Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 129 - habe. Erst in der zweiten Hälfte des 17. Jhds. erreichte das Stift sein Ziel. Am 30. Aug. 1664 erging eine Resolution Leo- polds I., dass die Einlage und Besteuerung des Stadlrechts aufzuheben sei und am 5. März 1665 wurde dem Kloster mit Wirkung vom 1. Jänner 1661 durch die o.ö. Landstände die mit 140 fl bemessene Gült erlassen . 1 2.) Geschichtliche Entwicklung. Solange das Salz einen bestimmten, gleichbleibenden Preis hatte, gab es keinen Anlass zu Reibungen zwischen dem Salz- amt und dem Stift Lambach in der Angelegenheit des Stadl- rechts. Der Abt war mit dem gereichten Stadlrecht zufrieden und das Salzamt sah keinen Grund zu einem Eingreifen, so- lange das Stift seinen Verpflichtungen am Stadl nachkam und das Stadlrechtsalz in den Ladstätten ordnungsgemäß zum Ver- kauf anbot. Die Sachlage änderte sich aber, sobald der Salz- preis erhöht wurde. Der Kaiser, der zu den verschiedensten Zwecken immer wieder Geld benötigte, sah bald im Salzhandel eine günstige Gelegenheit, solches einzutreiben, und so legte er schon früh eine Verbrauchssteuer auf das Salz, und damit begann die lange Reihe der Salzpreiserhöhungen. Diese aber boten den Anlass zu Streitigkeiten zwischen dem Stift und dem Landesfürsten. Für diesen war der Erlös aus dem Salzregal im- mer eine der wichtigsten Einnahmen und das Salzkammergut immer ein kostbares Juwel. Der Salzpreis wurde, wie es bei mo- nopolistischer Preisbildung leicht möglich ist, einzig und allein nach finanziellen Bedürfnissen, besser gesagt nach der Geld- knappheit des Landesfürsten, und nicht etwa nach kaufmänni- schen Gesichtspunkten geregelt. Über die Salzpreiserhöhun- gen, besonders in der ersten Zeit, herrscht in der Literatur nicht 1 LStA 469 Nr. 18, 19.

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