Das Eisenwesen in Innerberg-Eisenerz bis zur Gründung der Innerberger Hauptgewerkschaft im Jahre 1625

569 deutende Messer- und Drahtindustrie hatte2 und in Linz Nagel schmiede, Feilenhauer, Messerer, Hufschmiede und Schlosser arbeiteten.3 Nördlich der Donau, besonders in Freistadt und Grammastetten, befanden sich zahlreiche Messerer,- Drahtzieher und Sensenschmiedwerkstätten. In Niederösterreich waren die Gebiete südlich der Donau, besonders das Viertel ob dem Wienerwald, das Ybbs- und Er lafthal an Mannigfaltigkeit und Ausdehnung der Industrie dem Gebiete von Steyr ebenbürtig. Die oben angeführten Mauttarife beziehen sich auch auf die vom Ybbsthal zur Donau geführten Waren. Dort ragte besonders Waidhofen als der Sitz einer schon seit dem 12. Jahrhundert bestehenden, ausgedehnten Eisenindustrie hervor.3 Seine Klingenindustrie machte der Steyrer gefähr liche Concurrenz. 1436 erhalten die Messerer, 1449 die Hammer 1 1465 März 20. Friedrich IV. entscheidet den Streit der Messerer von Steyr und Wels über das Handwerkszeichen und bestimmt, dass kein Messerer zwei Meilen um Wels sesshaft sein dürfe. Birk, Urkundenaus¬ züge zur Geschichte Friedrichs IV., a. a. O. 421. 1470 gehören sie der Gottesleichnamszeche an. Ordnung von December 18 und 1511 Mai 4. Siehe oben S. 546, Anm. 1. Zu Wels besteht eine von den acht redlichen Schleiferwerkstätten. 1559 November 29. Siehe oben. Desgleichen ge¬ hören die Klingenschmiede von Wels der Zunftverbindung der öster¬ reichischen Klingenschmiede an. Ordnung von 1560 Juli 23. Siehe oben S. 568, Anm. 3. 2 1562 Juni 6. Siehe oben S. 547, Anm. 2 und 1570 Juli 23. Gutachten der Stadt Wels. Siehe oben S. 568, Anm. 3. 3 1570 Juli 23. Gutachten der Stadt Linz. Siehe oben S. 568, Anm. 3. * 1501 Januar 18. Entscheidung Maximilians I. zwischen Steyr und Waid¬ hofen. Die Waidhofener dürfen nur im Umkreise von drei Meilen um die Stadt Stahl und Eisen verkaufen und ausserdem als Rückfracht für Lebensmittel aus Freistadt Sensenknüttel und Stahl geben. a. a. O. S. 528, Anm. 1. Der Bürger Konrad Lampl von Freistadt betrieb die Ausfuhr von Sensenknütteln in grossem Stile und verkaufte allein 1524 an zwei Freiberger Kaufleute 10.000 Sensenknütteln. Dagegen protestieren die Sensenschmiede von Steyr, Waidhofen, Kirchdorf, Amstetten, Frei¬ stadt und Grammastetten, wo sich vier Sensenschmiede befinden. 1525. Acten zu diesem Process. R. F. A. F. 17392. 1570 Juli. Gutachten der Stadt Freistadt. a. a. O. 1605 Februar 11. Rudolf II. verkündet den Städten Wien, Krems und Stein und Freistadt die Erlassung einer Satz ordnung auf Eisen und befiehlt, die in ihren Städten ansässigen Messer¬ Sensen-, Sichel- und Nagelschmiede, Gschmeidler und Drahtzieher nicht zu bedrücken. Specialausfertigung für Freistadt. Steiermärkisches Landes¬ archiv. Acten des Oberbergamtsarchivs Leoben. 5 Siehe oben S. 544, Anm. 1.

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