Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

Einleitung. CLV Begriff werden Zinse verschiedener Art zusammengefaßt. In der Regel versteht man darunter solche von Eiern, Käse und Hühnern.^ Ehen hier aber wird gegenüber dem großen Zins, der gewöhnlich nur aus Weizen, Korn und Hafer sowie Schweinen bestand, die Mannigfaltigkeit der land wirtschaftlichen Produktionszweige ersichtlich, indem die einzelnen be sonderen Kulturen auch hier im Kleindienst mit einer Abgabe vertreten sind. Dementsprechend erscheint der Kleindienst nach den verschiedenen Gegenden auch verschiedenen Inhaltes; er ist meist gleich in demselben Amte oder in einander benachbarten Urharhezirken. So finden wir in der Riedmark neben Eiern, Käse und Hühnern auch noch Abgaben vom Flachs bau (linum, wofür auch der deutsche Ausdrnck liarbs vorkommt, oder nach dem dabei verwendeten Maß kurzweg schoet), Mohn('papaver=viagen), Bohnen (fabe) oder Hülsenfrüchte (legumen), eine Fleischahgabe in Form von Schulterstücken (scapulae)^^ Lämmer (agnos)} Im Amte St. Peter i. d. Au werden Erbsen (bise)^ Brotlaibe (Up, panes) und Gänse (anseres) verzeichnet.* In einzelnen Ämtern der Hofmark Steyr® finden wir einen Leinwanddienst (cinspalten) sowie Fischabgaben (Hausen)-, im Viertel ober dem Wienerwalde auch Widder (arietes)undLämmerhäuche(ventres agninos).'^ Nun ist aber zu beobachten, daß sehr häufig bereits eine Ablösung dieser Kleindienste in Geld eingetreten ist, derart, daß entweder statt einzelner dieser Abgaben eine Anzahl von Pfenningen entrichtet wird, die dann entsprechend benannt sind (hausenpf.,'' vischpf.^), oder aber generell für den gesamten Kleindienst (pro parvo servitio .. pro minutis chleinpfenninge,^^ für clilainen dienst .. H). Hiehei muß bemerkt wer den, daß auch dort, wo die Ablösung nicht besonders benannt erscheint, sondern allgemein gehalten ist (chleinpfenninge), dieselbe vielfach bloß partielle Geltung hat, derart, daß eventuell doch noch einzelne dieser Klein dienste daneben auftreten.*® Was die Veranlagung dieser Kleindienste betrifft, so läßt sich durchgehends konstatieren, daß sie ihrer Höhe nach mit jener des großen 'Ebd. S. 144 Nr. 45. ® Vgl. zur Erklärung das passauisohe Urbar aus dem 13. Jalirliuiidert MB.29, 233: carnes que dicuntur schidler. 3 Im Text S. 87 ff. und S. 139 ff. * Ebd.S. 78, vgl. dazu S.103 Nr. 96. ä Ebd. S. 169ff. und S. 260 ff. " Ebd. S. 223 ff. und S. 241 ff. 'Ebd. S. 169 ff. und 199 ff. « Ebd.S. 260ff. und 295 ff'. ® Ebd.S.81 Nr. 824; S. 97 Nr. 49. 1° Ebd.S. 124 Nr. 38. 41; S. 199 ff. "Ebd. S. 295 ff. "Ebd.269 Nr. III ff'. Ebd. S. 295 ff.

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