8. Jahresbericht der k. k. Realschule in Steyr, 1878

62 Belobende Anerkennung erhielten: Scherer Karl von der VI. Klasse; Albrecht Julius von der V. Klasse; Greinöcker Johann, Grogger Josef, Hillischer Josef von der IV. Klasse. Die Direction erachtet es für ihre Pflicht, den Herren Preisrichtern wie auch dem löblichen Stenographen-Vereine in Steyr den verbindlichsten Dank hiemit auszudrücken. Aufname der Schüler für das Studienjahr 18789. Die Aufname der Schüler an der k. k. Oberrealschule in Steyr wird am 13., 14. und 15. September zwischen 8 und 12 Uhr Vormittags und 2 bis 4 Uhr Nachmittags in der Directions-Kanzlei vorgenommen. Zur Aufname in die I. Classe ist erforderlich : 1. Das vollendete oder im ersten Quartale dieses Schuljahres zur Vollendung gelangende zehnte Lebensjahr. 2. Der Nachweis über den Besitz der erforderlichen Kenntnisse, welcher durch eine Aufnamsprüfung geliefert wird, bei welcher folgende Anforderungen gestellt werden: Jenes Mass von Wissen in der Religion, welches in den ersten 4 Jahrescursen der Volksschule erworben werden kann, Fertigkeit im Lesen und Schreiben der Unterichtssprache und eventuell der lateinischen Schrift, Kenntnis der Elemente aus der Formenlehre der Unterrichtssprache, Fertigkeit im Analysiren einfacher bekleideter Sätze, Bekanntschaft mit den Regeln der Orthographie und Interpunktion und richtige Anwendung derselben beim Dictandoschreiben, Uebung in den 4 Grundrechnungsarten in ganzen Zahlen. 3. Schüler, welche aus einer öffentlichen Volksschule austreten, um in eine Mittelschule cinzutreten, haben ein Frequentations-Zeugnis unter ausdrücklicher Bezeichnung seines Zweckes mit den Noten aus der Religionslehre, der deutschen Sprache und dem Rechnen beizubringen. Schüler, welche in eine höhere Klasse aufgenommen zu werden wün¬ schen, haben entweder ein legales Zeugnis über die Zurücklegung der unmittelbar vorhergehenden Klasse beizubringen oder sich einer die sämmt¬ lichen Lehrgegenstände der vorhergehenden Klasse umfassenden Prüfung zu unterziehen. Der regelmäßige Unterricht beginnt nach Abhaltung des Heiligengeist¬ Amtes, dem alle katholischen Schüler der Anstalt beizuwohnen verpflichtet sind, am 16. September.

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