vgl. Mitt. d. Inst. 14, 449ff. Diese Ausführungen von mir werden durch das Fol gende ergänzt und berichtigt. Dazu auch Erben, ebd. 16, 101 ff. " Vgl.im Text S. 117 Nr.1—33. » Ebd.S. 123 Nr.36—42. ^ Ebd.S. 125 Nr.43—66. 5 Ebd.S. 128 Nr.67—82. « S. 131 Nr.83. 'S. 132 Nr.84—103. ® Vgl. dazu Erben, a. a. O.S.102.

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