Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

Einleitung. LI späteren Redaktors. Heißt es in 0 richtig, daß der Meier den Hof für die Hälfte der zn leistenden Frucht bestelle, so wird nach dem Texte von H nicht unmittelbar klar, wodurch der hier bloß vermerkte FrUchtehezug seitens des Meiers begründet war. Bei all diesen kleinen Abweichungen ist die Zurückführung auf die selbe Vorlage leicht möglich. Nun könnte vielleicht die Verschiedenheit einzelner Namensformen als Hindernis für diese Annahme angesehen werden. Aber eben dort, wo solche Differenzen in der Wiedergabe der Namen auf treten, ist die richtige Form keineswegs der einen Überlieferung über wiegend eigen, es bietet AD ebensoviele notorische Abschreibefehler wie 0.^ Zudem läßt sich belegen, daß auch später an der Stelle, wo Hnach eigener Aussage aus der Vorlage von 0 schöpfte, gerade der Ortsname nicht über einstimmend wiedergegeben wird.® Da nun wiederholt beide Abschriften gerade einen und denselben Namen entstellt, wo nicht unkenntlich wiedergeben, werden wir damit direkt auf die gleiche Quelle'' gewiesen. Die Undeutlichkeit eines und desselben Textes ließ beide Abschreiber irregehen. An zwei Stellen tritt dies besonders klar hervor. Bei der einen erhellt aus paläographischen Gründen, daß die Verschiedenheit in 0 und H nur auf der verschiedenen Auffassung eines und desselben Schriftbildes beruhe.® An der zweiten aber fehlt geradezu beiden ein und derselbe Buchstabe zur richtigen Wortform!® Offenbar geht der Text von H also in diesen drei Abschnitten auf dieselbe Quelle zurück wie jener von 0. In der Vorlage der Hs.H waren diese ebensowenig vorhanden als jene anderen Nachträge, die sich auf Veränderungen der Besitzverhältnisse nach dem Jahre 1235 beziehen. Warum aber wurden bei der Abschrift von H gerade diese so zahl reichen Nachträge nicht aus der Vorlage von 0 ebenso übernommen, wie das für jene drei Ämter behauptet worden ist? Schon im vorausgehenden bot sich, bei der Untersuchung der Entstehungszeit dieser Nachträge, Ge legenheit, darauf hinzuweisen,' daß dieselben nur einer ganz bestimmten Zeit entsprechen können. Da nun in H eine jüngere Neuredaktion auch bei diesen Partien mindestens insoweit zu bemerken ist, als das Bestreben ^ Vgl. Dunnefurn S. 56 Nr. 219; Ohesckdojf8. 61 Nr. 243; Ennetingen (S. 65 Nr. 258); S. 73 Nr. 300 Gotfrid statt Qotscallc. ^ Vgl. Ersivpach S.60 Nr. 238; Altenlengbach statt Albersbach S.67 Nr. 262; Purspach S. 72 Nr. 292; S. 73 Nr. 301 (Ademserochelsperg). ® S.79 Nr. 315 Holstein (0), Hallenstein (H). So S.60 Nr. 237: Motschintz 0; Marschinitz H(Mösslitz?); Ersnpach 0; Iringspach H ebd. Nr. 238. ^ Moderchalhen (0), Moäclmlhen {H) S. 73 Nr. 298. Hier hat der Abschreiber in 0 entweder die (undeutliche) Form des d der Vorlage im Sinne einer Abkürzung aufgelöst, oder aber jener in H ein tatsächlich vorhandenes Kürzungszeichen übersehen. ® Teindorf (0), Weindm-f{H) statt Veilndorf. Ebd.S. 70 Nr. 279. 'Vgl. oben S. XLVI. d*

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