Die Geschichte des Wehrgrabens 1936/1960

5 herunter dem „neuen Zeug“ liegt zu bedienen. • Die 2 Verordneten vom „neuen Zeug“ bedienen die 2 Ablässe des Zeuges. • Die 2 Verordneten im Aichet betreuen den neuen Ablass, welchen Lorenz Gutprots Witwe erbaut hat und den Ablass oberhalb der Zeugstätte. • Die Strafe beträgt 1 Pfund Pfennige und ist an Gemeine Stadt zum Stadtbau zu zahlen. • Wer nicht zahlt, wird vom Stadtrichter bis zur Zahlung im Nachrichthaus eingesperrt. • Im Graben liegen noch 3 einzelne Zeuge. • Jeder im Graben bemerkte Schaden muss dem Baumeister (Zimmermann) zur Stunde angezeigt werden. Dieser hat den Schaden gut zu machen. • Die auflaufenden Kosten sind wöchentlich anzuzeigen und mit Wissen und im Beisein der Zeug- besitzer aufzuteilen. • Der auf den Fluder entfallende Kostenanteil ist am Sonntag nach dem Essen unverzüglich zu zah- len. • Wer nicht zahlt, dem wird sein Werkgaden, Schleife, Hammer etc. am Montag gesperrt, bis er bezahlt hat. • Wer sich dagegen mit Gewalt auflehnt, den mag der Stadtrichter strafen, bis er seinen gebühren- den Teil bezahlt hat. • Niemand soll gegen diese selbstbeschlossene Ordnung reden und handeln, sondern jeder soll sie befolgen. Dies der Sinn der nicht punktweise geschriebenen Ordnung. Die Stadt behielt sich die Änderung derselben vor, falls sich aus der Ordnung irgendein Nachteil ergeben sollte. Suchen wir nach den ältesten Nachrichten über die Zeuge, Mühlen, Hämmer etc. in Steyr, so finden wir im Urbar der Herrschaft Steyr im Jahr 1525: Hieronimus Offerl zu Enns auf der Mühle in Voglsang, Lorenz Gutprot auf den 4 Zeugen in Aichet im Graben, auf der Mittermühl mit 2 Schleifen, auf der Christoph- oder Abermühle mit einer Schleife und noch 2 Schleifen. Hans Pach mit dem neuen Zeug unterm Schaurstein, welches er vom Truenten übernommen hat (Der neue Zeug, die 2. Zeugstätte, bestand also schon vor 1525) Hans Pach war Bürger in Wien. Auch die Mühle beim Spital und die Mühle zwischen der Enns- und Steyrbrücke werden genannt, doch liegen über beide Mühlen viele ältere Urkunden vor. Aus der ersten Wehrgraben-Ordnung 1529 erfahren wir, dass Gutprots 3 Mühlen samt etlichen Hämmern, Schleifen und Zeugen an Lorenz Gutprots Witwe Barbara übergegangen waren. Von den Zeugbesitzern unterm Schaurstein lernen wir Wolf Hauptmann und Jakob Schleifer, von Hansen Pachs neuem Zeug Andre Hammerschmied und Veit Öder und von den Zeugen im Aichet Fellenstein und Steinbichler kennen. Außer diesen werden Jörg Kernstock und Hans Schmittenstein als im Graben lie- gend genannt. Im Jahre 1570 übergab die Stadt die Au zunächst Steyr, zwischen der Steyr und dem Wehrgraben, bis an des Händls Gründe und Krautgarten hinauf, dem Hammerschmied Matthias Fürst auf lebenslang in Bestand. Fürst konnte sie zum Kohlenbrennen (Kohlanger) und als Holzlagerplatz benutzen, doch durfte den Wehrgräblern dadurch kein Schaden entstehen. Dafür musste er an das Bruderhaus jährlich amMichaelertag zwei Schilling Pfennige guter Landeswährung Zins zahlen, den Wehrgräblern aber ein Garn guter Lärchenbäume, oder, wenn er das Holz nicht hatte, das entsprechende Geld geben. Die Wehrgräbler konnten sich von der Au das Weidholz zur Herhaltung des Grabens nehmen. Wenn Fürst etwas bauen wollte, was den Wehrgräblern Schaden bringen konnte, so sollten diese es ihm untersa- gen. Fürst musste sich dann fügen, sonst konnten ihm die Herren von Steyr die Au nehmen. Nicht uninteressant ist der Streit zwischen Sebastian Händl, dem Besitzer des Kalkofens bei der Kalkofenbrü- cke im Voglsang, mit Adam Dorninger, welcher auch einen Kalkofen im Voglsang und die Mitterau be- saß, und der Streit der Wehrgräbler mit Händl und Dorninger. Händl verweigerte Dorninger das Klauben von Steinen in seiner Au, welche durch das Mittwasser, auch Scheidwasser genannt, von der Au des Dorninger getrennt war. Des Dorninger Au war einst viel grösser. Durch die Aussagen vieler Zeugen erhärtete er, dass ein Teil seiner Au durch Hochwässer ab- getragen worden sei, und jetzt fließe teilweise das Mitterwasser darüber, teilweise sei Händls Au

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