Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

228 aber Abt Pangratzen zu Gärsten Beschwerung und Klage; Wie er dann einsmahlen an die von Steyer, als sie vor ihm im Pfarr-Hoff erschienen, mit ernst begehrt, den Fr. Calixtum, weil er verdächtige, und irrige Lehren führe, und die Regenspurgerische Ordnung, hindan setze, zu beurlauben. Sonderlich beklagten sich damahlen, und hernach, die Gesellen-Priester, in der Pfarr, über das Abehmen der Einkünfte, der vormals gefallenen Opffer; daß ihnen vor diesem allein die Toden-Brieff, jährlich bey 40. fl. jetzo aber, bey Calixti Zeiten, kaum 2. fl. tragen; Und wo zuvor an einem Hochzeitlichen Opffer-Tag 10. oder 12. fl. gefallen, jetzo nicht wohl 5. oder 6. ß. mehr einkommen. Es wolten aber die von Steyer sich zur begehrten Beurlaubung des Calixti nicht verstehen, rühmten ihn seiner Lehr und gottseeligen Wandels halber gar hoch; Berufften sich auf obgemeldtes Dr. Fabri Zeugnis, und sagten, wie sie gleichsam aus Noth sich um einen solch gelehrten und frommen Prediger selbsten bewerben müs- sen; Weilen nun viel Jahr her, weder in der Pfarr, noch Dominicaner-Closter, kein recht gelehrter Prediger gehalten oder gedultet worden. Es wären die Geistlichen selbsten untereinander uneinig; Also daß was anheute in der Pfarr gepredigt, mor- gen im Closter mit Verdruß und Ergernis der Zuhörer widerleget würde. Vor Zeiten hätten die Prälaten zu Gärsten, als obriste Pfarrer, die Kirche und den Dienst GOttes zu Steyer, mit einem Vicario aus dem Closter, und noch darzu mit 4. Gesellen, ver- sehen; da ers jetzo nur durch zwey verwesen lasse. Weilen dann der Rath zu Steyer den Münch Calixtum nicht wollte abschaffen, wurde derselbe vor dem Administratore des Stiffts Passau, Herzog Ernsten, Pfalz Grafen beym Rhein, angeklagt; Wie er nemlich ketzerische Lehren unterm Volck ausbreite, und dasselbe von den guten Wercken, sonderlich vom Opffern und Al- mosen abmahne. Hierauf wurde Calixtus, sich über solche Anklag zu verantworten nach Passau citiret; Und zugleich den von Steyer befohlen, ihn von Predigstuhl ab- und dahin zu schaffen. Der Rath ließ die Sache an den Lands-Hauptmann, Herrn Cyriac Freyherrn zu Polhaim und diejenigen Herrn und Ritter, die damahlen in dem Land-Gericht zu Linz versammlet waren, gelangen: Diese schrieben und baten so wohl gedachten Bischoff, oder Administratorn zu Passau, als auch das Fürstl. Regiment zu Wienn, den Münch Calixtum im Land zu verhören, und ungehört nicht zu verdammen; son- derlich weil er erbietig sey, dasjenige, so er gelehrt und gepredigt, aus GOttes Wort zu erweisen, oder aus demselben sich eines bessern unterrichten zu lassen; zeigten dabey an, wo man anderer Gestalt verfahre, so entstehe nur noch größere Irrung, und Schaden: Weil niemand seiner Opinion entledigt werde; Dann keiner wisse als dann, worinnen der gleichen angeklagte Prediger recht oder unrecht gelehrt; wie er in der Verhör, bestanden, und ob man auch unpartheyisch gehandelt habe; Weil ein gemein Gerücht gehe, als solten diejenigen, darinnen richten und handeln, die zu- gleich deß beschuldigten Ankläger und höchste Widersacher seyn. Es komme auch keiner wieder zuruck, der sich einmahl auf dergleichen Citation dahin nach Pas- sau gestellt; Woraus dann folge, daß andere von solcher Erscheinung aus Forcht der Straffe abgeschreckt werden. Es hat aber solches Schreiben oder Suchen nichts verfangen. Gestalten der Erz-Herzoghierauf, denenvonSteyer, subdatoSpeyer imfolgendenJahregeschrieben; „Wie IhroDurchl. berichtet sey, wasmassen siewegen eines Predigers, genannt Bruder Calixtus,deretlicherseinerPredigtenhalberdurchdenAdministratornzuPassaucitiert worden, an etliche Landt-Leut inOesterreich ob der Ennß, eineWerbung thun lassen; daraus Ihro Durchl. so viel verstanden, daß gedachter Bruder Calixtus der berührten Citation nicht nachzukommen, durch sie von Steyer beschirmet werden wollte. Die- weil aberweder ihnen, denLand-Leuten, nochdenenvonSteyer keineswegs zustehe in 1526. Annus Christi 1525.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2