Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

238 Recht und Urtel. Hieronymus Zuvernumb Burgermeister zu Steyer war der erste, und formierte sein Votum dahin; Es sey nemlich an und vor sich klar, daß entweder die sechs verstockten Personen müssen Ketzer seyn; Oder Er und alle die zugegen wären: Nun halte Er sich aber selbst für keinen Ketzer, sondern die beklagten Per- sonen; Demnach sollten sie als Ketzer, mit dem Brand gestrafft werden; Aber aus menschlicher Erbarmung, erstlich mit dem Schwerdt gerichtet, und nachmahlen ihre Cörper zu Aschen verbrannt werden; Männiglich zu einem Exempel. Dieser Meymung seyn beygefallen: Michael Kernstock. Andre Vorster. Stephan Kayser. Wolffgang Freinberger. Geörg Pranauer. Wolfgang Rumpel, Sebastian Abstorffer. Utz Panner. Geörg Heiling. Hannß Widtmer. Alle des Raths, und Genannten Mittels zu Steyer. Michael Widtmer von Linz, hatte nach den Zuvernumb, die andere Stimm, und sprach: Es sey schwer ihme als einem Layen, GOtt und weltlicher Schrifften un- erfahrnen, in diesen Sachen zu urtheilen. Jedoch aber aus Gehorsam, wolle er sein Gewissen, und Verstand für sich nehmen, und spräche demnach zu Recht; daß die beklagten Personen noch 2. Monath lang, laut Königl. Majest. ausgegangner Gene- ralien, durch gelehrt oder ander verständige Christglaubige sollten unterrichtet wer- den, von ihrem Irrsal abzustehen; Wo nicht, alsdann auf einen geschwohrnen Eyd, und Urphed, ausgelassen, und Königl. Majest. Erblande ihr Leben lang verwiesen seyn; diesem Urteil haben beigestimmt; Colman Dorninger. Hannß Winckler. Peter Weiß. Niclas Kölnpeck. Michael Hainberger. Bartlmee Hirsch. Alle von Steyer. Stephan Aichinger von Linz. Hieronymus Gaunoldt und Wolffgang Püchler von Welß. Hannß Kirchmayer und Michael Gärtner von Ennß. Geörg Gstettner von Gmündten. Thomas Stampfhauer des Raths zu Steyer, fället ein solches Urtel; Die Beklag- ten, sollten die 2. Monath lang, laut der Kayserl. Generalien, ob sie sich nachmahlen bekehren würden, gefangen liegen, wo sie aber nit wollten, nach verflossener solcher Zeit zur Stund auf offnen Platz, an Pranger gestellet, hernach mit einem glüenden Brand-Eisen, an die Stirn bezeichnet, und aus Königl. Stadt Steyer und Erb-Landen ihr Leben lang verwiesen werden; Deme sind in ihren Stimmen zugefallen, Michael Weglein. Geörg Vischer. Sebastian Rockenburger. Hannß Schachmayer. Mert. Kriechbaum. Hannß Schmidthucker. Augustin Prandtner. Alle von Steyer. Florian Schaumberger von Gmündten, war der Meynung, die beklagten Per- sonen, sollen nach Ausweisung Königl. Majest. Generalien aus derselben Erb-Lan- den verwiesen werden. Geörg Mültaller von Vöklabrugg, hatte auch ein besonder Urteil gefällt; nem- liches sollten die beklagten Personen, mit Ausreissung ihrer Augen gestrafft, und aus Ihr. Königl. Majest. Erb-Lande verwiesen werden. Hierüber machte der Stadt: Richter Geörg Wischover, den Schluß, und schöpffte, hindan gesetzt der mehrern Stimmen, folgendes Urtel; Die Beklag- Annus Christi 1527.

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