Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 59 - nach Genehmigung durch das Salzamt entsprochen werden. Beim Ableben eines Stadlschreibers sollte die Amtssperre gemeinsam durchgeführt werden, bei der Wiedereröffnung sollte das Salzamt allein die Amtsschriften übernehmen, die Behandlung des Vermögens aber dem Stift anheimgestellt sein. Das wichtigste Recht des Stiftes war das sogenannte Stadlrecht, eine Entschädigung des Klosters für seine Ausla- gen, die anfangs in Salz und später in Geld geleistet wurde. Dazu kam das Recht, den Stadlschreiber und die Leger zu er- nennen. Das Interesse des Stiftes am Stadlwesen richtete sich na- türlich auf einen möglichst großen Nutzen. Es war bestrebt, so wenig Geld als nur möglich für das Stadlamt auszugeben. Daher auch der zähe Kampf des Klosters gegen eine Befrei- ung der Schiffleute am Stadl von Robot und Steuern. b) Stellung zum Salzamt: Die Beziehung zum Salzamt war ursprünglich sehr locker. Dem Abt war das Stadlwesen anvertraut worden, womit die- ser auch die Verantwortung dafür übernahm. Mit der Um- wandlung des bisher in Pacht gegebenen Salzwesens in ein monopolisiertes landesfürstliches Unternehmen und mit der späteren stärkeren Zentralisierung nahm der Einfluss des Salzamtes in dem Maße zu, in dem der des Stiftes ab- nahm. Wurde anfangs das Stadlrecht diesem unmittelbar von den Fertigern gegeben, wobei das Salzamt nur die Auf- sicht hatte, so ging dann die Vergütung immer mehr auf die- ses über, bis sie dann nach der Mitte des 17. Jhds. überhaupt in eine Geldsumme, von Salzamt zu bezahlen, übergeführt wurde. Dieses übernahm immer größere Teile der Besol- dung des Stadlschreibers, wodurch dieser in zunehmendem Maße von einem Beamten des Stiftes zu einem solchen des

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