229 Annus Christi 1526. diesen Fällen und Sachen, den Heil. Christlichen Glauben und geistlichen Gerichts-Zwang, betreffend einige Maß und Ordnung zu geben, oder dem Bischoff zu Passau in seiner geistlichen Jurisdiktion einigerley Eingriff oder Irrung zu thun; sondern sich geziehme der Kays. Maj. und Ihro Durchl. Mandata gehorsam nachzuleben, und dieselben vor Augen zu haben, auch bemelten von Passau, in dem, so ihm von Amts wegen, und nach Innhalt der jüngst zu Regenspurg aufgerichten Ordnung zu thun zustehet, verfahren zu lassen; So befehle demnach Ihro Durchl. mit Ernst, daß sie von Steyer, unangesehen ihrer gemelten gethanen Werbung und der LandLeut Handlung, bey dem Bruder Calixto darob seyn, und verfügen, daß er auf des Bischoffs Citation gehorsamlich erscheine. Würde er sich aber hierinnen anderst bezeigen, ihn alsdann in acht Tagen darnach aus der Stadt Steyer, und Ihro Durchl. Landen beurlauben, und fortschaffen: Liesse er sich aber darüber betretten, sollen sie ihn gefänglich annehmen, und bis auf weitern Befehl in Verwahrung behalten.“ Um diese Zeit kam gen Steyer, Sigismundus Wunderus, Medicinae Doktor, und hielte bey Rath an, ihme zu erlauben, neben der Arzeney auch die Hebräisch, Griechisch und Lateinische Sprach, ohne welche der ersten beyden, das Wort GOttes nicht möge gründlich verstanden werden, offentlich zu lehren, und die Bibel aus dem Grund der Hebräischen Sprach, und St. Paulum der Griechischen zu expliciren, und zu lesen; Solches ward ihm zugelassen. Den 9ten July wurde dem Erz-Herzog Ferdinando, damahl zu Linz residirend, eine Tochter gebohren: dessen ich darum gedencke, weilen Graf Bernhard von Eberstein, Fürstl. Durchl. und Deroselben Gemahlin Rath, und Obrist-Hoffmeister, die von Steyer aus Linz vom 19. July erfordert, durch zween ihres Mittels zur Tauff dieser neugebohrnen Fürstin, Ihro Durchl. zu unterthänigen Gefallen, zu erscheinen: Daran würden sie beyder Fürstl. Durchl. besonders groß Wolgefallen erweisen, welches in Gnaden solle erkannt werden. Diese Tochter ist gewesen, Elisabetha, Sigismundi Augusti Königs in Pohlen Gemahlin, die An. 1544. im 19ten Jahr ihres Alters gestorben. Nachdem der Türck in diesem Jahr, mit großer Macht abermahl in Ungarn eingefallen, und den 29. Augusti König Ludwigen bey Ofen in die Flucht geschlagen; darin der König, nachdem er mit seinen Pferd, in einen Sumpff gerathen, erbärmlich umkommen; verständigte Erz-Herzog Ferdinandus solcher Niederlag die Landschafft durch Schreiben aus Wien, vom 6. Septemb. Wie daß nemlich, Sr. Durchl. freundlich lieber Herr Bruder und Schwager der König zu Hungarn, und Böhmen, dieser Tagen, mit dem Türckischen Kayser eine Schlacht vorgenommen habe; dieselbe verlohren, und leider mit seiner Persohn, in derselben Schlacht geblieben. Nun stehe zu besorgen, daß der Türck mit seiner Macht fortrücken, in Oesterreich einfallen, Land und Leut mit Feuer und Schwerd verheeren werde: Begehrte demnach Hülff zu Rettung des Landes und Erhaltung seiner Gemahlin Erb-Rechts zum Königreich Ungarn. Einen mächtigen Schrecken und Furcht verursachte nur gedachte des Königs in Ungarn Niederlage. Dahero wegen zu besorgenden Einfall des Türcken, zur Versicherung Weib und Kinder, und zur Flucht folgende Orte ausersehen worden; Linz, Ennß, Neuhauß, Lanfelden, Freystatt, Creuzen, Pürchenstain, und Spital am Pürn. Die Landschafft begehrte, Ihro Durchl. solten diese Orte befestigen, und mit Munition versehen lassen; Auch Püxen-Meister und Feld-Stücke dahin verordnen. Zur Landes-Defension willigt gedachte Landschafft 200. Mann zu Fuß; auch von allen Persohnen im Land, welche über 12. Jahr alt, wochentlich einen Pfenning zureichen, welchen man den Leib-Wochen-Pfenning genennt. Es ward auch eingewilligt, zu solcher Defension, die Kirchen Schätze anzugreiffen, und zu vermünzen: Dahero wurden allhie zu Steyer alle bey der Pfarr-Kirchen, Spital und Stifften,
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