Das Salztransportamt am Stadl und seine Bedeutung für den oberösterreichischen Salzhandel

- 98 - 18 Metzen Korn je 1 fl 3 ß 6 Pf. 25 fl 1 ß 18 Pf. 24 Metzen Lins. je 1 fl 12 ß Pf. 25 fl 1 ß 18 Pf. 160 Schaub Roggenstroh je 12 Pf. 8 fl 46 Schaub Linsstroh je 1 ß Pf. 5 fl 6 ß Gesamtwert 64 fl 1 ß 6 Pf. Zu allen diesen Einkünften in natura und bar kamen noch die Bezüge eines Hofrichters, sofern dieses Amt von einem Stadlschreiber ausgeübt wurde, was in der ersten Zeit nicht selten der Fall war. 2. Bezüge von Salzamt. Als erste staatliche Besoldung könnte man die erwähnten 20 Pfd. Pf. betrachten, die der Abt von Lambach 1496 auf Befehl Maximilians I. dem Hans Leroch vom Ungeld als Sold bezahlen musste. 1524 erhielt der Stadlschreiber vom Salz- amt an Jahresende 10 Pfd. Pf . 1 Das 2. Ref. Lib. 1563 hat diese Summe belassen. 2 Erst im 3. Ref. Lib. 1656 finden wir eine Erhöhung auf 50 fl, dazu ein Gnadengeld von 40 fl und 24 fl vom Großkufenhandelsamt für das Schreiben der Bolletten, also insgesamt 114 fl vom Salzamt. 3 Amtsbesoldung und Gnadengeld bleiben nun einige Zeit unverändert und schei- nen auch in einer Zusammenstellung des Stadlschreibers Donini über seine Bezüge auf . 4 Hier sehen wir auch bereits, wie zu der amtlichen Besoldung gewisse Nebenbezüge tre- ten, die allmählich die ordentliche Besoldung bei Weitem überragen. Zum Teil entstanden diese durch die Vergröße- rung des Aufgabenbereiches, zum anderen Teil aber verdan- ken sie den Zeiten zunehmender Teuerung ihre Entstehung, 1 Ref. Lib. 1524, fol. 222 r.; SOA Bd. 6 fasz. 12 (1535 Dez. 25, Quittung des Hans Leroch). 2 Ref. Lib. 1563 fol. 212 r. 3 Ref. Lib. 1656 S. 499. 4 LStA 473 Nr. 86. (undat.).

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