Amtsblatt 1905/49 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

Hlart Wrs der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. 1905. Steyr, am 7. Dezember. Nr. 49. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch geeignete Inserate angenommen werden. — Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 15. November 1905. Z. 23.900. An alle Gemeinde-Vorstehungen hochw. Pfarrämter, Ortsschulräte, Schulleitungen, Genossenschafts-Vorstehungen, Krankenkassen etc. Einladung zur Pränumeration auf das Amtsblatt der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Mit 1. Jänner 1906 beginnt der XXIV. Jahrgang des Amtsblattes der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. Dasselbe wird, wie bisher, die im Dienstverkehre erforderlichen Verlautbarungen und Korrespondenzen r k. k. Bezirkshauptmannschaft, beziehungsweise des k. k. Bezirksschulrates an die Gemeinde=Vorstehungen k. k. Gendarmerieposten=Kommanden, Ortsschulräte und Schulleitungen des Bezirkes, ferner Kundmachungen und Ausforschungen, sowie die Veröffentlichung von auf die politische Verwaltung und auf das Schulwesen bezughabenden Verordnungen und gesetzlichen Bestimmungen enthalten; außerdem werden Personalnachrichten die Veränderungen im Lehrpersonale im Amtsblatte veröffentlicht; auch werden in dasselbe Kundmachungen und Edikte anderer k. k. Behörden und der Gemeindeämter angenommen. In dem Amtsblatte werden auch, wie bisher, alle das Gewerbe= und Genossenschaftswesen betreffenden Verordnungen, Erlässe und Kundmachungen, sowie Ausschreibungen von Genossenschafts=Versammlungen Aufnahme finden. Das Amtsblatt empfiehlt sich auch für alle diejenigen, welche sich für die öffentliche Verwaltung interessieren oder mit derselben in häufige Berührung treten, daher insbesondere für die hochw. Pfarrämter. Dasselbe bildet einen wichtigen und notwendigen Amtsbehelf für die Gemeinde=Vorstehungen, rtsschulräte, Schulleitungen und Genossenschafts=Vorstehungen und ist daher von denselben zu abonnieren und als Inventarsgegenstand sorgfältigzu sammeln und aufzubewahren. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und beträgt der jährliche Pränumerationsbetrag wie bisher 5 K. Das Amtsblatt kann auch von Privaten, insbesondere Viehhändlern und Fleischhauern, sowie von Gutsverwaltungen gegen Einsendung des Pränumerationsbetrages per 5 Kronen ganzjährig, inklusive Zusendung per Post, bezogen werden. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, auf eine rege Pränumeration seitens der interessierten Kreise hinzuwirken Die bisherigen Abonnenten werden eingeladen, den Pränumerationsbetrag für das Jahr 1906 bis längstens 15. Dezember 1905 an die k. k. Bezirkshauptmannschaft einzusenden; die neuen Abonnenten wollen ihre Pränumerations-Erklärung samt dem Pränumerationsbetrag ehestens anher einsenden, damit die Zusendung der Amtsblätter rechtzeitig bewirkt werden kann. Der k. k. Bezirkshauptmann.

236 Steyr, 4. Dezember 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Hinausgabe der Reichsgesetzblätter. Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück LXX, LXXI und LXXII an die Gemeinde=Vorstehungen zur Hinausgabe. Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu berichten. Steyr, 6. Dezember 1905. Z. 25.381. st¬hungen. An alle Gemeinde=Vorste Amtserinnerung. daß die Die Gemeinde=Vorstehungen werden erinnert, Stimmzettel für die Wahl in die o.=ö. Handels= und Ge¬ 12 Uhr werbekammer bis längstens 13. Dezember 1905, mittags, bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft in Steyr ein¬ zulangen haben und später einlangende Stimmzettel nicht mehr angenommen werden. Steyr, 28. November 1905. Z. 1902/B.=Sch.=R. Konkurs-Ausschreibung. An den zweiklassigen Volksschulen in Aschach a. d. Steyr, Dambach, Kirchberg, Kleinraming, Sattledt und Sipbachzell und an den dreiklassigen Volksschulen in Neustift und Ternberg kommt je eine Lehrerstelle II. Klasse zur endgültigen Besetzung. Mit jeder dieser Stellen sind ein Jahresgehalt von 1200 K für männliche und 1100 K für weibliche Lehr¬ personen, die Dienstalterszulagen per 100 K und ein Natural¬ quartier, eventuell das gesetzmäßige Quartiergeld verbunden. Bewerber und Bewerberinnen um diese Stellen haben ihre mit dem Reife= und Lehrbefähigungszeugnisse und einer Dienstestabelle belegten Gesuche im vorschriftsmäßigen Dienst¬ wege binnen drei Wochen vom Tage der ersten Einschaltung dieser Konkurs=Ausschreibung im Amtsblatte der „Linzer Zeitung" hieramts einzubringen. Steyr, 5. Dezember 1905. Z. 24.931. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Betreffend Stempelfreiheit der nach dem Preßgesetze zu erstattenden Pflichtanzeigen. Laut Erlasses der k. k. Finanzdirektion in Linz vom 27. November 1905, Nr. 26.795/IX, hat das k. k. Finanz¬ ministerium mit dem Erlasse vom 26. Oktober 1905, Z. 66.369, über eine Anfrage eröffnet, daß den nach § 10 des Pre߬ gesetzes vom 17. Dezember 1862, Nr. 6 R.=G.=Bl. ex 1863, zu erstattenden Pflichtanzeigen die Stempelfreiheit in Gemä߬ heit der T.=P. 44g, Geb.=Ges., zukommt. Hievon wird zur entsprechenden Verständigung der interessierten Kreise die Mitteilung gemacht. Steyr, 3. Dezember 1905. Z. 24.486. Linz, am 12. November 1905. Z. 25.553/IX. Kundmachung. Betreffend die Abgabe von Waldpflanzen im Früh¬ jahre 1906 aus den vom Staate und Lande erhaltenen Forstpflanzgärten in Oberösterreich. Zu den Forstkulturen im Frühjahre 1906 gelangen aus den Forstpflanzgärten in Oberösterreich zur Abgabe: 1. Aus der Landes=Waldbaumschule in Wald¬ egg bei Linz: 285.000 Nadelhölzer, und zwar: zwei¬ drei= und vierjährige, verschulte und unverschulte Fichten, Lärchen, Weißföhren, Schwarzföhren, Bergkiefern, Wey¬ mouthskiefern und Tannen, ferner 38.600 verschiedene Laub¬ hölzer und zirka 100.000 Weidenstecklinge. 2. Aus dem Forstpflanzgarten in Attnang=Puch¬ heim: 27.000 dreijährige, verschulte Fichten und 4000 zweijährige verschulte Lärchen. 3. Aus dem Forstpflanzgarten in Garsten: 100.000 vierjährige, verschulte, 40.000 dreijährige unver¬ schulte Fichten, 10.000 zweijährige unverschulte Weißföhren und 70.000 zweijährige unverschulte Lärchen, ferner 700 eschenblättrige Ahornheister. 4. Aus dem Forstpflanzgarten in Asang¬ Tumeltsham bei Ried: 8300 zweijährige unverschulte Weißkiefern. 5. Aus dem Forstpflanzgarten in Ried (Bad Ried): 96.000 Nadelhölzer, und zwar dreijährige, ver¬ schulte Fichten, Lärchen und Weißkiefern. 6. Aus dem Forstpflanzgarten im Lachforste: 250.000 Nadelhölzer, und zwar zwei- und dreijährige ver¬ schulte und unverschulte Fichten und Weißkiefern. 7. Aus dem Forstpflanzgarten in Wagrain bei Vöcklabruck: 26.000 dreijährige verschulte Fichten, 2000 dreijährige verschulte und 1800 dreijährige unverschulte Blaufichten, ferner 7000 zweijährige unverschulte Lärchen. Aus dem Forstpflanzgarten in Grünau: 110.000 dreijährige verschulte, 50.000 dreijährige unver¬ schulte Fichten, 2000 dreijährige und 35.000 zweijährige verschulte Lärchen. 9. Aus dem Forstpflanzgarten in Kefermarkt: 35.000 dreijährige verschulte, 45.000 dreijährige unverschulte Fichten, 40.000 zweijährige unverschulte Weißföhren und 1000 zweijährige unverschulte Pinus banksiana 10. Aus dem Forstpflanzgarten in Ferubach (St. Florian): 240.000 Nadelhölzer, und zwar zwei¬ und dreijährige verschulte und unverschulte Fichten, Lärcher und Weißföhren, ferner 23.000 verschiedene Laubhölzer. 11. Aus dem Forstpflanzgarten in Ritzlhof: 13.100 zweijährige verschulte Fichten, 4000 zweijährige unverschulte Weiß= und Schwarzföhren und 1400 einjährige verschulte Weißerlen. Anmeldungen zum Bezuge des vorstehenden Pflanzen¬ materiales sind bei den Gemeinde=Vorstehungen, Bezirks¬ landwirtschaftlichen Vereinen unge¬ genossenschaften oder von welchen sodann der erforderliche stempelt einzubringen Gesamtbedarf bis Ende Jänner 1906 hinsichtlich der Landeswaldbaumschule in Waldegg bei Linz unmittelbar der k. k. Landesforstinspektion in Linz, Museumstraße Nr. 10, betreffs der übrigen Forstpflanzgärten den k. k. Bezirksforst¬ inspektionen in Ried, Steyr, Urfahr und Vöcklabruck bekannt¬ zugeben ist. Berücksichtigt werden in erster Linie bäuerliche Grundbesitzer. Wiederverkäufe sind ausgeschlossen. Die Bekanntgabe der sehr mäßigen Preise erfolgt durch die Forstinspektionen. An dürftige und besonders berück¬ sichtigungswürdige Kleinwaldbesitzer, insbesonders an solche, welche schwer aufzuforstende Lehnen wieder bewalden sollen, kann die Pflanzenabgabe unentgeltlich stattfinden und es werden im letzteren Falle auch die Aus¬

hebungs= und Verpackungskosten nicht in Rechnung gezogen werden.Minderbemittelten Grundbesitzern wird ein geringerer Preis gewährt In beiden Fällen ist jedoch die tatsächliche Mittel¬ losigkeit, bezw. Dürftigkeit durch eine von der Gemeinde¬ Vorstehung ausgestellte Bestätigung nachzuweisen. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Steyr, 3. Dezember 1905. Z. 25.264. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden und Forstaufsichtsorgane. Aufarbeitung der Wind= und Schneebrüche in den Wäldern als Vorbeugung gegen das verheerende Auftreten der forstschädlichen Insekten. Die frühzeitig eingetretenen Schneefälle wie auch die ortanartigen Stürme verursachten in vielen Waldungen er¬ hebliche Beschädigungen durch Wind= und Schneebrüche. Da nun schon im Vorjahre die Ausbreitung forst¬ schädlicher Insekten zugenommen hat, insbesondere die Ver¬ mehrung des Borkenkäfers in mehreren Waldgebieten kon¬ statiert wurde, ist die Besorgnis begründet, daß, wenn nicht die gründliche Reinigung der Wälder und das Entgegen¬ wirken gegen die massenhafte Verbreitung des bezeichneten Schädlings zur rechten Zeit erfolgen, die den Waldungen zugehenden Nachteile noch empfindlicher werden Ich finde mich daber veranlaßt, unter Hinweisung auf die Bestimmungen der §§ 50 und 51 des Forstgesetzes, des § 12 der Verordnung des k. k. Ackerbau=Ministeriums vom 3. Juli 1873, L.=G. und V.=Bl. Nr. 50, die h. o. Kund¬ machung vom 11. Februar 1903, Z. 1602 (Amtsblatt kr. 7), in Erinnerung zu bringen. Demgemäß sind die betreffenden Waldbesitzer einzeln und durch vorzunehmende allgemeine Verlautbarung zu ver¬ halten, der Säuberung der Waldbestände die größte Auf¬ merksamkeit zuzuwenden, die Nadelholzstämme entweder zeit¬ gerecht aufzuarbeiten oder doch zu entrinden. Bei den in Stößen aufgeschlichteten Scheithölzern em¬ pfiehlt es sich, die Spaltseite nach auswärts zu kehren, ungespaltenen Prügelhölzern die seitwärts nach außen und die oben aufliegenden Stücke von der Rinde befreien. Können Gipfel und Aeste der Nadelholzarten nicht zur Verwendung gebracht werden, ist das Verbrennen derselben, selbstverständlich unter Beobachtung der nötigen Vorsicht zur Hintanhaltung von Waldbränden, angezeigt. Diese Vorkehrungen sind von den Waldbesitzern bis 15. April 1906 durchzuführen. Im Falle sich wegen großer Menge von Schadhölzern die Unmöglichkeit ergeben sollte, vorstehende Maßnahmen termingemäß durchzuführen, sind die Waldbesitzer zum Be¬ richte hierüber zu verhalten. Die k. k. Gendarmerie, die Gemeinde=Vorstehungen und die nunmehr für jede Gemeinde bestellten Waldaufseher, welche von diesem Erlasse sogleich in die Kenntnis zu setzen sind, werden angewiesen, bei wahrgenommener Nichtbeachtung der gebotenen Vorkehrungen unverzüglich die Anzeige zu er¬ statten, worauf gegen den Eigentümer des Holzes mit aller Strenge in Gemäßheit der Vorschriften der §§ 50 und 51 23 des Forstgesetzes eingeschritten werden wird. Hiebei wird bemerkt, daß die häufig übliche Abfuhr der vom Borkenkäfer besetzten Stämme vom Walde an einen anderen Ort, ohne vorhergegangene Vertilgung der Brut, nutzlos und als eine Nichtbeachtung der erteilten Weisungen geahndet werden wird, weil das ausgebildete Insekt die Stätte seiner Entwicklung verläßt, dem Walde wieder zufliegt und sich weiter vermehrt. Z. 25.245. Steyr, 4. Dezember 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Nachweisung über in den einzelnen Gemeinden auf¬ bringbaren Hafer. Anbei erhalten die Gemeinde=Vorstehungen eine Nach¬ weisung mit der Einladung, dieselbe in allen Rubriken aus¬ gefertigt bis zum unüberschreitbaren Termin am 12. De¬ zember l. J. anher vorzulegen. Z. 24.927. Steyr, 2. Dezember 1905. An die Gemeinde=Vorstehungen Bad Hall, Kremsmünster Markt, Weyer Markt und Gaflenz. Hausiervidierungen. Behufs Verfassung der Nachweisung über im Jahre 1905 vorgenommenen Hausiervidierungen wird ein Ausweis über die dortamts im laufenden Jahre vorgenommenen Vidie¬ rungen benötigt. Dieser Ausweis hat zu enthalten: 1. Die Zahl der vorgenommenen Vidierungen von Hausierbüchern; 2. wie oft ein und demselben Hausierer (zwei= oder mehreremale) im Jahre vidiert wurde; 3. wie viele von den ausgewiesenen Hausiervidierungen auf Hausierer aus Ungarn, Oberösterreich Böhmen, Tirol, Dalmatien und andere Länder entfallen. Der Ausweis ist bis 1. Jänner 1906 anher vorzulegen Z. 24.853. Steyr, 30. November 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Warnung vor den Unterstützungsschwindlern Eduard Stamear und Heinrich Premru aus Rudolfswert. Zufolge Erlasses der k. k. o.=ö. Statthalterei vom 22. November 1905, Z. 26.181/II, vagabundieren Eduard Stamcar, ehemaliger Menageriebesitzer, und Heinrich Premru Schreiber, beide zuständig in Rudolfswert, beschäftigungslos herum und lassen sich auf Rechnung ihrer Heimatsgemeinde Geldunterstützungen gewähren. Eduard Stamcar ist im Jahre 1861 in Leibach geboren, verheiratet, mittelgroß, hat längliches Gesicht, braunes Haar und braune Augen, gewöhnliche Nase und solchen Mund, und als besondere Kennzeichen heisere Stimme und eine Narbe auf der linken Hand. Heinrich Premru ist im Jahre 1882 geboren, klein hat längliches Gesicht, blondes Haar und graue Augen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden angewiesen, genannten Individuen, den Fall des augenblicklichen dürfnisses ausgenommen, keinerlei Unterstützungen zu ver¬ abfolgen, vielmehr sind dieselben im Betretungsfalle nach den bestehenden schubpolizeilichen Vorschriften zu behandeln.

238 Steyr, 5. Dezember 1905. Z. 25.244. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden des Ge¬ richtsbezirkes Kremsmünster. Widerruf. Die mit dem h. ä. Erlasse, Z. 24.901, vom 30. No¬ vember l. J. zur Ausforschung ausgeschriebene, abgängige Bäuerin Anna Zehetner aus Permannsberg, Gemeinde Sipbachzell, ist zu ihrem Gatten zurückgekehrt und sind die weiteren Nachforschungen einzustellen. Steyr, 29. November 1905. Z. 24.735. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Mit Beziehung auf den h. ä. Erlaß vom 2. No¬ vember 1904, Z. 21.658, Amtsblatt Nr. 45, wird eröffnet, daß der Stellungspflichtige Maximilian Abram ausge¬ forscht worden ist. Steyr, 4. Dezember 1905. Z. 25.132. An alle Gemeinde=Vorstehungen und rie= Posten=Kommanden. k. k. Gendarme Widerruf. Die mit h. ä. Erlasse vom 20. Juni 1905, Z. 12.734, Amtsblatt Nr. 25, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Franz Siebenhofer sind einzustellen. Steyr, 4. Dezember 1905. Z. 25.133. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Widerruf. Die mit h. ä. Erlasse vom 29. September 1905, 19.578 — 20.656, angeordneten Nachforschungen nach dem Stellungspflichtigen Rudolf Wippel, sind einzustellen. Steyr, 2. Dezember 1905. Z. 25.055. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Ausforschung der Zuständigkeit eines gewissen Ignaz Lichtenberger. Die Gemeinde=Vorstehungen werden eingeladen, zu erheben und bis 15. l. M. zu berichten, ob in der Gemeinde ein am 6. Dezember 1860 geborener Ignaz Lichtenberger, Schauspieler (Zigeuner), das Heimatsrecht besitzt. Z. 25.131. Steyr, 4. Dezember 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung. Auszuforschen sind, und zwar: Der am 25. April 1884 in Holics geborene, nach Wsetin, im Bezirke Wall.=Meseritsch zuständige Stellungs¬ pflichtige Martin Jarosek, ehel. Sohn des Martin Jarosek und der Elisabeth, geb. Pipa; der am 29. Juli 1881 in Holics geborene, nach Radejow, im Bezirke Göding zuständige Josef Baesik, ehel. Sohn des Matthias Bacsik und der Theresia, geb. Mikulovics der am 10. Februar 1882 in Wien, Alservorstadt geborene, nach Söhle, im Bezirke Neutitschein zuständige Josef Eduard Wilczek, unehel. Sohn der Amalia Wilczek. Im Falle eines positiven Ergebnisses ist bis 20. Fe¬ bruar 1906 zu berichten. Z. 24.855. Steyr, 1. Dezember 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. zur Kenntnisnahme. Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 18. bis 26. November 1905. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Urfahr: Gemeinde und Ortschaft Hell¬ monsödt. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Stadt Schwanenstadt. Erlöschen der Seuche. Bezirk Urfahr: Gemeinde St. Magdalena, Ort¬ schaft Steeg. 2. Schweinepest. Bestand der Seuche. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaft Waldegg 3. Rauschbrand der Rinder. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde Vorderstoder, Ort¬ schaften Vorderstoder, Vordertambergau. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k Statthalterei in Linz vom 28. November 1905, Nr. 26.567/X, in die Kenntnis. Steyr, 1. Dezember 1905. Z. 24.856. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 23. November 1905 Z. 52.324, enthaltend veterinär=polizeiliche Verfügungen

Schafen, Betreff der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schweinen) aus Ungarn nach den im Reichsrate Ziegen, vertretenen Königreichen und Ländern. Auf Grund der Verfügungen der k. k. Bezirkshaupt¬ mannschaften Nowytarg und Ungarisch=Brod ist wegen des Bestandes der Schweinepest die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Olublo, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde, sowie aus dem bereits wegen Bestandes des Rotlaufes gesperrten Grenz=Stuhlgerichts bezirke Szepesofalva und aus dem bereits wegen Bestandes der Maul und Klauenseuche gesperrten Grenz=Stuhlgerichts¬ bezirke Szeppeszombat, einschließlich der Stadtgemeinde Poprado (Komitat Szepes), ferner wegen des Bestandes des Stäbchenrotlaufes die Einfuhr von Schweinen aus dem be¬ reits wegen Schweinepestbestandes gesperrten Grenz=Stuhl¬ gerichtsbezirke Vagujhely (Komitat Nyitra) in Ungarn nach dem diesseitigen Gebiete verboten. Hingegen werden aufgehoben die Verbote, welche ge¬ ichtet sind gegen die Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus dem Grenz=Stuhlgerichts¬ bezirke Jad, einschließlich der Stadtgemeinde Beszterce (Ko¬ meitat Beszterce=Naszod) und gegen die Einfuhr von Schweinen aus dem Grenz=Stuhlgerichtsbezirke Trencsen, einschließlich der gleichnamigen Stadtgemeinde (Komitat) Trencsen in Ungarn.Das nunmehr kraft des bestehenden Veterinär=Ueber¬ einkommens gemäß Artikel I, Absatz 2, der Ministerial¬ Verordnung vom 22. September 1899 (R.=G.=Bl. Nr. 179) bis zum vierzigsten Tage nach dem Erlöschen der Seuche geltende Verbot der Einfuhr von Klauentieren (Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen) aus den durch Maul= und Klauenseuche verseucht gewesenen Gemeinden Alsoborgo, Felsö¬ borgo, Felsöszaszujfalu, Kisdemeter, Közepborgo, Kusma, Nagydemeter, Vinda, Zsolna (Stuhlgerichtsbezirk Jad) und der Einfuhr von Schweinen aus den durch Rotlauf verseucht gewesenen Gemeinden Drietoma, Felsöszücs (Stuhlgerichts¬ bezirk Trencsen) in Ungarn, sowie deren Nachbargemeinden wird durch die Aufhebung der gegen die genannten Bezirke bestandenen Verbote nicht berührt. Dies wird im Nachhange zu der hierortigen Kund¬ machung vom 17. November 1905, Z. 51.170 (enthalten im Amtsblatte zur „Linzer Zeitung“ vom 24. November d. J., Nr. 103) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Die vorstehenden Verfügungen treten sofort in Kraft. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der t. Statthalterei in Linz vom 26. November 1905, Nr. 26.562/X, Zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 24.922. Steyr, 2. Dezember 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Kundmachung, Nr. 26.686/X. betreffend die Einfuhr von Rindern aus Oesterreich=Ungarn zu Schlachtzwecken nach dem Schlachthofe in Annaberg. Laut Note des k. und k. Ministeriums des Aeußern vom 17. November 1905, Z. 82.305, hat das königlich ungarische Ministerium des Innern die Einfuhr von Rindern aus Oesterreich=Ungarn zu Schlachtzwecken nach dem Schlacht¬ hofe in Annaberg bis auf weiteres genehmigt. 239 Diese Einfuhr darf wöchentlich nur an einem Tage, und zwar am Freitag gelegentlich der Einfuhr von Nutz= und Zuchtrindern mittelst Eisenbahn nach Weipert erfolgen. Im Interesse der Verhinderung eines Verkehres zwischen den einzuführenden Nutz= und Schlachtrindern wurde die Verfügung getroffen, daß die Untersuchung der letzteren ledig¬ lich am Bahnhof in Weipert-vorzunehmen und der Weiter¬ transport derselben in plombierten Eisenbahnwagen direkt nach dem Schlachthof in Annaberg zu bewirken ist Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 24. November 1905, Z. 52.167, allgemein verlautbart. Linz, am 28. November 1905. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 28. November 1905, Nr. 26.688 X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Z. 25.015. Steyr, 3. Dezember 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Z. 26.684/X. Kundmachung betreffend die Schlachtvieh= und Fleischbeschau im Deutschen Reiche. Laut Mitteilung des k. und k. Ministeriums des Aeußern haben die zuständigen königl. preußischen Ressort¬ minister in einem im „Anzeigeblatt zum Ministerialblatt der Handels= und Gewerbeverwaltung“ vom 27. Februar 1905, Nr. 4, publizierten Erlasse verfügt, daß das als Ersatz für den verbotenen Formaldehyd neuerdings unter dem Namen „Carin“ angepriesene Hexametylentetramin als Fleischkonser¬ vierungsmittel künftighin nicht mehr zugelassen werden soll. Dem Erlasse ist auch ein ausführliches Gutachten des kaiserl. Gesundheitsamtes in Berlin beigefügt, nach welchem „Carin“ als für die menschliche Gesundheit schädlich be¬ zeichnet wird. Dies wird infolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 22. November d. J., ad Z. 11.896 ex 1905, unter Beziehung auf die hierämtlichen Kund¬ machungen vom 10. April 1903, Z. 7598, und vom 13. Jänner 1905, Z. 711, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Linz, am 28. November 1905. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden unter Hinweis auf die in den Amtsblättern Nr. 17 ex 1903 und Nr. 4 ex 1905 verlautbarten Kundmachungen der k. k. Statthalterei in Linz vom 10. April 1903, Z. 7598 und vom 13. Jänner 1905, 3. 711, zur entsprechenden Verlautbarung und Verständigung Fleischhauer und Selcher in die Kenntnis. Z. 25.249. Steyr, 3. Dezember 1905. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Anmeldung von Privathengsten zur Köhrung pro 1906. In Gemäßheit der Bestimmungen des § 2 des Gesetzes vom 23. November 1883, L.=G. und V.=Bl. Nr. 27, werden

240 die Gemeinde=Vorstehungen aufgefordert, sofort in orts¬ üblicher Weise zu verlautbaren, daß die Anmeldungen von Privathengsten zur Köhrung für die Deckperiode 1906 längstens bis zum 1. Jänner 1906 h. a. schriftlich oder mündlich zu erstatten sind. Die Anmeldung hat den Vor= und Zunamen, dann den Wohnsitz des Pferdeeigentümers, ferners die genaue Angabe der Farbe (Kennzeichen), Alter, Rasse und den Standort des Hengstes zu enthalten. Steyr, 5. Dezember 1905. Z. 25.346. An alle Gemeinde=Vorstehungen des Gerichts¬ bezirkes Weyer und an die Gemeinde=Vor¬ stehung Ternberg. Rauschbrandschutzimpfung im Jahre 1906. Die Rauschbrandschutzimpfung nimmt von Jahr zu Jahr an Ausdehnung zu und wurde im heurigen Jahre bereits in sämtlichen Gemeinden des Gerichtsbezirkes Weyer und in der Gemeinde Ternberg bei 732 Stücken von Jung¬ rindern vorgenommen. Es steht somit zu erwarten, daß diese Schutzimpfung an Ausdehnung im nächsten Jahre bedeutend zunehmen wird. Damit die Rauschbrandschutzimpfung pro 1906 wieder vollständig gesichert werden kann, so ergeht an die Gemeinde¬ Vorstehungen der Auftrag, die Vornahme der Rauschbrand¬ schutzimpfung, welche im Jahre 1906 mit Ende des Monates April begonnen wird, in der ausgedehntesten Weise zu verlautbaren und hiebei die Viehbesitzer aufmerksam zu machen, daß die Anmeldungen zu den Rauschbrand¬ impfungen bis Mitte Jänner 1906 durch die Gemeinde anher zu überreichen sind In den Anmeldungen sind die Viehbesitzer mit dem Vor=, Zu= und Hausnamen und mit dem Wohnorte, sowie die Stückzahl der zu impfenden Jungrinder genau anzugeben. Später einlangende Mehr= und Neuanmeldungen von Rindern können nur mehr bei entsprechendem, überflüssigem Vorrate von Impfstoff berücksichtigt werden. Steyr, 5. Dezember 1905. Z. 25.347. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Veterinär=Jahresbericht pro 1905. Der Veterinär=Jahresbericht pro 1905 ist bis Ende Jänner 1906 h. a. zu überreichen. Behufs genauer Verfassung dieses Berichtes werden den Gemeinde=Vorstehungen die vorzulegenden Ausweise und Berichte im Nachstehenden mit dem Auftrage in Erinnerung gebracht, daß selbe über alle geforderten Punkte zu berichten oder eventuell Fehlberichte zu erstatten haben. 1. Viehstands=Nachweisung. ist die Im statistischen Ausweise über den Viehstand Zahl der nutzbaren Haustiere nach den einzelnen Tier¬ gattungen genau und wahrheitsgetreu mit Angabe der Viehbestandszahlen pro 1905 einzutragen. Hiebei sind die Ursachen der Zu= und Abnahme des Viehstandes, die Zuchtverhältnisse der einzelnen Tiergattungen, wie der Auf¬ schwung, Stillstand oder Rückgang eingehend zu schildern. 2. Mortalitäts-Ausweis. In diesem Ausweise ist der Abgang der durch ansteckende und sporadische Krankheiten und Unglücksfälle verendeten Haustiere einzeln nach den oder deshalb notgeschlachteten Tiergattungen und summarisch anzugeben. Damit eine richtige Führung dieses Ausweises erzielt werden kann, so erinnere ich die Gemeinde=Vorstehungen auf die im § 2, alinea 9, der oberösterreichischen Wasenmeister¬ Ordnung dem Wasenmeister auferlegte Verpflichtung, jeden demselben bekannt gewordenen Viehunfall oder jede Erkrankung seuchenverdächtigen Erkrankung an einer ansteckenden oder unverzüglich der betreffenden Gemeinde=Vorstehung anzuzeigen. Ebenso sind hierin nur jene Tiere als not¬ geschlachtet auszuweisen, welche auf Grund des alinea 3 zu § 12 des Tierseuchengesetzes vom 29. Februar 1880, R.=G.=Bl. Nr. 35, von dem Fleischbeschauer der ordnungs¬ mäßigen Beschau unterzogen worden sind. Die Gemeinde=Vorstehungen haben daher nach den Fleischbeschau=Protokollen die Notschlachtungs=Aus¬ weise zu verfassen. Bei der Schilderung der sanitären Verhältnisse der Haustiere ist der Einfluß, welchen die Beschaffenheit, die Witterungsverhältnisse, die Ergebnisse der Ernte, die Art der Haltung, Fütterung und Pflege der Tiere auf die Entstehung bestimmter Krankheiten übten, anzuführen und zu begründen. In der Rubrik des Ausweises „Milzbrand“ werden sehr häufig Rinder, die an Rauschbrand, und Schweine, die an Rotlauf zugrunde gegangen sind, fälschlich auf¬ genommen; solche an Rauschbrand oder Rotlauf zugrunde gegangenen Tiere sind separat im allgemeinen Berichte an¬ zuführen. 3. Ausweis über den Stand des Veterinärpersonales. Die Kur= und Hufschmiede sind mit Angabe des vollen Namens, des Wohnortes unter genauer Anführung der Prüfungszeugnisse (Absolutorium) wann und wo dieselben ausgestellt wurden — auszu¬ weisen. Hat ein Domizilwechsel eines Kur= und Hufschmiedes stattgefunden oder ist ein Huf¬ schmied durch Tod in Abgang gekommen, so ist dies im Berichte zu bemerken. 4. Vieh= und Fleischbeschau. Hinsichtlich der Vieh= und Fleischbeschau wird bemerkt, daß in dem Ausweise auch die Notschlachtungen von allen Haustiergattungen aufzunehmen sind; diesem Ausweise sind auch die Verzeichnisse der Vieh= und Fleisch¬ beschauer und der Sachverständigen nach Absatz 4 der Durch¬ führungs=Verordnung zu § 8 des Tierseuchengesetzes in welchem der Name und Wohnort des Beschauers, die dem¬ selben als Beschaubezirk zugewiesenen Ortschaften, die Ent¬ lohnung und die Anstellungsdekrete derselben mit Datum und Zahl des gegebenen Jahres anzuführen sind, beizuschließen. Jene Gemeinden, in welchen die Vieh= und Fleischbeschau Aerzten, Tierärzten oder Kurschmieden übertragen ist, haben auch die Nachweisungen über das Vorhandensein der Tuber¬ kulose (Perlsucht) der Rinder zu liefern und sich hiebei des im Amtsblatte Nr. 50 ex 1891 vorgeschriebenen Formulars zu bedienen. 5. Ausweis über Infektions=, Invasions= und andere Krankheiten. Auch dieser Ausweis ist nach Tunlichkeit genau aus¬ zufüllen; behufs richtiger Ausfüllung haben sich die Gemeinde¬

Vorstehungen an die Kurschmiede, Wasenmeister und sonstige fachkundige Personen zu wenden. 6. Nachweisungen über die Viehmärkte. Die zur Abhaltung von Viehmärkten berechtigten Ge¬ meinden haben unter Vorlage der Viehmarkts=Nachweisunger über den Handelsverkehr, die Preisnotierungen der einzelnen Tiergattungen, die Handelsrichtung, den Zutrieb der Tiere ec. zu berichten. 7. Wasenmeisterei. Jene Gemeinde, in deren Gebiet ein Wasenmeister ansässig ist, hat den Namen und Wohnort des Abdeckers im Allgemeinberichte anzuführen und zu bemerken, ob eine Aenderung im Umfange des Abdeckerbezirkes oder Neu¬ herstellung von Einrichtungen ec. in der Abdeckerei not¬ wendig sind. 8. Ausweise über die Pferdeversicherungs=Vereine. Jene Gemeinde, in deren Gebiet sich die Sitze von Pferde=(Vieh=)Versicherungsvereinen befinden, hat die Aus¬ weise über die Tätigkeit (Gebarungswesen) dieser Vereine und die Nachweisung über die im Jahre 1905 durch Tod oder andere Ursachen in Abgang gekommenen versicherter Pferde (Rinder) schließlich noch dem Jahresberichte beizufügen. 3. Ausweis über den Stand der Vieh=, Schweine¬ Stechvieh= und Spanferkelhändler. Die in der Gemeinde ansäßigen Vieh=, Schweine Stechvieh= und Spanferkelhändler sind durchwegs unter Angabe des Vor= und Zunamens, Wohnortes, Standortes des Gewerbes, Datum und Zahl des Gewerbescheines in einem Verzeichnisse anzuführen Schließlich werden die Gemeinde=Vertretungen beauf¬ tragt, die Anzahl der im Jahre verkauften Spanferkel aus der ganzen Gemeinde bekanntzugeben; zu diesem Behufe sind dieselben aus den Juxtaheften der Viehpässe zusammen¬ zuzählen. 10. Vermerk über die in den Wasenmeistereien zur Vertilgung und Verscharrung gelangten Tierkadaver. Diese Vermerke sind laut mit h. a. Erlasse vom 18. Juli 1900, Z. 9160, Amtsblatt Nr. 29, hinausgegebener Belehrung von den Wasenmeistern abzuverlangen und dem Veterinär=Hauptberichte anzuschließen. 11. Ausweise über das infektiöse Verwerfen der Kühe. Diese Ausweise sind im Sinne des Statthalterei=Er¬ lasses vom 7. April 1899, Z. 5555/II, Amtsblatt Nr. 16 ex 1899, auf Grund eingehendster Erhebungen zu verfassen. Sämtliche hiezu erforderlichen Drucksorten sind in der Haasschen Buchdruckerei in Steyr erhältlich und mögen der Gleichmäßigkeit wegen dortselbst bezogen werden. Steyr, 6. Dezember 1905. Z. 25.282. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Viehmarkt=Kalendarium des politischen Bezirkes Leoben im Jahre 1906. Marktort und Verladestation St. Michael am 17. März (beiläufiger Auftrieb im Jahre 1905 80 Rinder, zumeist Jungvieh) Marktort St. Stephan, Verladestation St. Michael, am 20. März (300 Rinder, zumeist Jungvieh). Marktort und Verladestation Kallwang, am 17. April (60 Rinder, zumeist Jungvieh). 241 Marktort Trofaiach, Verladestation Leoben, am 17. April (60 zumeist schwere Pferde, 40 Rinder, gut.) Marktort und Verladestation Mautern, am 14. Mai (40 Rinder, zumeist Jungvieh) Marktort Trofaiach, Verladestation Leoben, am 11. Juni (180 zumeist schwere Pferde, 80 Rinder, gut) Marktort St. 6Stephan, Verladestation St. Michael, am 10. September (300 Rinder, zumeist Jungvieh, sehr gut). Marktort und Verladestation Leoben, am 11. September. Marktort und Verladestation St. Michael, am 11. Sep¬ tember (180 Rinder, Zuchtviehmarkt für die Murbodner Rasse, sehr gut). Marktort und Verladestation Mautern, am 15. Sep¬ tember (150 Rinder, zumeist Jungvieh, gut). Marktort und Verladestation St. Michael, am 15. Sep¬ tember (100 Pferde, nur norischeFohlen, sehr gut). Marktort und Verladestation Wald, am 17. September (300 Rinder, zumeist Jungvieh, sehr gut). Marktort Trofaiach, Verladestation Leoben, am 24. Sep¬ tember (40 Pferde, 50 Rinder, wenig Bedeutung). Marktort und Verladestation St. Michael, am 6. Ok¬ (150 Rinder, zumeist Jungvieh, gut) tober Marktort und Verladestation Kraubath am 9 Oktober, (100 Rinder, zumeist Jungvieh, gut). Marktort Trofaiach, Verladestation Leoben, am 9. Oktober (1160 Ochsen, hauptsächlich Jungvieh, Murbodner Rasse). Marktort St. Peter, Verladestation Leoben, am 10. Ok¬ tober (940. Rinder, hauptsächlich Jungvieh, Murbodner Rasse, in St. Peter und Trofaiach 150 bis 160 Einstallochsen für Fabriken). Marktort Göß, Verladestation Leoben, am 11. Oktober (700 Rinder, zumeist Jungvieh) Marktort und Verladestation Eisenerz, am 13. Oktober (60 Rinder, mehr lokaler Natur). Marktort Kammern, Verladestation Mautern, am 13. Oktober (250 Rinder, zumeist Jungvieh, gut) Marktort und Verladestation Kallwang, am 15. Oktober (250 Rinder, zumeist Jungvieh, gut) Marktort Edling, Verladestation St. Michael und Leoben, am 25. Oktober (300 Rinder, zumeist Jungvieh, gut). Marktort und Verladestelle Wald, am 27. Oktober (100 Rinder, zumeist Jungvieh, gut). Hievon setze ich die Gemeindevorstehungen infolge Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Leoben vom 25. November 1905, Z. 28.405, zur entsprechenden ortsüblichen Verlaut¬ barung und insbesondere zur Verständigung der Pferde= und Nutzviehhändler in die Kenntnis. Steyr, am 1. Dezember 1905. An sämtliche Genossenschafts= und Kranken¬ kassen=Vorstehungen zur Kenntnisnahme. A. Gewerbeverleihungen pro November 1905. Martin Wienerroiter, Dreschmaschinenverleiher¬ Gewerbe in Hilbern Nr. 29, Gemeinde Sierning. 2. Franz Daspelgruber, Bäckergewerbe in Ternberg Nr. 11. 3Ferdi¬ nand Jenner, Nutzviehhandel in Sierning Nr. 92. 4. Franz Koller, Gast= und Schankgewerbe in Kirchberg Nr. 28 meinde Land Kremsmünster (Berecht. § 16, lit. a, b, c, d, 1 und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 7. Otto Hangl, Schneidergewerbe in Hehenberg Nr. 2

242 meinde Pfarrkirchen. 8. Anton Kletzmair, Messerschmied¬ portgewerbe in Bad Hall Nr. 37. 24. Emmerich Dopona, gewerbe in Stiedelsbach Nr. 29, Gemeinde Losenstein. Viktualienhandel in Sattledt Nr. 27, Gemeinde Land Krems¬ 9. Franz Kammerberger, Bindergewerbe in Dietachdorf Nr. 2 münster. 25. Heinrich Leitner, Viktualienhandel in Stein Gemeinde Gleink. 10. Josef Peterleitner, Wagenschmied¬ Nr. 68, Gemeinde Gleink. 26. Matthias Hanger, Gast= und gewerbe in Haselberg Nr. 13, Gemeinde Rohr. 11. Fran Schankgewerbe in Lausa Nr. 165 (Berecht. § 16, lit. a, b, Pfeil, Sattlergewerbe in Bad Hall, Steyrerstraße Nr. 9 c, d, f und g, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39). 12. Leopold Fleischhacker, Hutmachergewerbe in Losenstein B. Gewerbelöschungen. Nr. 34. 13. Josef Stockinger, Gast= und Schankgewerbe in Hausleithen Nr. 3, Gemeinde Gleink (Berecht. § 16, lit. b Franz Doppler, Lebzelterei und Wachszieherei, Er¬ und f, G.=O. vom 15. März 1883, R.=G.=Bl. Nr. 39) zeugung von Zuckerbäckerwaren in Sierning Nr. 208: Therese Fößleitner, Gemischtwarenhandel in Markt Weyer 2. Ottomar Janetschek, Kalkhandel in Jägerberg Nr. 23, dr. 29. 15. Johann Platzer, Müllergewerbe in Sierning Gemeinde St. Ulrich. 3. Karl Platzer, Müllergewerbe in kr. 146. 16. Friedrich Kapfer, Gemischtwarenhandel, Gunten¬ Sierning Nr. 146. 4. Michael Auinger, Holzhandel in f Nr. 6, Gemeinde Land Kremsmünster. 17. Leopold Mühlbach Nr. 4, Gemeinde Garsten. 5. Michael Schleifer, ingraber, Gemischtwarenhandel in Losensteinleiten Nr. 4. Gast= und Schankgewerbe in Lausa Nr. 165. 6. Wenzel 18. Franz Meixner, Messerschmiedgewerbe in Stiedelsbach Kritzbach, Handel mit Uhren und Nähmaschinen in Neu¬ Nr. 161, Gemeinde Losenstein. 19. Jakob Migl, Fleisch¬ schönau Nr. 48, Gemeinde St. Ulrich. 7. Wenzel Kritzbach hauergewerbe in Sattledt Nr. 35, Gemeinde Land Krems¬ Mechanikergewerbe in Neuschönau Nr. 48, Gemeinde Sankt münster. 20. Franz Breitfelder, Wagnergewerbe in Mitterege Ulrich. Johann Söllradl, Faßbindergewerbe in Stein tr. 18, Gemeinde Aschach. 21. Johann Bachl, Schuhmacher¬ Nr. 59 b Gemeinde Gleink. gewerbe in Wipfing Nr. 40, Gemeinde Eberstallzell. 22. Fran¬ C. Sonstige Gewerbeveränderungen. ziska Gruber, Gast= und Schankgewerbe in Bäckengraben Nr. 54, Gemeinde Ternberg; Auflösung des Pachtverhält¬ 1. Friedrich Kapfer, Schuhmachergewerbe in Rühren¬ nisses mit Johann Maier, Fortführung durch die Witwe dorf Nr. 17, Gemeinde Ried; Standortsverlegung nach Franziska Gruber selbst. 23. Karl Wimmer, Frachtentrans¬ Guntendorf Nr. 6, Gemeinde Land Kremsmünster. Der k. k. Bezirkshauptmann: Walderdorff. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdruckerei in Steyr.

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