Amtsblatt 1905/42 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

204 Johann Walcher, geboren 1871, Stahlstrecker, zu¬ ständig nach Weyer Markt. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 15. November l. J. anher zu berichten. Steyr, 17. Oktober 1905. Z. 21.809. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger. Auszuforschen sind, und zwar: Johann Hubinger, geboren 1879, zuständig nach Sipbachzell, und Johann Mollner, geboren 1874, zuständig nach Sipbachzell. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 15. November l. J. zu berichten. Steyr, 12. Oktober 1905. Z. 21.305. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden hiemit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 8. Oktober 1905, Nr. 22.522/X auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung“ Nr. 87 ent¬ haltene Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 4. Oktober 1905, Nr. 45.025, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Steyr, 15. Oktober 1905. Z. 21.405. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Kundmachung Nr. 22.525/X. betreffend die Einfuhr von lebenden Rindern nach dem Schlachthofe der Stadt Ludwigshafen a. Rh. Laut Note des k. k. Ministeriums des Aeußern vom 13. August 1905, Z. 59.873, hat das kgl. bayerische Staatsministerium des Innern die Einfuhr lebender Rinder aus Oesterreich=Ungarn nach dem neuerbauten Schlachthofe der Stadt Ludwigshafen a. Rh. gestattet und eine dreitägige Schlachtungsfrist für die dahin gebrachten Tiere festgesetzt. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 2. Oktober 1905, Z. 39.951, allgemein verlautbart. Linz, am 8. Oktober 1905. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 8. Oktober 1905, Nr. 22.525/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Steyr, 15. Oktober 1905. Z. 21.409. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Nr. 22.794/X. Kundmachung der k. k. o.=ö. Statthalterei, betreffend die Abhaltung der II. diesjährigen Prüfung aus dem Hufbeschlage. Die zweite diesjährige Prüfung aus dem Hufbeschlage wird im Sinne der Verordnung des k. k. Ministeriums des Innern vom 27. August 1873 (R.=G.=Bl. Nr. 140) am Montag den 11. und Dienstag den 12. Dezember l. J. von der o.=ö. Prüfungskommission für Hufschmiede in Linz abgehalten werden. Diejenigen Hufschmiede, welche behufs Erlangung der Berechtigung zum selbständigen Betriebe des Hufschmied¬ gewerbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben ihre mit dem Lehrzeugnisse (Lehrbrief) über das erlernte Hufschmiedgewerbe und dem Arbeitszeugnisse (Arbeitsbuche, über eine wenigstens 3jährige Verwendung als Hufschmied¬ gehilfe (§ 6 der zitierten Ministerial=Verordnung) belegten Gesuche bis 20. November d. J. im Wege der politischen Bezirksbehörde ihres Aufenthaltsortes an die k. k. Statthalterei in Linz zu richten. Die Gesuchsteller werden besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die nach dem Jahre 1883 ausgefertigten Lehr¬ briefe von der zuständigen Genossenschafts=Vorstehung und von der betreffenden Gemeinde=Vorstehung bestätigt sein müssen. Desgleichen muß auf den Arbeitszeugnissen die Be¬ stätigung der Gemeinde= und Genossenschafts=Vorstehung bei¬ gesetzt sein. Linz, am 7. Oktober 1905. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 7. Oktober 1905, Nr. 22.794/X, mit dem Auftrage in die Kenntnis, diese Kundmachung allgemein zu verlautbaren. Hiebei wird bemerkt, daß solche Gesuchsteller, welche den in der Kundmachung angeführten Bedingungen, worunter die nach dem Jahre 1883 von der Genossenschafts=Vorstehung bestätigten Lehrbriefe und die vorschriftsmäßigen Arbeits¬ zeugnisse zu verstehen sind, nicht vollkommen entsprochen haben, zur Beibringung der erforderlichen Dokumente zu ver¬ halten, dagegen jene, welche denselben überhaupt nicht zu entsprechen vermögen, abweislich zu bescheiden sind. Steyr, 16. Oktober 1905, Z. 21.643. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 3. bis 10. Oktober 1905. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Perg: Gemeinde Ried, Ortschaft Blindendorf. 2. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Helfenberg.

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