Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

Einleitung. CLXXXIX Im ganzen betrachtet erscheint der Mühlenhetrieb in Niederösterreich viel reicher als in den oberösterreichischen Gebietsteilen. Das mag znm Teile wenigstens auch damit zusammenhängen, daß der landesfürstliche Besitz dort nur an wenigen Punkten die Donau selbst erreichte und der Mühlen betrieb somit auf die Gebirgsbäche hauptsächlich angewiesen war. Bei diesen aber haben der Ausnützung der Wasserkraft oft technische Schwie rigkeiten im Wege gestanden.^ Andere Industrialien sind äußerst spärlich zu treffen. An einer ein zigen Stelle (bei Bruck a. d. Leitha) wird ein Backofen erwähnt. Hier sind zum Betriebe desselben eine Anzahl (19) Zinslehen (beneficia) über wiesen bebufs Lieferung des nötigen Holzes und Germes.^ In dem jün geren Urbar der Hofmark Steyr ist bei Steyr selbst ein „ivalchstam-phe" verzeichnet.® Was wir darunter zu verstehen haben, klärt eine Eintragung im Zwettler Urbar bestimmt auf, da es hier bei Erwähnung einer jpyla panni heißt: que dicitur vulgariter icalichstampf} Eine Stampfe also zur Bereitung des Tuches. Ich meine, daß man gerade dieser Erwähnung eine gewisse Bedeutung wird beimessen dürfen, da sich auch sonst noch der artige Walkerstampfen in Oberösterreich nachweisen lassen.® Nimmt man die schon angeführte Stelle des Zwettler Urbares hinzu, so läßt sich doch auch auf eine allerdings wohl bescheidene Tuchindustrie schließen. Man wird in diesem Zusammenhange auch auf dasVorkommen der Bezeichnung pilleator (Huterer) bei Personennamen gerade in den oberösterreichischen Partien Acht haben müssen.® Die große Verbreitung der Schafzucht hier und dort, bei Zwettl wie bei der Hofmark Steyr, mochte dazu die nötigen Eohstoffe geliefert haben. Der Handel mit Wollstoffen bei Wels ist durch das Ausgabenverzeichnis des Klosters Baumgartenberg ^ schon für das 12. Jahr hundert bezeugt. Bei all' diesen Industrialien nun tritt die Umwandlung in der Wirtschaftsverfassung gegenüber der älteren Zeit deutlich in die Erscheinung. Mit der Auflösung der alten Fronhofwirtschaft sind auch sie ihrer alten Funktion im Rahmen dieser entkleidet worden; auch sie bilden, meist ver pachtet, jetzt immer mehr bloß den Gegenstand eines bestimmten Zins interesses der Grundherrschaft. ^ Vgl. die Eintragung im Zwettler Urbar FRÄ.II. 3,546: Sciendum etiam qziod iuxta eandem grangiani Neitzen piscine optime possent cum molendinis constrid et firmarif quia, aq^ta ibidem versus occidentem vel aquilonem fluere videtiiv tardius et morose. Im TextS.3Kr.5:In Prukka19 heneficia, quepertinent adpistrinumpro Ugnis et gerhon. ^ Ebd.S. 260 Nr. 16. ^ PRÄ.II. 3, 504. ® OÖUB.8, 665 (1373). " Vgl.im Text S. 161 Nr. 285. 286 (Zell i. d. Riedmark); S. 164 Nr. 322; S. 328 Nr.939; S. 330 Nr.969. Gedruckt von Scbiffmann, Studien und Mitt. aus dem Benediktiner- und Zister zienserorden 20, 161.

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