Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

Einleitung. CVII jene etwa der Karolingerperiode. Für die benachbarte Steiermark aber ist im besonderen schon dargelegt worden, daß der quantitative Inhalt einer Huhe „außerordentlich wechselnd" sei, daß auch da gegenüber der Voll hube (huha integra) solche von bedeutend kleinerem Ausmaß nachzu weisen sind.^ G-anz analoge Verhältnisse treten also auch hier zutage. Unterstützt aher wird diese Annahme ferner durch das, was wir über die Teilung der Zinslehen aus diesen Urbaren entnehmen können. Daß eine solche be reits vielfach statthatte, beweist das häufige Vorkommen von halben Zins lehen (dimidium heneficmm). Eine weitergehende Unterteilung, etwa in Drittel- oder Viertellehen ist mindestens dem Namen nach nirgends zu konstatieren, da sich solche Bezeichnungen nicht finden. Halbe Zinslehen kommen nun aber nicht bloß vereinzelt an verschiedenen Orten vor,^ son dern auch in der Mehrzahl nebeneinander am gleichen Orte.® Und die Höhe des davon geleisteten Zinses ist ebenso nicht nur von Ort zu Ort,* sondern auch an der gleichen Stelle® eventuell verschieden. Anch das Verhältnis solcher Halblehen zu dem integrum heneficium läßt sich einiger maßen beurteilen, da, wie schon bemerkt wnrde, der Erwähnung dieses letzteren ein solches dimidium heneficium nnmittelbar vorausgeht. Während jenes nun einen Zins von 21/2 tal.(= 20 sol.) aufweist, bleibt der Zins dieses Halblehens mit sol. hinter der Hälfte von jenem beträchtlich zurück.® Dasselbe aber läßt sich auch sonst beobachten: der Zins der Halblehen entspricht seiner Höhe nach gegenüber jenem des Benefiziums nicht immer dem Verhältnis von 1:2, sondern ist hänfig größer' oder kleiner. Da die Differenz mitnnter eine sehr erhebliche ist,® kann sie wohl kaum aus der Bonitierung allein erklärt werden, es müssen auch diese Halblehen ihrer Größe nach verschieden gewesen sein, und zwar eventuell auch an demselben Orte. Trifft diese Annahme zu, dann hat auch die frühere Beobachtung, daß keine Drittel- oder Viertellehen erwähnt werden, kaum etwas Befremdliches an sich, da solche Halblehen nach dem früher Gesagten nun unter Umständen auch weniger als die Hälfte eines integrum heneficium bedeuten können und somit diesem gegenüber tatsäch lich ein Drittel oder Viertel davon darstellen. ^ Mell, Beitr. z. Gesch. d. Untertanenwesens in Steiermark II (Mitt. d. hist. Ver. f. Steierm. 41), auch Zeitschr. f. Sozial- u. Wirtschaftsgesch. 5, 102. ä Vgl. im Text S.4 Nr. 9; S.5 Nr. 11; S. 7 Nr. 15; S.10 Nr. 22; S. 11 Nr.23 u.a. m. ä Ebd. S. 15 Nr.37. * Vgl.im Text S. 5 Nr. 11 (2 mod. tritici); S. 7 Nr. 15 (l^/g mod. tritici); S.4 Nr. 9 (7'/2 sol.); S. 11 Nr.23 (10 sol.). = S. 15 Nr. 37 (50 u.40 den.). « Ebd. S.4 Nr. 9. 'Ebd. S.5 Nr. 11 (2:3 mod. tritici); S. 29 Nr.82 (5:8 sol.). ® Ebd.S. 14 Nr. 31 (20 metr. tritici gegenüber l^/j mod. tritici -p 1 mod. avene -|- 1 porcus); S. 15 Nr.36 (4 sol. gegenüber 12 sol. vom beneßcium).

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