Manfred Brandl - Der Kanonist Joseph Valentin Eybel 1741-1805

4. In der Ausübung seiner Gewalt hängt er von den Geistlichen nicht ab. Entsprechung positiv denken auch die Nouvelles318 von Feßler. Das in josephinischer Zeit gerne für die Rechte des Landesfürsten strapazierte Wort, ,,Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist", wurde in einer Schrift als Titel verwendet, die zwar angeblich in Köln gedruckt wurde, aber von der Allgemeinen deutschen Bibliothek als Wiener Schrift bezeichnet wurde319 . Auch nach dieser Schrift habe der Landesfürst alle Rechte in der Kirche. Das Papsttum wird aufgrund seiner in der Geschichte begangenen Fehler und Ränke lächerlich gemacht; Volksbräuche und Aberglauben diskreditieren die Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche ohnedies nach der Meinung des Autors. · Abhängigkeit von Eybel läßt auch der Tagesschriftsteller Johann Rauttenstrauch (1746 - 1801)320 deutlich erkennen, der sich den ideologisch überspitzten Satz, der Staat sei nicht in der Kirche, sondern die Kirche im Staat - der ja wirklich kein fundamentum in re hatte - ganz und gar zu eigen machte. Die Kirche hatte doch gegen die Staatsgewalt, das muß endlich einmal gesagt werden, nicht die Gewalt, welche ihre Gegner ihr immer wieder anlasteten. - Folgerichtig unterwirft auch Rauttenstrauch die Kirche zur Gänze dem Staate: ,,Alles, was dem wesentlichen Beßten des Staats entgegen ist, kann keine Religionssache seyn. Und alles, was staatsschädlich zu werden beginnt, hört auf, zur Religion zu gehören, es bedarf folglich der Monarch zur Abschaffung staatsschädlicher Dinge weder päpstliche Bullen noch Dispensation. In der Kirche ist wie in weltlichen Regierungen salus rei publicae das erste Grundgesetz, nach welchem alle übrigen Verordnungen verfaßt, erklärt, gehandhabt und ausgeführt werden müssen. Ein statut oder ein privilegium, welches sich gegen dieses Grundgesetz verstößt, ist an und für sich selbst schon nichtig321 ." Khnlich suchte auch ein anderer angeblicher Mönch dem Staate zu schmeicheln. Wichtige Frage: Was ist die Kirche? und was kann ein Landesfürst in der Kirche? heißt das Werkchen, das im Titel schon an Alois Merz und ll.8 Ne vom 3. 10. 1783, S. 158 - 160; v. 10. 10., S. 161 f.; fälschlich ,Fessel' genannt. 319 AdB 57. Bd., 1. St., 1784, S. 218 ff. Gebt dem Kaiser was des Kaisers ist, und dem Papst was des Papstes ist. Cöln, auf Kosten des Verfassers, 1782. 80 S. Auch gewürdigt bei Ild. Schwarz, Anleitung .. . II, 1804, S. 534. 320 Eugen Schlesinger, Johann Rautenstrauch, Wien 1897; Klaus Hildebrandt, J. R .s publizistischer Beitrag zur Aufklärung. Phil. Diss. Wien 1966 - allzu lobhudelnd, den Skribenten zuwenig in den Zeitgeist einordnend . 321 Ra11tenstrauchs Traum von einem Hirtenbrief. Wien: Hartl 1782. S. 24 zit. bei Hildebrandt, S. 57. 104

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