Valentin Preuenhuebers Annales Styrenses samt dessen übriger Schriften

279 Annus Christi 1566. aus gnädiger und väterlicher Fürsorg, Euch zu solchemWerck, selbst zu vermahnen, nicht unterlassen wollen noch sollen: Des gnädigen Vertrauens, ihr Werdet Euch zu Beschützung Euerer, Eurer Weiber und Kinder, Haab und Güter, auch Leibes und Lebens, hierinnen guthertzig erzeigen, und mit geneigten Willen, Euer Vermögen anjezo darstrecken. Dann ob wir gleich Eurer und anderer hierinnen zu verschonen, genädiglich geneigt seyn; Doch aber weil wir der Zeit kein bequemes Mittel haben, die bevorstehende höchste Gefahr und endliches Verderben abzuwenden, wie herz- lich gerne, und vätterlich wir solches immer wünschen und begehren; So müssen wir demnach in solcher äußersten Noth, auch die äusseristen Mittel an die Hand nehmen und brauchen; Die Wir aber viel lieber, wo wir anderst künten oder mögten, umgehen wollten. Der halben, weil Uns Eurer Personen und etlicher Eurer Mitbur- ger Vermögen, daß ihr Uns ohne Abbruch Eurer Nahrung, auch ohn allen Schaden, eine Summa Gelds, allein Darlehens-weise, fürstrecken könnt, ganz wohl bewust ist; Und sich demnach für Euch, nicht allein aus schuldigen Gehorsam, sondern auch aus Christlicher Lieb, Uns und dem Vatterland damit zu dienen, und so viel müglich zu helffen gebühren will. So ist demnach Unser gnädiges Begehren an Euch, ihr wollet die vor Augen schwebende höchste Noth und Gefahr zu Gemüth und Herzen neh- men, und Uns hierzu, Eurem, und Euer Jedweders, auch Eurer Mitburger Vermögen nach, eine Summa Geldes, auf obberührt unsers Fr. geliebten Bruders Handlung, ohn alle Weigerung und Ausflucht, gehorsamlich und gutwillig darstrecken; Welches wir dann anderst wohin nicht, dann zu Eurer, Eurer eignen Weib und Kinder, Haab und Güter, auch zu Unserer Land und Leut Errettung gebrauchen und Euch deswegen genugsamlich versichern; Auch hernach gänzlich, ohn allen Schaden und Nacht- heil halten wollen. Damit, wo ihr Euch dessen weigern und in dieser allgemeinen Noth, anjezo nicht helffen würdet, draus nichts erfolge was etwann andern Völckern hievor beschehen ist; welche bey all ihrem Vermögen, in erbärmliches Verderben gerathen, und dardurch nicht allein um das, so sie zu ihrer selbst Rettung, ohn allen ihren Schaden, wohl hätten darstrecken, und herfür geben mögen; sondern auch um all ihr Haab und Gut, auch Leib und Leben kommen seyn. Doch getrösten Wir Uns gewißlich, ihr werdet Euer und die gemeine Wohlfarth zeitlich beherzigen, und jetzt helffen, ehe die Noth überhand nimmt, da die Hülffe hernach, ob man gleich gerne wollte (welches aber der Allmächtig verhüten wolle) vergebens, und zu spat seyn würde; Und Euch also auf wohlgedacht Unsers geliebten Bruders Handlung, der- massen gehorsam und gutwillig bezeigen, wie solches die höchst unvermeidentliche Nothdurfft, auch die Lieb des Vaterlandes von Euch erfordern thut. Daran erzeigt ihr Unsein gnädiges angenehmes Gefallen, und dem Vatterland, ja ganzer Christenheit, ein nützliches und rühmliches Werck, so wir gegen Euch und Euer jeden besonders mit aller Gnade zu erkennen, und zu bedencken. Geben in Unser und des Reichs Stadt Augspurg, den 3ten May an. 1566.“ Dieses Schreiben haben Jacob Lansidl zumSchaunstein, undVeit Caplan, Kay- serl. Schloß-Pfleger zu Lintz, denen von Steyer überantwortet: Darüber ein Ersamer Rath, nebst etlich der Vermöglichten von der Burgerschafft 14300. fl. darzuleihen, und zwischen hie und Bartholomäi zu erlegen, sich gehorsam erkläret; Welches der Kayser in einen fernern Schreiben aus Wien, 3. August, mit sondern gnädigen Wohl- gefallen, an- und aufgenommen. Nachdem aber gemeldte Commissarii, nur mit dem wenigern Theil aus der Burgerschafft gehandelt hatten; so sind dieselben widerum gen Steyer abgefertigt, und weil noch unter der Burgerschafft, viel nahmhaffter ver- möglicher Persohnen seyn sollen, sie auch mit denselben, die fernere Handlung um ein mehrere Summa Geldes, nach Gelegenheit eines jeden Vermögens pflegen; Und der Rath zu solchem Ende, gedachten Commissarien, ein oder zwo vertraute ver-

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