2. Jahresbericht der k. k. Realschule in Steyr, 1867

- 31 - Wunsche gehorsam und bereit seien; er sprach· den Wunsch aus, dass sie weder Vergleicl1, Gelöbnis noch Frieden schließen oder eingehen, wodurch Kaiser und Reich zu Schaden kommen , oder kaiserliche Gabe oder Versatzung irgendwie gehindert werden könnte. Würde jemand sie hierttber ansprechen, muhen oder drängen , so verhieß er, ihnen nach bestem Vermögen behilflich zu sein. 1 ) Inzwischen war von Mainz, Worms, Speier, Straßburg, Freiburg im Breisgau, Basel, Zürich, Konstanz, · Ueberlingen, Lindau, vom Grafen Eberhard von Kiburg Landgrafen zu Bur- gund, ·von Bern und St. Gallen 1327, 20. Mai auf zwei Jahre (bis 23. April 1329) ein Bündnis geschlossen worden, 2 ) einander getreulich zu raten und zu helfen in allen Kriegen, wo oder in welchen Weg diese sie anfielen, nur dass um die alten Kriege die Hilfe freigestellt war. Das Bündnis, worin das Reich aus- genommen ward, verpflichte zu Hilfe oder Dienst keinem Könige oder Herrn. Die Berner behielten ihre frlthern Eidgenossen vor. Kommt der Graf von Kiburg zu Schaden oder Krieg, so bringt er hievon Botschaft an den Rat -von Bern ; erkennt dieser in seiner Mehrheit, dem Grafen geschehe Unrecht und er werde widerrechtlich geschädigt, so erfolgt die Bundeshilfc. Auf gleiche Weise hat jeder Herr, der künftig in den Bund empfangen wird, an die ihm nächstgelegene Stadt Botschaft zu bringen. 3 ) In der dritten Woche darauf (5. Juni 1327) wurden durch die Zürcher und Berner die drei Waldstätte in den Bund der 11 Stäclte 4 ) und des Grafen Eberhard von Kihurg aufgenommen. Die Waldleute leisteten den Eid getreuer Haltung aller Bestim- mungen der Verbindungsbriefe und erhielten den Vorbehalt jenes Monats z'ugestanden, auf welchzeitiges Absagen sie mit Oester- reich einen Frieden hatten ; dagegen verpflichteten sie sich, von welcher der verbündeten Städte auf des Mehrteils ihres Rates eidlicher Erkanntnis, dass dieselbe widerrechtlich geschädigt sei, sie gemahnt wurden den Frieden abzusagen, dieses unverzüglich 1 ) Ko11p V, 1 , 385 bis 387, Nüscheler II 2. - 2) Dieses Bündnisses erwähnt nicht K. Klöpfel, Die Lostrennung der Schweiz von Deutschland, in der Historischen Zeitschrift von B.,v. Sybel. 16. Bd. München. 1866. S. 1 bis 45. - 8) Kopp V, 1, 402 f. - Eberhard von Kiburg heisst hier, soviel Kopp weiss, - zum ersten }Iale Landgraf zu Burgund (Kopp V, 1 , 389 bes. Anm.). Von Bern, und auch von Soloturn, war Ludwig der Baier nicht aner- kannt (Kopp V, 1, 390). Ueber ein frUhores Verhältnis der Städte Zürich, Konstanz, St. Gallen wie Schaffhausen zu Oesterreich spricht Kopp IV, 2, 12 f, Nüscheler 379 f. - ') Die 12., St, Gallen, ist nicht genannt, ' •

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