Manfred Brandl - Der Kanonist Joseph Valentin Eybel 1741-1805

„Es ist mir schon mehrmalen, und auch sogar von verschiedenen weltlichen angezeigt worden, daß der Herr Professor Eybel in der Prüfung, die der Hr. von Spann gehabt2 35, in Betref der Primatie des Römischen Pabsten auf eine irrige Art seine Lehre vorgetragen habe; die Nachrichten, die ich deßhalben habe, sind nicht einzeln, ... doch möchte ich auch nicht andurch dem Professor Eybel zu nahe tretten ... 236 " Wir werden noch sehen, wie Eybel, ähnlich vielen seiner Zeitgenossen, den Primat so gut wie auflöst und wegerklärt. Bevor Eybel im dritten Teile seiner Einleitung den Primat behandelt, versucht er festzustellen, daß die Kirche eine ungleiche, aus „Vorstehern und Untertanen" bestehende Gesellschaft sei237 und daß die Apostel alle gleiche geistliche Gewalt empfangen hätten238 . Daß die alte Kirche, auf die er sich dabei beruft, tatsächlich die Kollegialität der Bischöfe betont hat, ist ja bekannt und wird auch heute nicht bestritten2 39_ Daß er aber verlangt, auch die alte Kirche hätte dieselben Ansichten vom Primat haben müssen wie die Kurialisten seiner Zeit, wenn deren Lehre vom Primat stimmen sollte, beweist aus heutiger Sicht einfach unhistorische Denkweise. Auch die Gerichtsbarkeit der Bischöfe habe Gott zum Stifter240 . Dennoch beginnt der Abschnitt über den Primat mit der Überschrift, die Oberwürde des Apostel Petrus und seiner Stuhlfolger habe Gott zum Stifter241 . Ihr Vorzug an Würde und Macht über die anderen Bischöfe wird in der Folge sehr minimalistisch dargelegt24 2. In Anschluß an Vorläufer wie Febronius243 , Riegger und Rauttenstrauch wird die Sorge für die Einigkeit innerhalb der Kirche als einziges Vorrecht des Primats verstanden, und zwar in folgenden Punkten: Reinigkeit des Glaubens, echte Sittenlehre, rechtmäßige Verwaltung der Sakramente. Unfehlbarkeit (,,Untrüglichkeit") eigne nur der „allgemeinen Kirche", nicht aber dem Papst, denn dagegen stünden Vernunft, Heilige Schrift, die alte 235 Von dieser Prüfung ist uns nichts bekannt. 236 Wien DiözA, ,Zensur II', Mappe Joseph Lauber . 237 Einleitung III, S. 13 - 21. 238 Einleit,mg III , S. 21 - 34. 239 Vgl. H. v. Campenhausen, Lateinische Kirchenväter, Stuttgart 1972, S. 104 ( = UrbanTaschenbücher Nr. 50). 240 Einleit1mg III, S. 34 - 47. 241 Einleitung III, S. 47. 242 Einleitung III, S. 47 - 69. 243 Febronius, De Statu Ecclesiae I, 1763, Cap. II, De Primatu § II, Fundamentum hujus Primatus est bonum Unitatis in Ecclesia ... S. 74 f.: ,Causa instituendi inter Apostolos, & fundandi in Ecclesia Primatus, est bonum Unitatis in eadem servandae: bonum, sine quo impossibile cst Ecclesiam subsistere aut perdurare, uti abunde demonstravimus . . .' 87

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