Manfred Brandl - Der Kanonist Joseph Valentin Eybel 1741-1805

Nicht nur katholische Aufklärer wie der in Passauer Diensten stehende (1786 - 1794) Historiker und Professor Joseph Milbiller94 , sondern auch so gefeierte protestantische Juristen wie Dohm, Pütter, Müller und Reuß95 erklärten die Widerrechtlichkeit der eigenmächtigen Gründung der Linzer Diözese unter Herausreißung von deren Gebiet aus der Diözese Passau. Gerade um 1790 entstand um die Frage der Erlaubtheit dieser Verstümmelung von Passauer Gebiet, anschließend an ähnliche Kontroversen in Bayern und die ausgedehnte Diskussion um den Emser Kongreß, eine Literatur, die Beachtung fand96 . Für Josephiner wie auch die bayrischen aufgeklärten Kanonisten im Staatsinteresse war es aber eine ausgemachte Sache, daß ein Landesfürst kraft seiner gottgewollten Vollmacht nach Gutdünken, wie es das Staatswohl erfordere, Diözesen regulieren könne97 . Eybel lieferte am 31. Mai 1783 38 Blätter umfassende „Anmerkungen zum Bericht in Ansehung der untersuchten, und in Besiz genommenen Güter, welche Passau im Land ob der Ens, und in dem Inn-Viertl innen hatte", ab98 . Es war ja klar: würde eine Linzer Diözese gegründet, so müßten dieser die Passauer Besitzungen im Land ob der Enns einverleibt werden. Die Verwicklungen sind ja schon eingehend erörtert worden99 und wir wollen sie hier nicht nochmals aufgreifen. Passau wollte verständlicherweise auf seine Rechte nicht verzichten. überdies waren passauische Güter als Privatgüter, welche das Hochstift als ein Reichsstand erworben, gekauft, eingelöst hatte, rechtlich eigentlich nicht anfechtbar : was hingegen ad mensam Episcopi von obderennsischen Gütern gestiftet, geschenkt oder gekauft worden war, war rechtlich schon leichter einzufordern. Da aber eine diesbezügliche Erhebung auf Schwierigkeiten stieß, fand man nur noch den Weg, etwas freiwillig von Passau zu erhalten, oder eine „stärkere Abtei" dem zu gründenden Bistum zu inkorporieren100 . Für Eybel war es aber ganz radikal klar, daß der Kaiser das Recht habe, alle genannten Güter für den Religionsfonds zu übernehmen und diesem einzuverleiben: Dazu diente sein großes Elaborat98 , dessen Aufriß wir wenigstens anführen wollen: 94 J. Milbiller (anonym), Kurze Bemerkungen eines unpartheiischen Ausländers, über die im Jah ,-e 1783 erfolgte Trennung der uralten passauischen Diöcese von der oberösterreichischen Landen, gedruckt zu ,:-,:-,,. 55 S. - Die Fürsten haben kein Majestätsrecht, auf Kosten anderer Bisthümer eigene Landesbischöfe aufzustellen. Germanien 1790. 88 S. Vielleicht ebenfalls von ihm: Unpartheyische Beantwortung der Frage : Ob das Hochstift Passau durch die sogenannte Convention vom 4. Jul. 1784 seine Diöcese an das Erzhaus Oesterreich wirklich abgetreten habe? 1790. 40 S. 95 OaLZ Januar 1791 , Sp. 223 . 96 Verfasser will diese literarischen Diskussionen zu gegebener Zeit z. Darstellung bringen. 97 Vgl. Habenschaden in ZRGKanAbt. 28, 1939. 98 OOLA, Weinberger Archivalien Bd. 33 Nr. 19. 99 Ferihumer, Die kirchliche Gliederung (LV). 100 OOLA, Weinberger Archivalien Bd. 33 Nr. 19, o. Sign., o. D., o. Unterschrift. 133

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