Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

321 Annus Christi 1598. die Stadt ihrer Treue zu genießen hätte, zu rühmen. Der mächtigen Unkosten zu ge- schweigen, darein die Stadt durch solche Defension gerathen und um viel tausend Gulden kommen. Daher, und wann man zugleich ihren Gehorsam, mit äußerster Darsetzung des ihrigen, bey denen lange Jahr gewährten Türcken-Kriegen, beden- cken wollte, sie vielmehr Gnade, als unverschulte Straff verdient zu haben vermein- ten. Wie dann die Stadt Steyer, je und allwege bey ihren Landes-Fürsten getreu und beständig geblieben sey; wie solches unterschiedliche Exempel; sonderlich zur Zeit, als das Schloß Leonstein belagert und zerstöhret worden, sowohl als aus dem, was sich unter Regierung Kayser Friederichs des III. mit dieser Stadt zugetragen, genug- sam bezeugten. So viel aber die Haupt-Sach, und die Sperrung der Kirchen anlange, hätten sie des Herrn Lands-Hauptmann tröstliche Zusag, daß nemlich jedermann bey dem Seinigen verbleiben, und was jedermann zustünde, gelassen werden solte, gerne gehöret. Weilen dann hiesige Pfarr-Kirche auf der Burgerschafft eigene Un- kosten, auf der Stadt eigenthumlichen Grund und Boden erbauet; Auch als selbi- ge An. 1522. abgebrannt, gleichsam von neuen wiedererbauet; Daher sich gemeine Stadt der Fundation, Construction, AEdification, und des Eigenthums von Rechts wegen zu rühmen; In dieser Kirchen auch das Exercitium Augspurgischer Confes- sion lange Jahr her, unter drey Römischen Kaysern und Landes-Fürsten geübet, und dessen bis dato in unperturbirter Possess gewest; könne demnach, Krafft solchen Verspruchs, die Abtrettung der Kirchen, wie gleichfalls die Abschaffung der Prediger nicht begehrt werden; Weil er, Herr Landes-Hauptmann, in der Fürhaltung selbsten angehängt, daß jedwedem in seinem Gewissen der Glaube solle frey gelassen seyn; Dasselbe aber ohne offentliche Predigt und Bekänntniß, auch Gebrauch der Heil. Sacramenten, nicht geschehen könnte. Den Pfarrer, Wolffgangen Lämpel, wollten sie dahin halten, des Austrags der wider ihn angebrachten Klag, allhie zu erwarten; bäten aber inzwischen eine beygelegte Verantwortung zu vernehmen. Obwohlen auch unter andern die Gesandten referiert hätten, daß man ihnen für gehalten, es solten die von Steyer andere Fürsten im Reich , wie sie es in ihren Landen mit der Religion hielten, ansehen; So wollten sie doch die allein auf ihren Landes-Fürsten und Kayser, als eine Christliche und fromme Obrigkeit sehen, und sich trösten, daß Dieselbe Ihrer Vor-Eltern Löbichen Exempel nach, über Ihr Kayser- liches und zu allen Gnaden gewogenes Herz nicht werde bringen können, daß sie als gehorsamste Unterthanen, die bishero durch Hülff des Allerhöchsten unter Ihro Ma- jestät Christlichen Regiment der Türckischen Tyrannen, und andern Unglück, über- hoben gewest, jetzo in ihren Gewissen also hart angefochten und betränget werden solten. Wobey sie über die alles, gleichwohl Pflicht halber den mächtigen Schaden, nicht verschweigen könnten, welcher IhroMajestät und dem Land durch solche Aen- derung bey der Stadt Steyer, im Eisen-Wesen und sonst entstehen würde; Zu dessen Erhaltung von der Stadt, über den ordinari Verlag der 200000. fl., Monathlich über 200000. fl. Zusatz erfordert werde; Ein solches aber bey gemeldten Vorhaben ferner nicht zu erschwingen; Daher das gantze Werck feyern und erliegen müste; Hierbey auch allerhand Schwierigkeiten undAufstand bey der grossenMenge des arbeitenden Gesindes zu befahren. Die Stadt stecke ohne diß noch seit der Anno 1567. und 1572. erlittenen Wasser-Güß-Schäden, Wieder-Erbauung der eingerissenen Stadt-Mau- ren und Gebäuden, und jährlichen starcken Landes-Anlagen, und Türcken-Hülffen, noch in grossen Schulden; Dahero zu besorgen, daß bey vermerckender solcher Ver- änderung die Credits-Partheyen, das Ihrige aufkünden werden, und bezahlt seyn wollten; Wobey nichts, dann des ganzen Stadt-Wesens gewisser Untergang zu ge- warten sey; Dannenhero sie aufs höchste und um GOttes willen bäten, solche Aen- derung einzustellen, und es bei dem alten Stand, noch länger verbleiben zu lassen.“

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