Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

XIV Einleitung. desselben mit bestimmt gewesen wäre. Dementsprecbend kann sie nur als schlechter, weil nicht von einem sachkundigen oder gar offiziellen Schreiher herrührender Abklatsch ihrer Vorlage bewertet werden. Die Vorlage aber, was läßt sich über diese aus der Kopie selbst er schließen? Es ist allerdings aus Gründen, die erst später zur Behandlung gelangen, angenommen worden,^ daß diese Abschrift aus den Originalroteln geschöpft sei, „eine Rolle loser Blätter" hier kopiert erscheine, wie solche bei Urbaraufzeichnungen ja tatsächlich vielfach in Gebrauch waren. Ich will von vornherein keinen besonderen Wert darauf legen, daß hier, bei einer notorischen Abschrift ohne selbständiger Bedeutung, zweimal ausdrücklich lilev hubarum etc. die Rede ist, und zwar gerade am Anfang und Schlüsse dieser Kopie. Aber läßt nicht auch anderes, was sonst zu beobachten ist, eherauf eine Vorlage in Buchform, denn auf eine Anzahl loser Blätter schließen? Gewiß konnte das Überspringen einzelner Zeilen bei gleichem Schluß- oder Anfangsworte,^ gleichwie die Einbeziehung von etwa vorhandenen Randnoten oder Nachträgen in den Text® ebenso bei der Abschrift von Rotein oder losen Blättern passieren als bei jener eines schon festgefügten Buches. Jedoch muß schon aufiallen, daß bei dieser Abschrift nirgends ein irgendwie hervorstechender Absatz gemacht wird, indem das Ganze in continuo fortgeschrieben erscheint, ohne daß bei den einzelnen Ämtern etwa oder Gutskomplexen,welchen jene einzelnen Rotein oder Blätter entsprechen sollten, ein Zwischenraum (von leeren Zeilen) gelassen wurde. Solches ist doch bei anderen ürbarabschriften nicht selten zu beobachten.^ Noch deutlicher aber sprechen die Rubrikate. Man wird hiebei ein Zweifaches unterscheiden müssen. Einmal eigentliche Überschriften, die, eine oder auch mehr Zeilen umfassend, den verschiedenen Urbarteilen vorangestellt sind, und bloße Auszeichnungen einzelner Namen mit oder ohne Beisatz von reddiius in ..., was besonders häufig vorkommt. Letztere sind jedenfalls nachträglich erst vom Schreiber dazugesetzt;® denn wieder holt erscheint dafür ursprünglich freier Raum gelassen, der dann bei der Rubrizierung gar nicht® oder nicht ganz' ausgefüllt wurde; oft wird auch eine solche an sich kurze Auszeichnung auf mehrere Zeilen verteilt,® weil 1 Erben, a. a. O. 107. « Vgl. z. B. S.58 Nr. 228; S. 26 Nr. 72. ® Vgl. die Bemerkungen bei S. 33 Nr. 102a; S. 40 Nr. 132; S.41 Nr. 133 und 136. ^ Vgl. das später über die dritte Hs.(W.) Gesagte. ® Die Einwendungen, welche Strnadt, „Linzer Zeitung" 1894, Nr. 285, gegen diese von mir bereits früher (Mitt. d.Inst. 14,450) geäußerte Ansicht vorbrachte, erweisen sich als nicht stichhältig. ® Vgl. die Bemerkungen bei Nr. 25 (S. 12); Nr.77(S. 28); Nr. 143(S. 112); Nr. 115 (S. 36). 'Vgl. die Bemerkungen bei Nr. 172 (S.49), ähnlich auch bei Nr.5 (S. 3). 'So bei Nr. 71 unten im Test S. 25.

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