Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 184 - Schiffleuten eine Entschädigung von 466 fl gegeben. 1 Zu sol- chen Entschädigungen war das Salzamt seit der Entlohnung nach dem Gewicht dann verpflichtet, wenn eine Störung der Salzausfuhr eingetreten war. Sonst lief man Gefahr, die ausge- bildeten Schiffleute zu verlieren. 1807 baten die 32 Küfelsteu- rer und 60 Knechte wegen des starken Rückganges ihres Ein- kommens und ihres Hilfsgeldes nicht vergebens um eine Ent- schädigung. Gegenüber dem Mittel der Jahre 1800-1805 war 1807 nicht einmal die Hälfte zu verfrachten gewesen . 2 b) Entlohnung nach dem Gewicht. Auf der äußeren Traun bestand die Entlohnung der Schiff- leute nach dem Gewicht der Ladung schon vor 1733, in wel- chem Jahr sie auch für die Strecke von Gmunden bis Stadl ein- geführt wurde . 3 Für die Fahrt von Stadl bis Zizlau zahlte das Salzamt vor 1770 je Zentner ohne Unterschied der Sorte 5 4/15 Pf. nachher 6 Pf., welche Summe von den Schiffern ka- tegoriemäßig aufgeteilt wurde. 4 Die Schiffleute auf der äuße- ren Traun erhielten 1753 eine neue Normalvorschrift, die 1767 bestätigt und ergänzt wurde. Darnach wurden die Löhne nur ausbezahlt, wenn die Ladung sicher und unbeschä- digt abgeführt wurde, die leeren Schiffe aber zurückgebracht worden waren. Unfälle und Verluste aus eigenem Verschul- den sollten sie selbst verantworten. Den Naufergen war es verboten, vorzeitig das Schiff zu verlassen und einfache Schiffleute an ihre Stelle zu setzen . 5 1 Ebenda II, S. 267 2 SOA 1807 Nr. 480. 3 SOA Res. 1/31 S. 255. Schraml, Salinenwesen I, S. 261 f. 4 SOA Res. 1770 S. 566. Res. 1792 S. 93. Schraml, Salinenwesen III, S. 265. 5 SOA Res. 1753 S. 345-425. 1767 S. 631.

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