66. Jahresbericht des Bundes-Realgymnasiums Steyr 1948/49

14 III. Die grundlegende Regelung des Realschulwesens in Oesterreich in der Mitte des 19. Jahrhunderts Die Pläne der Studienrevisionskommission, am Sitz einer jeden Universität und eines jeden Lyceums eine vierklassige Realschule als Mittelschule mit allgemeiner Bildung zu errichten, wurde nicht durch¬ geführt. Der „Plan einer künftigen Verfassung und Leitung des ganzen deutschen Schulwesens“ von 1804 sah zwar eine dreiklassige Realschule vor, betrachtete sie aber als Zweig des Volksschulunterrichtes, wenn auch die Lehrer dieser Schule Fachlehrer sein mußten. Der Eintritt in die Realschule erfolgte nach Vollendung der beiden Jahrgänge der 4. Haupt¬ ). schulklasse Die durch die „Allgemeine Schulordnung“ geschaffenen Hauptschulen bewährten sich gut und eine anerkennenswerte Verbesserung und Aus¬ gestaltung bedeutete der 2. Jahrgang der vierten Hauptschulklasse, wo¬ durch die Möglichkeit einer guten Vorbereitung für die gewerblich¬ praktischen und industriellen Berufe geboten wurde. Mit kaiserlicher Entschließung vom 23. März 1848 trat an die Stelle der Studienhofkommission als vollkommen selbständige Zentralstelle für Unterrichtsangelegenheiten das Ministerium für Unterricht?) Für die Realschulen wurde vom Ministerium für Unterricht schon 1848 ein Reorganisationsplan entworfen, der eine dreiklassige Realschule vorsah. An die Volksschule sollte die dreiklassige Bürgerschules) und an diese die Realschule anschließen. Mit kleinen Aenderungen ging der Reorganisationsplan in den von Franz Exner und Hermann Bonitz verfaßten Entwurf der Organisation der Gymnasien und Realschulen in Oesterreich über'), der mit kaiser¬ licher Verordnung vom 16. September 1849 vorläufig genehmigt wurde, aber nur für die Gymnasien Gesetzeskraft erlangte, da über den Zweck der Realschulen keine völlige Klarheit und Einigkeit herrschtei). Das Gymnasium hatte eine Tradition, die Realschule so gut wie keine. Da¬ viel durch erfreute sich das Gymnasium gegenüber der Realschule einer günstigeren Lage. 1) Diese Realschule ist also als eine Art Oberrealschule anzusehen. 2) Seit Juni 1849 führt es die Bezeichnung Ministerium für Kultus und Unterricht. In den Jahren 1860—1867 bildete es eine Abteilung des an die Stelle des Innenministeriums getretenen Staatsministeriums. 3) Diese Bürgerschule, später unselbständige Unterrealschule genannt, sollte an die Stelle der beiden Jahrgänge der vierten Klasse der Hauptschule treten. 4) Für gewöhnlich Organisationsentwurf genannt. Exner hatte sich den Lehrplan des Piaristen Lang zum Dorbild genommen. 5) Don den Gpmnasien heißt es im Entwurf: „ so erfreuen sich die Gpmnasien einer klaren Einheit ihres Zweckes...“. Von den Realschulen da¬ gegen: „Im Fortschritt der modernen Kultur sind andere, für die Gesellschaft nicht minder wichtige Lebenskreise zur Entwicklung und Geltung gelangt, welche dringend ihre Vorbereitungsschulen fordern. Sie sind, gleichwie sie zunächst aus

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