Amtsblatt 1905/42 der k.k. Bezirkshauptmannschaft Steyr

M Blatt k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr für den gleichnamigen politischen und Schulbezirk. Steyr, am 19. Oktober. Nr. 42. 1905. Das Amtsblatt erscheint jeden Donnerstag und kann durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr bezogen werden, wo auch - Prännmerationspreis jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h, für portopflichtige geeignete Inserate angenommen werden Adressaten mit directer Postversendung jährlich 5 K, halbjährig 2 K 50 h. — Einzelne Nummern kosten 10 h. Soweit der Vorrath reicht, können auch ältere Jahrgänge und einzelne Nummern bezogen werden. Steyr, 17. Oktober 1905. betreffend die Abstellung von Tierquälereien, insbesondere des Punktes 6 derselben, allgemein in Erinnerung zu bringen An alle Gemeinde=Vorstehungen. und deren Einhaltung strenge zu überwachen, beziehungs¬ weise Dawiderhandelnde strenge zu bestrafen. Unter Einem gelangen die Reichs=Gesetz=Blätter Stück Schließlich ist auch dem Transporte geschlachteter LXI, LXII, LXIII, LXIV und LXV an die Gemeinde=Vor¬ stehungen zur Hinausgabe. Kälber das entsprechende Augenmerk zuzuwenden, da die Ueber eventuelle Abgänge ist binnen drei Tagen zu Wahrnehmung gemacht wurde, daß die Körper der Kälber berichten. mit den durchschnittenen Halsteilen vielfach über die Trans¬ portwagen nahezu bis auf den Boden herabhängen und so Z. 21.244. Steyr, 11. Oktober 1905. durch Straßenkot oder Staub beschmutzt werden, was vom sanitären Standpunkte unbedingt vermieden werden muß. An die Gemeinden des Gerichtsbezirkes Diesbezüglich etwa gemachte Wahrnehmungen sind zu¬ Steyr. verläßlich bis 15. November l. J. hierher zu berichten, damit ich eventuell in die Lage versetzt werden kann, ein Betreffend Stipendien für Fachschüler in Steyr. allgemeines Verbot hinsichtlich des Transportes geschlachteter Die Direktion der Fachschule und Versuchsanstalt für Kälber mit herabhängendem Kopfe aus sanitären Gründen zu erlassen. Eisen= und Stahlindustrie in Steyr hat mit Schreiben vom 9. Oktober 1905, Z. 138, das Ersuchen gestellt, an die Die k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden werden be¬ Landgemeinden des Gerichtsbezirkes Steyr wegen abermaligen auftragt, im Falle des Vorkommens vorstehend erwähnter Tierquälerei die Anzeige an die betreffende Gemeinde=Vor¬ Beiträgen zur Vergrößerung des sich gegenwärtig nur mehr stehung und hierher zu erstatten. auf 163 K 30 h belaufenden Fondes für die bisher üblichen Stipendien an Schüler der k. k. Fachschule heranzutreten, Diesem Ersuchen entsprechend, richte ich an die obgenannten Z. 21.408. Steyr, 13. Oktober 1905. Gemeinden die Anfrage, ob und mit welchen Beträgen sick dieselben wieder an diesem Wohltätigkeitsakte beteiligen An alle Gemeinde=Vorstehungen und wollen und ersuche, mir über die diesbezügliche Schlußfassung k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. bis Ende l. M. die Mitteilung zu machen. Widerruf. Die mit dem hierämtlichen Erlasse vom 28. November Steyr, 12. Oktober 1905. Z. 20.522. 1904, Z. 23.377, Amtsblatt Nr. 48, angeordneten Nach¬ An alle Gemeinde=Vorstehungen und forschungen nach dem Stellungspflichtigen Gustav Beranel sind einzustellen. k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. 8Z. 21.515, 21.516. Steyr, 14. Oktober 1905. Betreffend Tierquälereien beim Transporte lebender Kälber. An alle Gemeinde=Vorstehungen und Aus Anlaß vorgebrachter Beschwerden über wahr¬ k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. genommene Tierquälereien beim Transporte lebender Kälber im hiesigen Verwaltungsgebiete werden die Gemeinde=Vor¬ Ausforschung Militärtaxpflichtiger. stehungen infolge Statthalterei=Erlasses vom 19. September Auszuforschen sind, und zwar: 1905, Z. 18288, beauftragt, die in dieser Hinsicht bestehen¬ den Bestimmungen der Statthalterei=Verordnung vom Robert Neureiter, geboren 1870, Kellner, zuständig 24. Dezember 1897, Z. 5987, L.=G.= u. V.=Bl. Nr. 35, nach Weyer Land.

204 Johann Walcher, geboren 1871, Stahlstrecker, zu¬ ständig nach Weyer Markt. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 15. November l. J. anher zu berichten. Steyr, 17. Oktober 1905. Z. 21.809. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Ausforschung Militärtaxpflichtiger. Auszuforschen sind, und zwar: Johann Hubinger, geboren 1879, zuständig nach Sipbachzell, und Johann Mollner, geboren 1874, zuständig nach Sipbachzell. Ueber ein positives Ergebnis der Nachforschungen ist bis 15. November l. J. zu berichten. Steyr, 12. Oktober 1905. Z. 21.305. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden. Die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie¬ Posten=Kommanden werden hiemit infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 8. Oktober 1905, Nr. 22.522/X auf die im amtlichen Teile der „Linzer Zeitung“ Nr. 87 ent¬ haltene Kundmachung des k. k. Ministeriums des Innern vom 4. Oktober 1905, Nr. 45.025, betreffend die Einfuhr von Vieh und Fleisch aus den Ländern der ungarischen Krone in die diesseitige Reichshälfte, zur besonderen Beachtung aufmerksam gemacht. Steyr, 15. Oktober 1905. Z. 21.405. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Kundmachung Nr. 22.525/X. betreffend die Einfuhr von lebenden Rindern nach dem Schlachthofe der Stadt Ludwigshafen a. Rh. Laut Note des k. k. Ministeriums des Aeußern vom 13. August 1905, Z. 59.873, hat das kgl. bayerische Staatsministerium des Innern die Einfuhr lebender Rinder aus Oesterreich=Ungarn nach dem neuerbauten Schlachthofe der Stadt Ludwigshafen a. Rh. gestattet und eine dreitägige Schlachtungsfrist für die dahin gebrachten Tiere festgesetzt. Dies wird zufolge des Erlasses des k. k. Ministeriums des Innern vom 2. Oktober 1905, Z. 39.951, allgemein verlautbart. Linz, am 8. Oktober 1905. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei vom 8. Oktober 1905, Nr. 22.525/X, zur entsprechenden Verlautbarung in die Kenntnis. Steyr, 15. Oktober 1905. Z. 21.409. An alle Gemeinde=Vorstehungen. Nr. 22.794/X. Kundmachung der k. k. o.=ö. Statthalterei, betreffend die Abhaltung der II. diesjährigen Prüfung aus dem Hufbeschlage. Die zweite diesjährige Prüfung aus dem Hufbeschlage wird im Sinne der Verordnung des k. k. Ministeriums des Innern vom 27. August 1873 (R.=G.=Bl. Nr. 140) am Montag den 11. und Dienstag den 12. Dezember l. J. von der o.=ö. Prüfungskommission für Hufschmiede in Linz abgehalten werden. Diejenigen Hufschmiede, welche behufs Erlangung der Berechtigung zum selbständigen Betriebe des Hufschmied¬ gewerbes sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, haben ihre mit dem Lehrzeugnisse (Lehrbrief) über das erlernte Hufschmiedgewerbe und dem Arbeitszeugnisse (Arbeitsbuche, über eine wenigstens 3jährige Verwendung als Hufschmied¬ gehilfe (§ 6 der zitierten Ministerial=Verordnung) belegten Gesuche bis 20. November d. J. im Wege der politischen Bezirksbehörde ihres Aufenthaltsortes an die k. k. Statthalterei in Linz zu richten. Die Gesuchsteller werden besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die nach dem Jahre 1883 ausgefertigten Lehr¬ briefe von der zuständigen Genossenschafts=Vorstehung und von der betreffenden Gemeinde=Vorstehung bestätigt sein müssen. Desgleichen muß auf den Arbeitszeugnissen die Be¬ stätigung der Gemeinde= und Genossenschafts=Vorstehung bei¬ gesetzt sein. Linz, am 7. Oktober 1905. Von der k. k. oberösterreichischen Statthalterei. Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen infolge Erlasses der k. k. Statthalterei in Linz vom 7. Oktober 1905, Nr. 22.794/X, mit dem Auftrage in die Kenntnis, diese Kundmachung allgemein zu verlautbaren. Hiebei wird bemerkt, daß solche Gesuchsteller, welche den in der Kundmachung angeführten Bedingungen, worunter die nach dem Jahre 1883 von der Genossenschafts=Vorstehung bestätigten Lehrbriefe und die vorschriftsmäßigen Arbeits¬ zeugnisse zu verstehen sind, nicht vollkommen entsprochen haben, zur Beibringung der erforderlichen Dokumente zu ver¬ halten, dagegen jene, welche denselben überhaupt nicht zu entsprechen vermögen, abweislich zu bescheiden sind. Steyr, 16. Oktober 1905, Z. 21.643. An alle Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Kommanden zur Kenntnisnahme Tierseuchen-Ausweis für Oberösterreich in der Berichtsperiode vom 3. bis 10. Oktober 1905. 1. Rotlauf der Schweine. Bestand der Seuche. Bezirk Perg: Gemeinde Ried, Ortschaft Blindendorf. 2. Bezirk Rohrbach: Gemeinde und Ortschaft Helfenberg.

205 3. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde und Ortschaft 2. Schweinepest. Garsten; Gemeinde Eberstallzell, Ortschaft Mairsdorf. Bestand der Seuche. 4. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde Atzbach, Or 1. Bezirk Linz (Land): Gemeinde und Ortschaft schaften Atzbach und Weigensam; Gemeinde und Ortschaft Florian. Puchheim; Gemeinde und Stadt Schwanenstadt. 2. Bezirk Urfahr: Gemeinde Gramastetten, Ort¬ Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaften schaft Großamberg Lustenau und Stadt. 3. Bezirk Linz (Stadt): Gemeinde Linz, Ortschaften Erlöschen der Seuche. Stadt und Lustenau. 1. Bezirk Perg: Gemeinde Ried, Ortschaft Nieder¬ Erlöschen der Seuche. irking; Gemeinde Schwertberg, Ortschaft Poneggen; Gemeinde Bezirk Urfahr: Gemeinde Engerwitzdorf, Ortschaft und Ortschaft Windegg. Amberg. 3. Rauschbrand der Rinder. 2. Bezirk Ried: Gemeinde Gaspoltshofen, Ortschaften Hinterleiten und Hofing. Ausbruch und Erlöschen der Seuche. 3. Bezirk Schärding: Gemeinde Schardenberg, Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Großraming, Ortschaft Diechthalling. Ortschaft Pechgraben. 4. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Losensteinleiten Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Ortschaft Hofkirchen Gendarmerie=Posten=Kommanden infolge Erlasses der k. k 5. Bezirk Vöcklabruck: Gemeinde und Ortschaft Statthalterei in Linz vom 12. Oktober 1905, Z. 22.761/X, Puchheim. in die Kenntnis. Der k. k. Amtsleiter: Walderdorff. Steyr. Redaktion und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haassche Buchdrucker

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