2. Jahresbericht der k. k. Realschule in Steyr, 1867

- 30 - auf den Fall dass er zum römischen Könige angenommen wttrde, außer· den Bestimmungen derselben dem Herzog Leopold noch die weiteren Zu~agen, ihn in den Besitz von Schwiz und Unter- walden und der beiden Täler Zugehör mit ihren Rechten zu setzen, welche Täler nach dessen Erklär~ng ihm und seinen Brüdern erblich angehören, und ihn im Besitze derselben zu schützen ; auch werde er die Güter des Grafen Eberhard von Kiburg, welche durch den Brudermord an Hartmann nach dem Wortlaute des zwischen beiden Grafen von. Leopold vermittelten Friedens dem Reiche heimgefallen seien, dem Herzog verleihen, und ohne dessen Einw~lligung Eberharden nicht zu Gnaden auf- nehmen. 1 ) Doch ein neues Reichshaupt Deutschlands ward nicht erwählt, und somit blieb es beim Alten, bis Herzog Leopold, kaum 34 Jahre alt, ·dem Tode wich, am 28. Februar 1326. Nur 18 Tage vorher (am 10. Februar 1326) hatte Friedrich von Oesterreich die durch den Tod Hartmanns Grafen zu Kiburg an das Reich gefallenen Schlösser und Festen , Städte und Dörfer, darein gehörende Kirchensätze, und alle andern Güter und Rechte mit königlicher Machtvollkommenheit seinen Brti- de1·n zu Lehen gegeben, und zugleich gelobt, wenn künftig in Burgund durch Spruch oder rechtliche Handlung Güter ledig werden sollten, dieselben damit zu belehnen. 2 ) Ueberdieß hatte er den vier Herzogen 26,000 ~f ark Silbers zugesichert, und ihnen hiefttr die Stadt Schaffhausen, Stadt und Vogtei St. Gallen, Stadt und Kirchensatz Pfullendorf, Stadt und Schloss Rheinfel- den, .... , das Tal Uri und die Vogtei Disentis, mit allen dazu- gehörenden Gütern und Rechten, sowie mit den Juden und deren Steuern in den Städten verpfändet. 3 ) Diese Pfandschaften zu vollziehen, wurde aber Oesterreich unmöglich. 4 ) · Am 1. Mai 1327 erteilte König Ludwig den drei Wald- stätten eine allgemeine Bekräftigung der Freiheiten und Rechte, welche sie von ihm und seinen Vorfahren Kaisern , und Königen erhalten, versprach Bestätigung, wenn er Kaiser geworden sei, und löste sein Wort nach 17 Monaten (am 18. Oktober 1328). Auch dankte der Baier im folgenden Jahre (am 1. Oktober 1329) unter Versicherung seiner Huld seinen lieben Getreuen, den Landammannen, den Bürgern ( !) und Gemeinden derselben Stätte nachdrücklich dafür, dass sie zu allen Zeiten seinem Gebote und 1) 2. Urk. Kopp V, 1, 155 f., Bhuner 207, Nüscheler II 6. -=- 2 ) 1. Urk. - 3) 2. Urk. dess. Dat. Kopp V, l, 206 f., Blumer 207. Längstvergangenes über St. Gallen gibt Kopp IV, 1, 103 f. - 4 ) Kopp V, 1, 337 f., 385.

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