Die Landesfürstlichen Urbare Nieder- und Oberösterreichs

4. Die wirtschaftliche Gliederung, Betriebsformen und Verwaltung des landesfürstlichen Gutes. überblickt man den landesfiirstlichen Grundbesitz, welcher in diesen Urbaren verzeichnet ist und sucht denselben nach den hier zutage tretenden Wirtschaftsformen zu charakterisieren, so lassen sich zwei große Gruppen dabei unterscheiden. Maßgebend für diese Unterscheidung ist die Ver schiedenheit in der geographischen Konfiguration (Bodenbeschaffenheit), die eine Verschiedenheit der Siedlungsform und damit zugleich naturgemäß auch Unterschiede in den Wirtschaftsformen bedingte. In Niederösterreich herrscht, besonders in den ebenen Gebieten des March feldes, des Wiener- und Tullnerbeckens, mit Ausnahme des an Oberöster reich angrenzenden Gebietes im Süden der Donau (VOWW.) die Dorf siedlung vor, während bei den hier in Betracht kommenden Gebietsteilen Oberösterreichs, in der ßiedmark mindestens teilweise, besonders aber auf der Traun-Ennsplatte als Alpenvorland, das Einzelhofsystem die Eegel bildet. Dasselbe erstreckt sich auch auf die vorerwähnten niederöster reichischen Grenzgebiete südlich der Donau herüber. In den Urbaren selbst tritt diese Verschiedenheit bereits deutlich hervor. Wir betrachten beide Gruppen gesondert. a) Das Grebiet der Dorfsiedlung. Die Aufzählung in den Urbaren beginnt im Marchfelde. Hier wird an den einzelnen Orten gewöhnlich eine sehr große Anzahl von Besitz einheiten verzeichnet. 20—30 Bauerngüter (beneficia) bilden hier die Regel, es kommen an ein und demselben Orte aber auch deren 60^—70^ vor. Dörfer (villae) werden ausdrücklich genannt. Wir entnehmen oft aus der Fassung dieser Urbare selbst, daß das ganze Dorf dem LandesVgl.im Text S.9 Nr.18. Ebd.S. 5 Nr. 11.

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