Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

280 ständige Personen aus ihremMittel zuordnen solle. Hierauf ist noch sechs, und also in allen 20300. fl. auf drey Jahr lang ohne Interesse, darzuleihen versprochen, und des- halb ein Anschlag unter der Burgerschafft, nach jedes Vermögen, gemacht worden. Dieweilen dann Kayser Maximilian entschlossen war, bey nur gedachter wider den Türcken angestellten Kriegs-Expedition und Feld-Zug, sich selbsten in Person finden zu lassen; Als wurde der persönliche Zuzug, mit allein denen von Herren- und Ritter-Stand, sondern auch allen denjenigen, so sich des Adelichen Tittels und Nahmens, von alten Zeiten, oder neulicher Begnad- und Befreyung der Lands-Fürsten gebrauchen, und in solchen Stand erhoben worden, aber doch in den Gült-Büchern nicht einverleibt sind, unter dato 26. Juni durch publicirte Generalia geboten, daß alle und jede ohne Verzug mit seinen Pferden, und reisigen Knechten, wie einen Edelmann gebühret, in eigner Persohn, im Feld erscheinen sollen; Nur diejenigen ausgenommen, welche in des Landes-Fürsten Aemter, und mit kundba- rer Leibes-Schwachheit behafft seyn: Mit angeheffter Bedrohung, daß die ungehor- samen ihre und ihrer Eltern erlangten Adels-Freyheiten, Vortl und Gerechtigkeiten sollten verlohren, und verwürcket haben. Als diß Generale demRath zu Steyer insinuiert wurde, hätten die nobilitierten allda schier gewünscht, daß ihre Adels-Freyheiten wer weiß wo wären; Und ließ der Rath hierauf an Kayserl. Majest. berichtlich gelangen; Es sey zwar nicht ohne, daß theils ihrer Burger Vor-Eltern um ihrer Dienste willen mit Adels-Befreyungen, von den Landes-Fürsten, begabet worden; sie hätten sich aber derselben weder mit Land- Gütern, Titel, oder in andere Wege gar nicht bedienet; sondern Burgerliche Gewerb, als Eisen- und Hammer-Wercks- Handthierungen getrieben, und dahin ihr Gut und Vermögen verwendet: Und weilen überdis der meiste Theil, derselben zu Regierung gm. Stadt mit Raths- und andern Aemtern beladen; daher derselben Abwesenheit, solchem Stadt-Regiment, zuförderst aber dem Kayserlichen Cammer-Gut, selbst in Verliegung der Handlung und in andere Weege zum Nachtheil gereichte, so bäten sie um Erlassung solch persöhnlichen Zuzugs; Welches sie dann auch erhalten, in- dem der Kayser sich ferner resolvirt, daß zu solchem Zuzug, auf eigne Unkosten kein Raths- oder Gerichts-Person verbunden, sondern einem jeden freygelassen werden soll, mit ins Feld zu rücken, oder derselben seiner Funktion abzuwarten. Diejenigen aber belangend, so mit gemeiner Stadt Aemtern beladen; Wollen Ihr. Majest. auch dieselben mit solcher Freylassung begnadet haben. Die übrigen aber, von gemei- ner Burgerschafft, die sich des Adels, Titel und Freyheit gebrauchen, niemand wei- ter ausgenommen, sollen mit dem gebottenen persöhnlichen Zuzug sich gehorsam erzeigen. Hierauf nun wurden eximiret, Benedict Aettl, Stephan Engel, Wolff und Gotthardt, die Händel, und Bartholome Stettner, als welche mit Raths- und gemeiner Stadt Aemtern beladen: Unter den, in der Kayserlichen Resolution benannten letzten Hauffen, waren begriffen; Sebastian und Hieronymus Händl, Gebrüdere, und Hanns Adam Pfefferl; die brachten zu ihrer Entschuldigung für, sie hätten ihrer Eltern er- langten Adels-Freyheit nie, sondern der Burgerlichen Gewerb, und Handthierung sich bedienet; Und weilen der damahlige Lands-Hauptmann, Herr Geörg von Män- nig, für dieselben bey Kayserlicher Majestät intercedirte, wurden auch diese drey, des persöhnlichen Zuzugs erlassen. Angezogene Kayserliche Limitations-Resolution war datiert den 5. Au- gusti, da eben des anderten Tags, der Türckische Kayser Solimannus, nach Er- oberung etlich anderer Orte die Haupt-Festung Siget in Croatien belagert hatte. Und ob er wohl darvor verstorben, so hat doch sein Volck solche Festung den 7. Septembr. hernach mit Gewalt erobert, und die darinngelegene Besatzung, da- runter auch den trefflichen Rittersmann Graf Niclasen von Serin, erlegt. Kay- ser Maximilianus ist zwar den 12. Augusti mit seinem Volck von Wien auf- Annus Christi 1566.

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