Manfred Brandl - Der Kanonist Joseph Valentin Eybel 1741-1805

Gegen den „römischen Starrsinn" warf ein scharf antikurialer, aber durchaus profranzösischer Mann wie Benedikt Maria von Werkmeister 325 noch 1802 Eybels Kirchenrecht zusammen mit jenem Gmeiners in die Diskussion: auf Eybel stützt er seine Ansicht, die Kirche habe nur einen geistlichen Zweck und nur geistige Mittel; auf Eybel stützt er auch seine Ansichten im Eherecht 326 , ja Werkmeister geht so weit, zu meinen, es hätten auch die „rüstigsten Ketzermacher" an der Orthodoxie der Introductio Eybels nichts anzuhaben gewußt3 27 . Das würde auf einem Informationsmangel beruhen. Wußte es der vielschreibende Werkmeister wirklich nicht besser? Ich bin sicher, daß er in diesem Punkt bewußt log. Eybels Ruf war um die Jahrhundertwende noch durchaus solide, und die protestantischen Rinteler Annalen nannten 17973 28 an radikalen katholischen Aufklärern Dannenmayer, Eybel, Hübner, Ruef und Wittola; diese fünf schienen offenbar die markantesten Gestalten zu sein. Förmliche Zurückweisungen erfuhr Eybels Einleitung - von seinen anderen, früheren kirchenrechtlichen Werken ganz zu schweigen - eigentlich nur wenige, und die sind meistens erst durch seine Papstschrift ausgelöst, wie schon die Titelüberschriften mit ihrer „Was ... ?"-Einleitung zeigen. Und an seine Sieben Kapitel von Klosterleuten von 1782 lehnt sich der Titel einer weiteren Zurückweisung seines Kirchenrechtes an, Der in sieben Kapiteln entlarvte Eybel329 • Seine Frage, Was ist der Papst? wurde von einem wenig bekannten Eichstätter Autor, Franz Xaver Joseph Zinsmeister (1742 - 1797) 330 beantwortet, ergänzt durch die Frage, Was ist der Kaiser?331 Das Werk ist uns in seiner dritten Auflage bekannt, die von der 325 (anonym) Sendschreiben eines deutschen Pfarrers an die nach Frankreich zurükkehrenden ,mgeschwornen Geistlichen, ... Germanien, 1802. S. 109. 326 Ebenda, S. 120 ff. 327 Ebenda, S. 148. 328 AnthL 1797, 43. Woche, S. 688. 329 Der in sieben Kapiteln entlarvte Eybel, oder Beweise aus zwey Büchern seiner eigenen Einleitung zum geistlichen Recht, daß seine kanonischen Grnndsätze 1. voll Widerspriiche 2. ungegründet 3. epikureisch 4. widerspenstig gegen die Kirche 5. aufrührerisch 6. der Religion schädlich 7. dem Staate höchst nachtheilig sind. Von Gottlieb Gründlich, einem ne1tern Kanonisten . 1783. 118 S. Expl. StB Vorau 464, St. Florian VII in 2901. Auch abgedruckt in NS V, 1784, S. 81 - 124 (recte 224). Zustimmend rez. in Beylagen des IV Bandes zum (Mainzer) Religions-Journal 1783, S. 229 - 231. 330 Baader I/2, 1824, S. 368 f. (Lit.). 331 Was ist der Kaiser? und wie weit erstrekt sich eine jede Macht? Philosophisch unters«cht, von F. de K. Minister T . 0. M. Erster Theil. Allgemeine Grnndsätze. Zweyter Theil. Wie weit erstrekt sich die geistliche Macht über die weltliche? Dritter Theil. Wie weit erstrekt sich die weltliche über geistliche Gegenstände? Zweyte Auflage. Wien, 1783. 168 S. - StB Kremsmünster 40 Bf. - AdB 86. Bd., 1789, S. 398 - 401 rez. die 3. Auflage, Augsburg 1785, 135, 152 S., auch in: Sammlung guter Schriften II, III, Augsburg 1785. 106

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