Manfred Brandl - Der Kanonist Joseph Valentin Eybel 1741-1805

Linz-St. Matthias, 1787 Pfarrer von Linz-St. Josef, 1789 Pfarrer in Kallham, 1790 Domscholaster und 1792 bis 1795 Rektor des Linzer Lyzeums war121. Wir übergehen die später eingetretenen, sicher stets josephinisch eingestellten Domherren und fügen nur zu einem von diesen Bemerkungen an. Dr. Franz Xaver Ertl (1761 - 1837), der seit 1794 Domherr und 1803 vorübergehend Generalvikar war, wird von Pesendorfer 122 recht wohlwollend geschildert. Aus Innsbrucker Quellen konnten wir feststellen, daß er als junger Lyzeal- und Universitätsprofessor (1785 - 1795) in Tirol scharf im Sinne seiner josephinischen Förderer wirkte, Eybels Werk schon dort öffentlich anpries, den typischen jungen radikalen Unruhestifter spielte, was im traditionsbewußten Tirol natürlich größtes Mißfallen bis hinein in den berühmten Offenen Landtag von 1790 hervorrief 123 . Wie großzügig der Staat und seine Beamten in Linz mit den Stiften umsprangen, zeigt die Geschichte um die Häuser, welche die einzelnen Stifte in Linz unterhielten. Als man besonders 1784 Unterkünfte für die Linzer Domherren, den Generalvikar Finetti suchte und diese Wohnungen in den Stiftshäusern von Garsten, Gleink, Lambach, Mondsee und Schlierbach haben wollte, da wehrten sich die Stifte verständlicherweise. Dies erschien Eybel ebenso selbstverständlich als grausames Unrecht: jeder Prälat, der da dem Staat unter Hintansetzung des billigen Rechtes auf das Eigentum des Stiftes nicht willfährig sein wollte, war ihm schon ein Staatsfeind 124 . Der Abt von Kremsmünster, der zwei Häuser - den Stiftshof für den Bischof und das eigene Haus für Urbain - überlassen hatte, wurde in einer Regierungsnote vom 18. Oktober 1784 allen Prälaten zum Muster empfohlen 125 . Im Grunde nahm die Regierung in Sachen der Klosterhäuser eine grausame Beeinträchtigung der Eigentumsrechte vor - daß ein Eybel, vollkommen ideologisiert, für Argumente jeglichen natürlichen Rechtes taub und blind war, läßt sich denken. Mit Drohung und Gewalt brachte man die Äbte von Garsten und Lambach schließlich so weit, daß sie in ihren Häusern notwendige Wohnungen räumten 126 . Hittmair, der feststellt, daß es zu eigentlichen Enteignungen gekommen sei und nicht nur zu Einschränkungen von Eigentumsrechten, verliert bittere Worte 127 . 121 Pcsendorfer, S. 54 f. 122 Pescndorfer, S. 57 f. 123 Brand!, Theologische Fakultät Innsbruck, S. 184 - 192. 124 Vgl. Hittmair, S. 177 f . 125 Hittmair, S. 179 f. 126 Hittmair, S. 180 f. 127 Hittmair, S. 181. 138

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