Die Geschichte des Wehrgrabens 1936/1960

40 Kommissionsprotokoll aufgenommen am 24. April 1877 von Seiten der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr im Rathaus der Stadt Steyr. Gegenwärtig: Die Gefertigten. Gegenstand Mit Dekret vom 28. August 1874 Z. 6270 forderte die Gemeindevorstehung Stadt Steyr die Wehrgraben-Commune auf, die Fahrstraße längs der Planke des Krankenhauses St. Anna bis zur Brücke herzustellen, weil die Beschädigung durch das Wehrgrabenwasser entstanden sei. Über die Vorstellung der W.G.C. vom 5. September 1874, welche diese Straße als eine öffentli- che bezeichnet, wurde ein Lokalaugenschein am 11. September abgehalten, auf Grund dessen die Ge- meindevorstehung der Stadt Steyr der W.G.C. mit Dekret vom 23.9.1874, Z. 8574 den Auftrag erteilte. 1) Die Strecke von der Hofmannschen Papiermühle bis zur Bracke nächst St. Anna mit solider Uferschlacht zu sichern. 2) Dem ganzen Wehrgraben im Stadtgebiete mit Uferschutzanlagen zu versehen. 3) Alle Strecken des Kanals, wo öffentliche Wege sich befinden, mit Geländern zu versehen. Dem hingegen von de W.G.C. ergriffenen Rekurse, wurde mit Statthalterei-Erlass vom 14. Jänner 1875, Z. 10056 bezüglich der Punkte 1) und 2) keine Folge gegebene Punkt 3) wurde aufgehoben, weil zur Geländerherstellung aus Rücksichten für die öffentliche Sicherheit und zum Schutze des Verkehres die Stadtgemeinde Steyr selbst verpflichtet erscheint. Über die Ministerialrekurse der Stadtgemeinde und der W.G.C. fand das k.k. Ackerbauministe- rium mit h. Erlasse vom 11. Mai 1875 Z. 2060 (Statth. Erlass 20 Mai Z. 5083) die Statthalterei Entschei- dung insoweit, damit die W.G.C. zur Herstellung einer geeigneten Ufersicherung längs der beschädig- ten Strecke des Werkskanals verhalten, und von der Verpflichtung zur Herstellung der am linken Ufer gelegenen Fahrstraße, sowie zur Anbringung von Geländern enthoben wurde, zu bestätigen, hingegen aber P. II.) aufzuheben wegen Nichtkonstatierung des allgemein angegebenen gefährlichen Zustandes etc. Hierüber wurde von der Stadtgemeinde Steyr am 25. Juni 1875 eine kommissionelle Verhand- lung zur Konstatierung der Gefahr drohenden Stellen des W.G. Ufers abgehalten und auf Grund der- selben die W.G.C. mit Dekret vom 12. Juli 1875 Z. 6504 aufgefordert, die an den 12 Punkten bei der Verhandlung beantragten Uferschutzbauten binnen 6 Wochen herzustellen, auf eigene Kosten. Über den Rekurs de W.G.C. wurde mit Statth. Erlass v. 10. Feber 1876 Z. 8821 eine neue Kom- mission zur Feststellung aller Interessenten und des Verhältnisses ihrer Beitragsleistung angeordnet, und mit Rücksicht auf dem Umstand, dass die Stadtgemeinde Steyr wegen der längs demWehrgraben führenden Straße in dieser Angelegenheit, selbst als Partei erscheint, zur Leitung diese Kommission die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr delegiert. Die Darlegung des Ergebnisses der Vorerhebungen, sowie dieser Verhandlung bildet sohin den Gegenstand dieses Protokolls. Behufs Erhebung und Auffindung aller bezüglichen Interessenten sowie der etwa schon beste- henden Verbindlichkeiten, der Statut, des Wehrgrabens etc. hat der mit der Leitung dieser Verhand- lung betraute, gefertigte k.k. Bez. Beh. Koär. vorerst Einsicht in die bei der Stadtgemeinde Steyr erlie- genden W.G. Akten genommen, und einen Auszug angefertigt, welcher diesem Protokoll angeschlos- sen ist. Auch wurde amtlich erhoben, dass sie Triftberechtigten für die Durchflößung der gebundenen Ladenflößer, auf Grund eines jährlich zu erneuernden Übereinkommens mit der W.G.C. eine jährliche Entschädigung leisten, welche nach Erklärung des Ant. Mayr, Vorstand der Genossenschaft, Protokoll Gemeinde Sierning vom 9. Juli 1877 ausdrücklich als eia Äquivalent für Abnützungen und Beschädigun- gen am W.G. zu gelten hat.

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