Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 211 - neuer Artikelbrief in Einvernehmen mit dem Abt aufgestellt, da die Zeche infolge mündlicher Überlieferung der Satzungen zerrüttet war. 1 Darnach wurde der Gottesdienst ("Jahres- tag"), wie es schon bisher üblich war, auf den Sonntag vor Ja- kobi um 6 Uhr früh in der Kirche zu "Pauraw am Stadl" mit einem gesungenen Amt festgesetzt. Sämtliche Angehörige der Zeche waren dabei zum Erscheinen verpflichtet. Wer un- entschuldigt fernblieb oder sich nicht anständig benahm, musste zur Strafe zwei Pfund Wachs in die Zeche geben, wo- bei die obrigkeitliche Strafe außerdem noch vorbehalten blieb. Aus der Zunftlade wurden dem Priester oder Pfarrer 12 kr, dem Schulmeister und den Sängern ("Astanten") ebenfalls 12 kr, dem Mesner 6 kr an Jahrestag ausbezahlt. Diese Be- träge wurden aber bald abgeändert und es erscheinen fol- gende Deputate: Jahr Pfarrer Schulmeister Mesner 1592 1 fl 1 ß 10 Pf 2 ß — Pf 20 Pf 1602 1 fl 2 ß — Pf 2 ß — Pf 20 Pf 1606 1 fl 3 ß 2 Pf 2 ß — Pf 20 Pf 1609 1 fl 3 ß 6 Pf 2 ß — Pf 20 Pf 1615 1 fl 4 ß — Pf 2 ß — Pf 20 Pf 1643 1 fl 4 ß — Pf 2 ß 20 Pf 20 Pf Bei der Fronleichnamsprozession wurde es genauso gehalten wie am Jahrestag. Zur Aufnahme musste 1 fl Einkaufsgeld bezahlt werden. Je- der Nichtstadlinger und Kammergutarbeiter musste sich mit 5 fl einkaufen, wer zwar kein Stadlinger war, aber doch schon län- gere Zeit fuhr, mit 2 fl 4 ß Pf. und jeder, ob Stadlinger oder nicht, musste 2 Pfund Wachs in die Lade geben. Die Fremden wurden, ehe sie sich einkaufen durften, dem Abt vorgestellt. Bezei- 1 LStA 483 Nr. 24 (1591 März 10).

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