Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

VI Vorwort. Gerade die Eigenart dieser Urbare, die weder im Originale mehr er halten, noch datiert oder auch nur in den vorhandenen Kopien ihrer ver schiedenen Entstehungszeit nach unterschieden sind, machte eine umfassende Heranziehung des Urkundenmateriales sowie anderer urbarialer Quellen unbedingt nötig. Die Ermittelung der Besitzverhältnisse an den einzelnen Gütern mußte hier eine umso eingehendere sein, als vielfach erst durch Verfolgung der verschiedenen Besitzveränderungen eines und desselben Gutes ein Rückschluß auf die Entstehungszeit der verschiedenen Urbarteile ge wonnen werden konnte. Hierbei loaren erhebliche Schwierigkeiten zu über winden, da für Niederösterreich kein zusammenfassendes Urkundenbuch existiert und das iveithin verstreute Material oft nur ganz unzureichend oder lückenhaft publiziert ist. Eine archivalische Nachlese war somit unabweislich. Sie war umsoweniger zu vermeiden, als auch in Osterreich die Urbarpublikation noch recht im Argen liegt. Das meiste ist überhaupt noch nicht veröffentlicht und das wenige, was im Drucke vorliegt, in einer Form geboten, welche die Heranziehung der Hss. selbst immer wieder ge raten erscheinen läßt. Andere Hindernisse bereitete dem Unternehmen bei den Ortsbestimmungen wieder Oberösterreich. Die urkundlichen Quellen sind, dafür wenigstens großenteils in dem Urkundenbuch des Landes ob der Enns gesammelt. Allein die Urbare dieses Gebietes sind vermöge der daselbst vorherrschenden Einzelhofsiedlung so überreich an Ortsnamen, daß auch die genauesten Kartenwerke, wie die Administrativkarte von Souvent (1:72000) und die alte (reichere) Aufnahme von Schütz (1781) sich für die Feststellung der Örtlichkeiten als gänzlich unzureichend erwiesen. Es mußten eine Reihe anderer,(Teil-)Urbare durchgearbeitet, sowie insbesondere die Katastralkarte selbst für diesen Zweck herangezogen werden. Daß in beiden Fällen so manche Durchsicht umfangreichen Quellenmateriales auch ergebnislosfür die hier vorliegenden Zwecke verlief, braucht nicht besonders hervorgehoben zu werden. Endlich schien mir eine ausführliche Einleitung zu der Edition selbst notwendig, denn mit der bloßen Wiedergabe der Texte ist bei Urbaren überhaupt und bei diesen speziell recht wenig geholfen. Dieselben sind nämlich noch mehr als andere Quellen gleichen Charakters äußerst dürftig an erläuternden Vermerken oder Zusätzen, ivelche über die verschiedenen wirtschaftsgeschichtlichen Fragen Aufschluß geben können. Auch sonst weisen sie manche Besonderheiten auf, die, an sich betrachtet, leicht zu einer irrigen Deutung oder wissenschaftlichen Fehlschlüssen verleiten könnten. Soll dem vorgebeugt und eine bequeme Handhabung dieser Quellen ermög licht werden, dann muß die karge Einsilbigkeit derselben durch die Her anziehung von Urkunden und anderen Urbaren kompensiert werden. Nur durch eine zusammenfassende Erläuterung des in diesen Urbaren ruhenden Materiales mittels illustrativer Belege aus anderen Quellen kann dieses einer erfolgreichen Verwertung zugeführt werden. Nur so bleibt auch dem

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