Das Eisenwesen in Innerberg-Eisenerz bis zur Gründung der Innerberger Hauptgewerkschaft im Jahre 1625

624 erfolgte. Das oberste Kammergrafenamt ist staatliche Aufsichts¬ behörde für die ganze Hauptgewerkschaft. Achnlich gieng man bei der Ordnung des Hammerwerkswesens vor. Die bereits eingegangenen fünf Hämmer in Landl wurden nicht mehr in Stand gesetzt und ausserdem drei Hämmer zu St. Gallen und Weissenbach, einer in der Freunz, vier in Kleinreifling und vier in Weyer, zusammen 17 welsche Hämmer ganz aufgelassen und die Besitzer nach Abzug ihrer Schuldforderungen entschädigt. Die Arbeit erfolgte in der üblichen Weise. Die Hauptgewerkschaft übernahm auch hier sämmtliche Functionen der ehemaligen Hammermeister. Die Eisenkammerstrasse wurde von ihr in Pacht genommen, in Altenmarkt und Weyer Getreidekästen errichtet und mit der Stadt Weyer ein Vertrag auf jährliche Getreidelieferungen gegen Rückfracht von Eisen geschlossen.2 Das Beamtenpersonal der Hauptgewerkschaft für das Hammerwerkswesen bestand aus einem Hammerwerksverwalter für die landsteirischen Hämmer, je einem Hammerwerksverwalter zu Kleinreifling, Reichraming und Hollenstein und je einem Buchhalter, Secretär, Cassier, Waldmeister, Kohlschreiber, Stallmeister, Zeugsempfänger und Baumeister für die landsteirischen und für die österreichischen Hämmer. Die Steyrer Eisenhandelsgesellschaft wurde, wie gesagt, nach Kündigung des Verlages aufgelöst. Auch das Verlag- und Zusatzwerk, welches jetzt natürlich wesentlich vereinfacht war, wurde jetzt von der Hauptgewerkschaft betrieben. Die Reste des rad- und hammermeisterischen Vermögens sowie die Forderungen der alten Eisenhandelsgesellschaft, zusammen 744.782 fl. 23 kr. Die Ernennung des ersten Kammergrafen Erhard von Klaffenau erfolgte erst 1626. Notification derselben an die Hofkammer ddo. 1627 Fe¬ bruar 24. A. M. I. V C. 2. Die Stadt Waidhofen hat jährlich 150 Muth Korn, 50 Muth Weizen, 100 Muth Hafer und 6000 fl. Darlehen auf sechs Jahre zu geben, dafür bekommt sie um 1000 fl. Eisenzeug. Hauptcapitulation. 3 Siehe S. 623, Anm. 1. Der Gesammtwert der Radwerke betrug 257.109 fl. 58 kr., der Hammer¬ werke 487.672 fl. 25 kr., zusammen 744.782 fl. 23 kr., abzüglich der Forde¬ rungen der alten Compagnie 155.774 fl. 33•5 kr. und 240.275 fl. 56 kr., die Forderungen der Compagnie 348.731 fl. 43•5 kr., zusammen also wieder 744.782 fl. 23 kr. 1627. Gutachten der Hofkammer betreffend die Juris¬ diction über die Gewerkschaft. R. F. A. F. 18317.

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