150 Jahre Gesellschaft der Musikfreunde Steyr

baldige Heilung verheimlichte , wurde sie doch in Steyr und in den umliegenden Orten bekannt . Immer mehr Leute pilgerten hierauf nach Christkindl. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurden die alten Benefizien der Tur– nermeister gemindert. Amtliche Befehle und bürgerliche Musikanten beein– trächtigten den musikalischen Wirkungskreis . D ie Pflege der Hausmusik ist in den Quellen nur angedeutet. Ratsprotokolle aus dem 16. Jahrhundert berichten von bürgerlichen Geigern und vom Ge– brauch stiller Instrumente in Bürgerhäusern. Auf öffentlichen Plätzen hingegen nahm 1595 das Pfeifen , Geigen und Tanzen so zu , daß der Stadtrichter einschrei– ten mußte . Nach dem Dreißigjährigen Krieg steigt die Zahl der Spielleute ständig. Vorwie– gend pflegten Handwerker volkstümliche Musik. Sie betätigten sich als Geiger bei Hochzeiten , Zunftversammlungen und Maskeraden. In der Weihnachtszeit gingen sie als Sternsinger . Obwohl Magistrat und Stadtgericht die von den Tur– nermeistern wiederholt geforderte Abschaffung der Spielleute durchführten , vermochten sich dennoch die bürgerlichen Musikanten schon im 17. Jahrhundert durchzusetzen. Beim festlichen Empfang des Landesfürsten wurden alle Bläser der Stadt aufge– boten. Beim Einzug des musikliebenden Kaisers LEOPOLD I. am 8. August 1680 konzertierten Trompeter u. Paukenschläger in vier Chören. Die Messerer– gesellen führten den Gästen in der Burg Schwerttänze und Bauernspiele vor. Für den Empfang Kaiser KARL VI. im September 1732 hatte der Turnermeister zwei Chöre zu stellen. Wie die Bürger der inneren Stadt , beanspruchten auch die Be– wohner von Steyrdorf für ihren Aufzug bei Ankunft des Herrschers Musikanten. Solche waren damals nicht schwer aufzutreiben, denn in den ersten Jahrzehnten dieses Jahrhunderts hatten sich kleinste Verbände musizierender Handwerker gebildet. Als diese Musiker 1734 die Stadtbehörde ersuchten , unbürgerliche Hochzeiten und andere Lustbarkeiten mit ihrer Musik bedienen zu dürfen, verfüg– ten die Ratsherren , daß dem Turnermeister die Bedienung der bürgerlichen als auch unbürgerlichen allhier in der Stadt wohnenden Personen gebühren solle. Spä– ter wurden die musizierenden Handwerker, die gemeinsam mit den Turnern die unbürgerlichen und auswärtigen Spielleute heftig bekämpften, mit weiteren Li– zenzen begünstigt. Die 1757 und 1765 erwähnten Feldmusiken, sowie die um 1769 gegründete Bürgerliche Musikanten-Compagnie , sind zweifellos aus der musika– lischen Betätigung der Handwerker hervorgegangen. Durchwegs aus Handwerkerkreisen stammten auch die vom Magistrat seit dem 17 . Jahrhundert bestellten und von den Turnern völlig unabhängigen Tromm– ler. Sie wurden in erster Linie zur Publizierung amtlicher Verfügungen und bei Musterungen benötigt. Der Magistrat entlohnte sie nur für die jeweilige Leistung und gab ihnen für die Unterweisung eines angehenden Tambours ein Lehrgeld von zwei Gulden. - Alle in der Öffentlichkeit tätigen Musiker mußten der 1228 gegründeten Zech und Bruderschaft Sancti Nicolai der St. Michaelspfarrkirche in Wien angehören. Diese Bruderschaft unterstand dem Spielgrafenamt der Her– zogtümer Österreich unter und ob der Enns. Das Spielgrafenamt bestand bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts. Unter Kaiser JOSEF II. wurde es aufgehoben . 25

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